Staaten müssen den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen in ihrem Hoheitsgebiet gewährleisten. Staaten sind somit auch verpflichtet, den Schutz der Menschenrechte durch Wirtschaftsunternehmen einzufordern.
Die Bundesregierung wird Nachhaltigkeitsaspekte wie die menschenrechtliche Sorgfalt in der öffentlichen Beschaffung, in der Förderung von Unternehmen sowie bei Unternehmen im öffentlichen Eigentum stärken.
Zahlreiche Angebote stehen den Unternehmen zur Verfügung, um ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Hierzu gehören Beratungs-, Informations- und Orientierungsangebote.