Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) will die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen. Im Aktionsplan wird neben der Schutzpflicht des Staates klar die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte zu achten, benannt.