CSR-Praxis

12. KMU-Praxistag "Lieferketten verantwortlich gestalten - Über Nachhaltigkeit berichten"

Gute Arbeit weltweit durch nachhaltige Lieferketten fördern - BMAS unterstützt Unternehmen durch praxisnahe Angebote

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will den Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten weiter verbessern. Auch unter der neuen Regierung bleibt das Thema 'Gute Arbeit weltweit' ganz oben auf der Agenda, sagte Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, anlässlich des 12. Praxistages für kleine und mittlere Unternehmen in München. Unter dem Motto Lieferketten verantwortlich gestalten - Über Nachhaltigkeit berichten sind heute rund 100 Unternehmen zusammengekommen, um sich über Themen wie Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards, nachhaltigen Einkauf und eine qualitativ hochwertige CSR-Berichterstattung auszutauschen und zu informieren. Der Siemens-Konzern hatte zu diesem Anlass die Tore seiner Zentrale geöffnet.

Staatssekretär Böhning unterstrich die besondere Verantwortung von Unternehmen, auch bei ihren Zulieferbetrieben und Unterauftragnehmern auf die Einhaltung von Menschenrechten zu achten: Die gesellschaftlichen Erwartungen an Unternehmen steigen, Lieferketten transparent und nachhaltig. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen müssen im Vordergrund stehen, auch bei den Zulieferbetrieben und deren Vorlieferanten. Ein Unternehmen müsse wissen, ob beispielsweise bei der Herstellung seiner Produkte Kinderarbeit im Spiel sei, ob bei der Färbung der zugelieferten Textilien Chemikalien ins Trinkwasser gelangten oder Beschäftigte in einem Zulieferbetrieb keine existenzsichernden Löhne erhielten. Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, in dem die Anforderungen an ein verantwortliches Lieferkettenmanagement beschrieben seien, habe die Bundesregierung Unternehmen eine klare Orientierung gegeben, wie sie den gestiegenen Erwartungen gerecht werden können. Wir brauchen einheitliche Standards, national und international, damit nicht jedes Unternehmen, jede Branche und jeder Staat nach seinem Gutdünken eigene setzt, so Böhning. Das sei auch im Interesse von Unternehmen. Wer die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans erfülle, sei für das internationale Geschäft gut gewappnet und in der Lage, gesetzliche Anforderungen anderer Länder wie Großbritanniens oder Frankreichs oder der EU zu erfüllen.

Die Bundesregierung erwarte keinen Perfektionismus, in dem alle Risiken für mögliche Verstöße gegen Menschenrechts- oder Arbeits- und Sozialstandards auf einmal und gleichzeitig adressiert würden. Wichtig sei vor allem, dass Unternehmen, die noch gar nicht aktiv geworden seien, erste Schritte einleiten, um ein systematisches Risikomanagement in ihre Geschäftspraxis zu integrieren. Dabei wollen die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) helfen, indem u.a. branchenspezifische Dialoge vorbereitet und initiiert würden.

Um Unternehmen praxisnah zu unterstützen, fördert das BMAS u.a. deutschlandweit seit 2015 regionale Praxistage, welche von den Unternehmensnetzwerken UPJ (Bundesinitiative Partner der Jugend e.V.) und econsense durchgeführt werden. Der nächste findet im Juni in Friedrichshafen statt. Im Rahmen des heutigen Praxistages besuchte Staatssekretär Böhning die Siemens Zentrale in München und führte Gespräche mit Vertretern des Konzerns.

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) will die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen.

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