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Lieferkettengesetz: These trifft Praxis – Unternehmen berichten

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Europa

Mitte März 2024 ist das europäische Lieferkettengesetz von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen worden. Das Europäische Parlament hat die Einigung nun formal gebilligt.

Die wichtigsten Themen im Überblick

Neuigkeiten

NAP
Meldung

Der Launch des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus (spanisch: Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos – MRDH) am 7. Mai ist ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Lieferketten in der Automobilindustrie, in dem der Zugang zu Abhilfe für Arbeitnehmer*innen und betroffene Personen in Mexiko sichergestellt wird.

Lieferkettengesetz
Europa
Meldung

Im Trilog über die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive hat die EU eine vorläufige Einigung erreicht. Ziele des europäischen Lieferkettengesetzes sind ein ambitionierter Schutz von Menschenrechten und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten sowie europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Aktuelles
Lieferkettengesetz

Das LkSG gibt Unternehmen eine klare Orientierung, wie sie auf Menschenrechte und Umweltbelange achten können. Erstmals wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang der Lieferkette einhalten müssen. Die Handreichung gibt einen Überblick, was Unternehmen bei der Durchführung der Risikoanalyse beachten sollten und welche Fragen dabei helfen ein Risikomanagementsystem zu etablieren.

Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterstützen. Hier werden vielseitige Umsetzungshilfen veröffentlicht, zum Beispiel Leitfäden, Praxisbeispiele, Beratungs- und Schulungsangebote.

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