Unternehmen sollen entlang ihrer gesamten Lieferketten die Einhaltung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen sichern. Praktiker und Praktikerinnen teilen ihre individuellen Erfahrungen und Tipps, um Impulse zur Umsetzung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements im Unternehmen zu geben.
Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen, die im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert ist. Dazu hat sie verschiedene Umsetzungshilfen zusammengestellt, die Unternehmen einen praktischen Einstieg in das Thema bieten.
Von Unternehmen wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten erwartet. Praktiker und Praktikerinnen teilen im folgenden Video ihre individuellen Erfahrungen und Tipps, um Impulse für die Umsetzung von CSR im Unternehmen zu geben.
Die Integration von geflüchteten Menschen ins Unternehmen bietet zahlreiche Chancen, stellt Unternehmen jedoch auch vor Herausforderungen. Praktiker und Praktikerinnen teilen ihre individuellen Erfahrungen und Tipps, um Unternehmen Impulse für die Integration von geflüchteten Menschen in Betriebe zu geben.
Der Berichtsrahmen für die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ist der erste umfassende Leitfaden für Unternehmen, der die Berichtsanforderungen der VN-Leitprinzipien an Unternehmen zusammenfasst. Er steht nun in deutscher Sprache zur Verfügung.
Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den NAP verabschiedet. Im Aktionsplan wird erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert und klare Erwartungen an die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht formuliert.
Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte wird erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert und klare Erwartungen an die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht formuliert. Um Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Pflichten zu unterstützen, stellt die Bundesregierung dauerhaft Unterstützungsangebote im Bereich der Beratung, Information und Orientierung zur Verfügung.
Der neue CSR-Self-Check gibt Unternehmen jeder Branche oder Größe schnell eine erste Orientierung, wie nachhaltig sie aufgestellt sind. Direkt im Anschluss an den ausgefüllten Self-Check bekommen Unternehmen eine kurze Auswertung, wo sie stehen und welche nächsten Schritte möglich sind, um ihr CSR-Engagement weiter zu entwickeln.
Personal, Beschaffung, IT oder Kommunikation: Jeder Unternehmensbereich kann von nachhaltiger Unternehmensführung profitieren. Denn die Umsetzung einer CSR-Strategie fördert Innovationen, ermöglicht wichtige Einsparungen und eröffnet Unternehmen neue Geschäftsfelder. Informieren Sie sich hier über Chancen, Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen.
Vor rund einem Jahr hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Darin verankert sie die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen. Die Bundesregierung formuliert im Aktionsplan ihre klare Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Mehr Informationen zum NAP sowie hilfreiche Hinweise für Unternehmen finden Sie auf dieser Seite.
Klimawandel, Armutsbekämpfung oder Menschenrechtsschutz - die globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts müssen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam lösen. Die Bundesregierung fördert die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen bereits seit vielen Jahren durch ihre "CSR-Politik".
Unter "Corporate Social Responsibility" oder kurz CSR ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen als Teil des nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. CSR ist der Beitrag, den Unternehmen zur Nachhaltigkeit leisten können. Der Begriff bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Innerhalb der Bundesregierung bearbeiten verschiedene Ministerien und übergreifende Gremien das Thema CSR. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die CSR-Aktivitäten der Bundesregierung sind jedoch kein "politischer Alleingang", sondern eng verzahnt mit der Arbeit von Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Wirtschaftliches Handeln findet in global verflochtenen Strukturen statt und damit oftmals außerhalb des Einflusses rein nationaler Gesetzgebung statt. Internationale Organisationen haben Leitlinien entwickelt, die global agierenden Unternehmen dafür Orientierung bieten und die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Verantwortung sicherstellen sollen.