NAP

3. NAP-Fachveranstaltung zu kartellrechtlichen Fragen bei Branchenkooperationen

Am 28. März 2019 fand in Berlin die dritte NAP-Fachveranstaltung zu kartellrechtlichen Fragen bei Branchenkooperationen statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde gemeinsam mit mehr als 80 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft die Frage diskutiert, welche praktischen Spielräume das Kartellrecht lässt, um sich innerhalb einer Branche gemeinsam für nachhaltige Lieferketten zu engagieren.

Verschiedene internationale Rahmenwerke nennen Brancheninitiativen als Handlungsmöglichkeit für Unternehmen, um gemeinsam Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten durchzusetzen. Einerseits können solche Initiativen Unternehmen helfen, Einflussmöglichkeiten zu vergrößern, Kosten zu senken oder Wissen zu teilen. Andererseits müssen Unternehmen dabei aber das nationale und europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht einhalten.

Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte Frau Dr. Mühlbach (Buntscheck Rechtsanwaltsgesellschaft) dieses Spannungsfeld. Anhand konkreter Beispiele machte sie deutlich, dass im Rahmen von Branchenkooperationen zwar bestimmte Aktivitäten klar verboten seien (z.B. Preisabsprachen), dass Nachhaltigkeitsinitiativen aus kartellrechtlicher Sicht aber "in der Regel unbedenklich und oft mehr gemeinsame Aktivitäten möglich sind als gedacht".

Schauen Sie sich hier den Videobericht der Veranstaltung vom 28. März 2019 in Berlin an.

Dem Eröffnungsvortrag folgten zwei moderierte Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Brancheninitiativen (Fairtrade Deutschland, International Cocoa Initiative, Chemie³, Textilbündnis, Together for Sustainability, Initiative Tierwohl). Auch hier wurde deutlich, dass in der Praxis oft mehr möglich ist als gedacht. Wichtige Voraussetzung dafür sei aber, dass bei der Prüfung kartellrechtlicher Fragen regelmäßig unabhängige Kartellrechtsexpertinnen und -experten einbezogen würden, um so die Handlungs- und Rechtssicherheit aller Akteure zu stärken.

Zum Abschluss der Veranstaltung legten Expertinnen und Experten der OECD, der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes ihre Sichtweisen auf das Thema dar. Eine wichtige Erkenntnis war hier, dass vor dem Hintergrund der Vielzahl weltweit existierender Brancheninitiativen nur wenige Fälle bekannt sind, die aus kartell- und wettbewerbsrechtlicher Perspektive problematisch seien. Auch in Deutschland habe sich das Bundeskartellamt verschiedene Fälle angeschaut, bisher aber keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden in die weitere Ausgestaltung der Branchendialoge zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) einfließen. Die Dialoge sollen Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung bieten und sie bei der Umsetzung der NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen.

Im Vorfeld der Dialoge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischen November 2018 und Mai 2019 vier NAP-Fachveranstaltungen durch. Die Veranstaltungen schaffen einen Rahmen, um bereits vor Beginn der Dialoge branchenübergreifende Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis aufzugreifen und auf dieser Grundlage Empfehlungen für die NAP-Branchendialoge abzuleiten.

3. NAP-Fachveranstaltung.

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Die Termine für die nächsten NAP-Fachveranstaltungen sind:

  • 23. Mai 2019, Anpassung von Einkaufsverträgen und -prozessen

Bei Fragen zur Teilnahme an den Veranstaltungen oder zu den geplanten NAP-Branchendialogen wenden Sie sich bitte an branchendialoge@bmas.bund.de.