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Lieferkettengesetz: These trifft Praxis – Unternehmen berichten
FAQ
Europa
EU-Parlament verabschiedet Lieferkettengesetz
Mitte März 2024 ist das europäische Lieferkettengesetz von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen worden. Das Europäische Parlament hat die Einigung nun formal gebilligt.
Die wichtigsten Themen im Überblick
CSR Allgemein
Corporate Social Responsibility oder kurz CSR beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Hier finden Sie zentrale CSR-Grundlagen, einen Überblick über die nationale und internationale CSR-Politik und vielschichtige Impulse aus der und für die Praxis.
CSR-Preis
Mit dem CSR-Preis der Bundesregierung werden Unternehmen ausgezeichnet, die vorbildliche Geschäftspraktiken und eine mitarbeiterorienterte Personalpolitik umsetzen, natürliche Ressourcen sparsam nutzen, Umwelt und Klima schützen , sich vor Ort engagieren und Verantwortung in der Lieferkette übernehmen.
Wirtschaft & Menschenrechte
Der Schutz und die Achtung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten: hier erfahren Sie mehr über den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), das Lieferkettengesetz und entsprechende EU- und internationale Initiativen.
Neuigkeiten
Launch des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko
Der Launch des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus (spanisch: Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos – MRDH) am 7. Mai ist ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Lieferketten in der Automobilindustrie, in dem der Zugang zu Abhilfe für Arbeitnehmer*innen und betroffene Personen in Mexiko sichergestellt wird.
EU-Rat und EU-Parlament einigen sich auf europäisches Lieferkettengesetz
Im Trilog über die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive hat die EU eine vorläufige Einigung erreicht. Ziele des europäischen Lieferkettengesetzes sind ein ambitionierter Schutz von Menschenrechten und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten sowie europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.
BMAS-Handreichung zum LkSG "Auf einen Blick: die Risikoanalyse"“ veröffentlicht
Das LkSG gibt Unternehmen eine klare Orientierung, wie sie auf Menschenrechte und Umweltbelange achten können. Erstmals wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang der Lieferkette einhalten müssen. Die Handreichung gibt einen Überblick, was Unternehmen bei der Durchführung der Risikoanalyse beachten sollten und welche Fragen dabei helfen ein Risikomanagementsystem zu etablieren.
Umsetzungshilfen
Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterstützen. Hier werden vielseitige Umsetzungshilfen veröffentlicht, zum Beispiel Leitfäden, Praxisbeispiele, Beratungs- und Schulungsangebote.
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