NAP

4. NAP-Fachveranstaltung zur Anpassung von Einkaufsverträgen und -prozessen

Am 23. Mai 2019 fand in Berlin die vierte NAP-Fachveranstaltung statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde gemeinsam mit mehr als 100 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft die Frage diskutiert, wie Unternehmen die Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in ihre Einkaufsstrategie, -organisation und -prozesse sowie ihr Lieferantenmanagement integrieren können.

Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte Frau Prof. Fröhlich (Cologne Business School), dass nach wie vor viele Unternehmen einen Widerspruch zwischen Profitabilitäts- und Nachhaltigkeitszielen im Einkauf sähen. Auch wenn diese Sichtweise nicht falsch sei, so sei sie doch unvollständig, da die Integration von Nachhaltigkeitszielen in den Einkauf wie jedes unternehmerische Investment kurzfristig Kosten verursacht, langfristig aber zu positiven Erträgen führt.

Schauen Sie sich hier den Videobericht der Veranstaltung vom 23. Mai 2019 in Berlin an.

Darüber hinaus sei es wichtig, so Frau Prof. Fröhlich, vor der operativen Umsetzung einer menschenrechtsbezogenen Einkaufspolitik zunächst genau zu klären, warum und mit welchen Zielen diese geschehen solle. Dabei müsse immer die Unternehmensleitung einbezogen und gewonnen werden. Erst danach könne es dann darum gehen, Prozesse anzupassen, Personal zu schulen, Erwartungen an Lieferanten zu kommunizieren und die Einkaufsorganisation zu verändern.

Dem Eröffnungsvortrag folgte eine moderierte Gesprächsrunde mit Vertreterinnen und Vertretern aus Brancheninitiativen (Act On Living Wages), Unternehmen (Deutsche Telekom, Tchibo) und Wissenschaft (Cologne Business School). Hier wurde deutlich, dass die Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen in den Einkauf nur gelingt, wenn alle relevanten Akteure kooperieren (z.B. Personal, Design, Qualität, Produktion, Logistik, Lieferanten). Zudem sei es wichtig, Nachhaltigkeit im Einkauf als kontinuierlichen Lernprozess zu sehen, der auch ein Mindestmaß an Pragmatismus und Fehlertoleranz zulasse und die Leistung des Einkaufs anerkenne.

Am Nachmittag stellten insgesamt neun Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen (IKEA, Covestro, BMW, VW, Neumann Gruppe, Bayer, GEPA, KiK, Telekom) ihre Ansätze und Lernerfahrungen zum Thema Nachhaltigkeit im Einkauf in drei Arbeitsgruppen vor. Auch hier zeigte sich, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Einkauf ein individueller, fortlaufender und langfristiger Prozess ist. Dabei sei es wichtig, wie immer wieder zu hören, Prioritäten zu setzen und einfach anzufangen, anstatt gleich alles perfekt zu machen.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden in die weitere Ausgestaltung der Branchendialoge zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) einfließen. Die Dialoge sollen Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen.

Im Vorfeld der Dialoge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischen November 2018 und Mai 2019 vier NAP-Fachveranstaltungen durch. Die Veranstaltungen schaffen einen Rahmen, um bereits vor Beginn der Dialoge branchenübergreifende Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis aufzugreifen und auf dieser Grundlage Empfehlungen für die NAP-Branchendialoge abzuleiten.

4. NAP-Fachveranstaltung.

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Bei Fragen zur Teilnahme an den Veranstaltungen oder zu den geplanten NAP-Branchendialogen wenden Sie sich bitte an branchendialoge@bmas.bund.de.