CSR-Preis

FAQ und Teilnahmebedingungen

Antworten auf wichtige Fragen und die Teilnahmebedingungen zum CSR-Preis der Bundesregierung

I. Über den CSR-Preis der Bundesregierung

Was ist der CSR-Preis der Bun­des­re­gie­rung?

Der CSR-Preis der Bundesregierung ist eine Auszeichnung für Unternehmen aller Größenklassen, die ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft sozial, ökologisch und ökonomisch verträglich gestalten oder auf ihrem Weg dahin deutliche Fortschritte vorweisen können. Der Preis richtet sich neben großen Unternehmen explizit auch an kleine und mittlere Unternehmen. Schirmherr des Preises ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil. Neben der Auszeichnung beinhaltet der Preis Lern- und Wissensangebote, denn der CSR-Preis der Bundesregierung startet mit der Zielsetzung, verantwortungsvolles Unternehmenshandeln zu honorieren, zu fördern, zu motivieren und konkret zu unterstützen.

Wo­für steht CSR?

CSR bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dies umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte, wie sie etwa in international anerkannten Referenzdokumenten zur Unternehmensverantwortung ausgeführt sind, insbesondere in der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN Global Compact oder in der ISO 26000. Konkret geht es beispielsweise um faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernst gemeintes Engagement vor Ort und Verantwortung in der Lieferkette. CSR ist keine zusätzliche Maßnahme neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit, sondern ist in diese integriert.

Wel­che Zie­le wer­den mit dem Preis ver­folgt?

Der Preis honoriert herausragendes CSR-Engagement und damit die gesellschaftliche Verantwortung kleiner und großer Unternehmen. Er soll die öffentliche Anerkennung von verantwortungsvollem Unternehmenshandeln fördern. Über das Vorbild guter Beispiele und durch das Bereitstellen von Wissensangeboten sollen weitere Unternehmen zur Nachahmung motiviert und ein breiter Diskurs über die Wirkung unternehmerischer Verantwortung angestoßen werden.

Wo­durch un­ter­schei­det sich der CSR-Preis der Bun­des­re­gie­rung von an­de­ren Prei­sen im Be­reich Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung?

Der Preis wird bundesweit ausgelobt und richtet sich an Unternehmen aller Größenklassen. Er zielt auf das Gesamthandeln und die Wirkung unternehmerischen Engagements. In die Beurteilung werden neben der Selbsteinschätzung der Unternehmen (Management-Befragung per Fragebogen) für die Nominierten auch die Einschätzungen unabhängiger gesellschaftlicher Akteure berücksichtigt (telefonische Stakeholder-Befragung). Der Preis ist weit mehr als eine Auszeichnung: Alle teilnehmenden Unternehmen erhalten individuelle Einzelauswertungen ihrer Bewerbungen sowie weitere Lern- und Wissensangebote.

II. Bewerbung

Wer kann am Wett­be­werb teil­neh­men?

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, unabhängig davon, ob sie sich schon einmal beworben haben. Dies schließt auch in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ein. Teilnahmeberechtigt sind neben privaten auch öffentliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe). Gemeinnützige Unternehmen (gGmbHs, gAGs) können teilnehmen, sofern sie unternehmerisch tätig sind. Ausgenommen von der Teilnahme sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen.

Wor­auf müs­sen sich die An­ga­ben bei der Be­wer­bung in Deutsch­land an­säs­si­ger Un­ter­neh­men mit in­ter­na­tio­na­len Stand­orten be­zie­hen?

In Deutschland ansässige Unternehmen mit Standorten im Ausland sollen in ihrer Bewerbung auf das CSR-Engagement des gesamten Unternehmens eingehen. Sofern internationale Standorte einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung leisten, sollten auch diese einbezogen werden.

Wor­auf müs­sen sich die An­ga­ben bei der Be­wer­bung in Deutsch­land an­säs­si­ger Toch­ter­un­ter­neh­men von aus­län­di­schen Mut­ter­kon­zer­nen be­zie­hen?

Bei der Bewerbung in Deutschland ansässiger Tochterunternehmen internationaler Konzerne müssen sich die Angaben im Fragebogen ausschließlich auf das CSR-Engagement der in Deutschland ansässigen Tochter beziehen. Auf Richtlinien oder Managementansätze des Mutterkonzerns kann dabei Bezug genommen werden, wenn diese auch für die in Deutschland ansässige Tochter gelten.

Kön­nen sich in Deutsch­land an­säs­si­ge Toch­ter­un­ter­neh­men von eben­falls in Deutsch­land an­säs­si­gen Mut­ter­kon­zer­nen be­wer­ben und wor­auf müs­sen sich die An­ga­ben be­zie­hen?

Diese Tochterunternehmen können sich bewerben, sofern sie eigene CSR-Richtlinien haben sowie zusätzlich eigene Maßnahmen, Projekte und Instrumente, insbesondere auch eine eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung, umsetzen. Bei der Bewerbung müssen sich die Angaben im Fragebogen ausschließlich auf das CSR-Engagement des Tochterunternehmens beziehen. Auf Richtlinien oder Managementansätze des Mutterkonzerns kann dabei Bezug genommen werden, wenn diese auch für das Tochterunternehmen gelten.

Die Unternehmen entscheiden selbst, wer als Absender der Bewerbung auftritt. Als Faustregel gilt: Die sich bewerbende Einheit muss ein mehrheitlich eigenständiges CSR-Engagement (Strategien, Instrumente, Maßnahmen) vorweisen und einen Sitz in Deutschland haben.

Kön­nen sich re­gio­na­le Stand­orte oder Fi­lia­len ein­zeln be­wer­ben?

Nein, eine Bewerbung ist nur für das gesamte Unternehmen möglich.

Wel­che Be­schäf­tig­ten­zah­len gel­ten für die Be­wer­bung?

Die Beschäftigtenzahl bezieht sich bei in Deutschland ansässigen Unternehmen mit internationalen Standorten auf das gesamte Unternehmen; bei in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen nur auf deren Beschäftigte. Die Beschäftigtenzahl bemisst sich nach Vollzeitäquivalenten, d.h. die Angabe bezieht sich auf die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einem Vollzeitbeschäftigten. Der Stichtag für die Feststellung der Beschäftigtenzahlen ist der 31.12. des jeweils abgefragten Jahres.

Wann kann man sich be­wer­ben?

Der CSR-Preis wurde zuletzt im Jahr 2020 vergeben. In der Zeit vom 1. September bis zum 31. Oktober 2019 (23.59 Uhr) konnten sich Unternehmen bewerben, die für gesellschaftliche, soziale und ökologische Verantwortung einstehen. Der Preis wurde in drei verschiedenen Größenkategorien vergeben. Zudem gab es zwei Sonderpreise: "Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement" und "CSR und Digitalisierung". Derzeit steht noch nicht fest, wann der nächste Wettbewerbsdurchgang startet. Über den CSR-Preis-Sondernewsletter wird dieser Termin rechtzeitig kommuniziert.

Kos­tet die Teil­nah­me am Wett­be­werb ei­ne Ge­bühr?

Nein, für die Teilnahme am Wettbewerb fällt keine Gebühr an.

Wel­che Ka­te­go­ri­en gel­ten für die Be­wer­bung?

Unternehmen mit Sitz in Deutschland können sich in drei verschiedenen Größenkategorien um den CSR-Preis der Bundesregierung bewerben:

  1. Unternehmen bis 249 Beschäftigte,
  2. Unternehmen von 250 bis 999 Beschäftigte und
  3. Unternehmen mit 1000 und mehr Beschäftigten.

Die Beschäftigtenzahl bezieht sich bei in Deutschland ansässigen Unternehmen mit internationalen Standorten auf das gesamte Unternehmen; bei in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen nur auf deren Beschäftigte. Die Beschäftigtenzahl bemisst sich nach Vollzeitäquivalenten, d.h. die Angabe bezieht sich auf die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einem Vollzeitbeschäftigten. Der Stichtag für die Feststellung der Beschäftigtenzahlen ist der 31.12. des jeweils abgefragten Jahres.

Zudem werden in der Wettbewerbsrunde 2019 zwei Sonderpreise in den Kategorien "Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement" und "CSR und Digitalisierung" verliehen. Die Bewerbung für die Sonderpreise erfolgt unabhängig von der Unternehmensgröße.

III. Wettbewerbsablauf

Wel­che Wett­be­werb­spha­sen gibt es?

Der Wettbewerb besteht aus drei Phasen. Der erste Schritt ist die Befragung der Unternehmen per Fragebogen (Management-Befragung). Nach der Auswertung schließt sich die Nominierung von Unternehmen durch eine Jury an. Dann folgt eine telefonische Befragung von Anspruchsgruppen der nominierten Unternehmen (Stakeholder-Befragung). In der dann folgenden 2. Jurysitzung werden schließlich die Siegerunternehmen – eines in jeder Größenklasse und je Sonderpreiskategorie – ermittelt.

Wie er­folgt die Be­wer­tung?

Aus der Management-Befragung ergibt sich eine Punkte-Rangordnung. Die fünf bestplatzierten Unternehmen jeder Größenklasse werden für den Preis nominiert.

Nur für nominierte Unternehmen: Die leitfadengestützte Stakeholder-Befragung für die nominierten Unternehmen, die sich an die Management-Befragung anschließt, wird qualitativ ausgewertet und dient dem Abgleich der unternehmerischen Selbsteinschätzung mit einer gesellschaftlichen Außenperspektive. Damit hat die Jury neben der Punktebewertung aus der Management-Befragung und den zusätzlich ermittelten Querschnittskriterien eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage, die eine fundierte Auswahl der Preisträger ermöglicht.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung mit dem CSR-Preis der Bundesregierung.

Wann er­fährt man, ob man wei­ter­ge­kom­men ist?

Nach der Auswertung der Management-Befragung werden die besten Unternehmen sowohl telefonisch als auch schriftlich informiert sowie öffentlich über das Wettbewerbsportal und einen Medienaussand bekannt gegeben. Sie sind damit für den CSR-Preis der Bundesregierung nominiert.

Wird ei­ne Ranglis­te al­ler Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer ver­öf­fent­licht?

Nein, Sie allein erfahren die Gesamtpunktzahl Ihres Unternehmens. Aus der Management-Befragung gehen Nominierte hervor, aus denen am Ende die Siegerunternehmen ermittelt und im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben werden.

Er­hält man ei­ne Aus­wer­tung zum Wett­be­werb?

Ja, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Wettbewerbs eine individuelle Auswertung ihrer Ergebnisse der Management-Befragung. Die Auswertung enthält Hinweise, in welchen Aktionsfeldern das Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo es – auch im Vergleich zu anderen Unternehmen – noch Nachholbedarf gibt. Dies ermöglicht allen am Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen eine valide Einschätzung der eigenen Leistungen und bietet gleichzeitig Anreize für die kontinuierliche Verbesserung.

IV. Management-Befragung

Wo­zu dient die Ma­nage­ment-Be­fra­gung?

Die Beantwortung der Management-Befragung ist Grundlage für eine Teilnahme am CSR-Preis der Bundesregierung. Durch Beantwortung des Fragebogens wird den teilnehmenden Unternehmen Gelegenheit gegeben, ihr CSR-Engagement in einer der drei Größenkategorien und/oder den zwei Sonderpreiskategorien vorzustellen.

Kann ich die Ma­nage­ment-Be­fra­gung vor­ab ein­se­hen, um mir ei­nen Über­blick zu ver­schaf­fen?

Die vollständigen PDF-Versionen der Fragebögen für die Management-Befragung sind während der Wettbewerbsphase vom 1. September 2019 bis zum 31. Oktober 2019 auf www.csr-preis-bund.de einsehbar.

Wer­den bei der Ma­nage­ment-Be­fra­gung die Grö­ßen- und Bran­chen­un­ter­schie­de von Un­ter­neh­men be­rück­sich­tigt?

Unternehmen können sich in drei Größenklassen und zwei Sonderpreiskategorien (CSR und Digitalisierung und Verantwortliches Lieferkettenmanagement) für den CSR-Preis der Bundesregierung bewerben. In den drei Größenklassen und in den Sonderpreiskategorien sind die Fragen so gestellt, dass diese von Unternehmen aller Größen und aus unterschiedlichen Branchen beantwortet werden können.

Wie kann ich die Fra­ge­bö­gen der Ma­nage­ment-Be­fra­gung be­ar­bei­ten?

Die Bearbeitung der Fragebögen der Management-Befragung erfolgt in einem Online-Bewerbungstool, zu dem Sie über ein Bewerbungsformular einen Zugang bekommen.

Kann ich nach Be­ant­wor­tung der Ma­nage­ment-Be­fra­gung auf mei­ne Ant­wor­ten zu­grei­fen?

Am Ende der Befragung haben Sie die Möglichkeit, mit dem Button "Download Fragebogenergebnisse (PDF)" ein PDF-Dokument der von Ihnen bearbeiteten Management-Befragung zu generieren.

Wo be­kom­me ich Hil­fe, falls ich tech­ni­sche Pro­ble­me bei der Be­ar­bei­tung ha­be?

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an: support@csr-preis-bund.de.

V. Stakeholder-Befragung

Was ist ein Stakeholder?

Der Begriff Stakeholder bezeichnet im Deutschen "Anspruchsgruppen". Stakeholder sind Personen, Gruppen oder Organisationen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, Erwartungen an das Unternehmen haben oder von seinen Handlungen betroffen sind. Stakeholder können somit unterschiedlichste Akteure aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sein (z.B. Betriebsräte, Umweltdezernenten, Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, wissenschaftliche Institutionen, Lieferanten, Sponsoringpartner, Kundinnen und Kunden, Branchenverbände). Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens bzw. deren Vertreter zählen zu den Stakeholdern eines Unternehmens.

Was ist die Stakeholder-Befragung?

Für die am besten bewerteten fünf Unternehmen aus jeder Größenklasse, also die Nominierten, schließt sich nach der Management-Befragung eine weitere Wettbewerbsphase an: die Stakeholder-Befragung. Dabei werden Stakeholder interviewt, die einen Einblick in das Unternehmen und/oder die jeweilige Branche haben. Die Stakeholder-Befragung wird telefonisch durchgeführt, dauert etwa 30 Minuten und erfolgt als leitfadengestütztes Interview, welches qualitativ ausgewertet wird. Die Anzahl der pro Unternehmen befragten Stakeholder hängt von der Größenklasse ab.

Wie werden die Stakeholder ausgewählt?

Die Stakeholder dienen der Spiegelung der Unternehmensaussagen aus der Management-Befragung. Voraussetzung für die Auswahl der Stakeholder ist daher, dass alle Befragten, bezogen auf das Unternehmen, die Branche oder ausgewählte Schwerpunktthemen entsprechende Expertise und/oder Einblicke vorweisen können. Insgesamt werden bei der Auswahl der Stakeholder drei Kriterien zugrunde gelegt:

  1. Branchennähe: Der Stakeholder kennt die jeweilige Branche und die gesellschaftlich relevanten Themen.
  2. Unternehmensnähe: Der Stakeholder kennt das Unternehmen, verfügt über die entsprechende Expertise und kann über die vom Unternehmen benannten Schwerpunktthemen Auskunft erteilen.
  3. Aktionsfeldübergreifende Zusammensetzung: Es wird eine komplementäre Zusammensetzung der Stakeholder angestrebt, um die fünf Aktionsfelder weitreichend abzudecken.

Je nach Größe des Unternehmens werden zwei bis fünf Stakeholder interviewt. Einige davon benennt das nominierte Unternehmen selbst, andere stammen aus einem mit der Jury abgestimmten Stakeholder-Pool, der Aktionsfelder und Branchen abdeckt. Die befragten Stakeholder werden, sofern sie eine Freigabe erteilt haben, nach Abschluss der Wettbewerbsrunde auf der Webseite benannt. Die Information, welcher Stakeholder zu welchem nominierten Unternehmen befragt wird, erhält nur die Jury.

Zu welchen Themen werden die Stakeholder befragt und in welcher Form?

Die Stakeholder-Befragungen werden telefonisch geführt, dauern 30 Minuten und basieren auf leitfadengestützten Interviews. Dazu werden die Stakeholder um Einschätzungen der Ergebnisse aus der Management-Befragung gebeten. Die Befragung besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden generelle Überblicksfragen zu den aus Stakeholdersicht relevanten Themenfeldern gestellt und mit den vom Unternehmen als relevant festgelegten Themenfeldern abgeglichen. Danach werden die Stakeholder zu den realisierten Maßnahmen des jeweiligen Unternehmens näher befragt. Hier wird um eine Bewertung der vom Unternehmen dargestellten Maßnahmen und deren Wirkungen gebeten. Die Stakeholder erhalten im Vorfeld keine Informationen und Ergebnisse aus dem Fragebogen. Einzelne Maßnahmen werden im Interview angesprochen, um die Einschätzung der Maßnahmen durch die Stakeholder erfassen zu können. Die Statements der Stakeholder werden vertraulich behandelt und nur der Jury zur Verfügung gestellt. Eine Kommunikation nach außen erfolgt nicht. Eine Freigabe der Interviews durch die Stakeholder ist nicht vorgesehen. Den Unternehmen werden ebenfalls keine Informationen aus den Stakeholder-Interviews übermittelt.

Welche Rolle spielen die Einschätzungen der Stakeholder im Entscheidungsprozess?

Für die Rangliste aus der Management-Befragung spielt die Stakeholder-Befragung keine Rolle. Die Stakeholder-Befragung kommt erst für die nominierten Unternehmen zum Tragen. Die Ergebnisse aus der Telefonbefragung werden qualitativ ausgewertet und von den wissenschaftlichen Methodikpartnern des CSR-Preises für die Jury aufbereitet. Die Ergebnisse gehen neben der Punktebewertung aus der Management-Befragung als gesonderte Entscheidungsgrundlage in die Bewertung der Jury ein.

In der Auswertung der Stakeholder-Befragung wird zum Beispiel geklärt, ob die vom Unternehmen genannten Schwerpunktthemen auch von den Stakeholdern als relevant eingeschätzt werden oder ob es relevante Themenfelder gibt, die vom Unternehmen nicht angesprochen werden. Darüber hinaus wird ermittelt, ob die von den Unternehmen vorgenommene Einordnung im Branchenvergleich von den Stakeholdern geteilt wird und wo es ggf. Differenzen gibt. Abgeglichen wird auch, ob die vom Unternehmen dargestellte Innovativität und Wirkung der dargestellten Maßnahmen von den Stakeholdern geteilt wird. Weiter wird z.B. gefragt, ob Kooperationen oder Ansätze gegenseitigen Lernens zwischen Unternehmen und Stakeholdern bestehen.

Wie werden die Einschätzungen der Stakeholder für die Unternehmensdossiers aufbereitet?

Die Einschätzungen der Stakeholder werden in den Unternehmensdossiers für die Jury v.a. qualitativ in Form von Zusammenfassungen und Herausstellung von Zitaten dargestellt.

Was passiert, wenn ein Stakeholder kompromittierende Antworten gibt?

Die Auswahl der Stakeholder beruht auf klaren Kriterien, so dass vorrangig Stakeholder ausgewählt werden, bei denen Wissen über Unternehmen und Branche vorausgesetzt werden kann und die als integere Gesprächspartner bekannt sind. Aussagen der Stakeholder werden von den Methodikpartnern eingeordnet. Sollte ein Stakeholder im Gespräch mit seinen Aussagen deutliche Unkenntnisse des Unternehmens oder der Branche enthüllen oder mit seinen Aussagen einem Unternehmen eindeutig schaden wollen, wird dies in der qualitativen Auswertung der Stakeholder-Aussagen berücksichtigt. Die Jury hat die Möglichkeit, diese Bewertung anschließend auszuschließen oder weniger stark zu gewichten.

Was passiert, wenn ein Stakeholder die Rolle des Unternehmens beschönigt?

Die Auswahl der Stakeholder beruht auf klaren Kriterien, so dass vorrangig Stakeholder ausgewählt werden, bei denen Wissen über Unternehmen und Branche vorausgesetzt werden kann und die als integere Gesprächspartner bekannt sind. Aussagen der Stakeholder werden von den Methodikpartnern eingeordnet. Sollte ein Stakeholder im Gespräch mit seinen Aussagen deutlich und unverhältnismäßig für ein Unternehmen Partei ergreifen und Aussagen treffen, die objektiv jeder Grundlage entbehren, wird dies in der qualitativen Auswertung der Stakeholder-Aussagen berücksichtigt. Die Jury hat die Möglichkeit, diese Bewertung anschließend auszuschließen oder weniger stark zu gewichten.

VI. Auszeichnung

Welche Unternehmen kommen für die Nominierung/Auszeichnung in Frage?

Mit dem CSR-Preis der Bundesregierung sollen Unternehmen aller Größenordnungen, Branchen und Zielrichtungen ermutigt werden, den Pfad zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung einzuschlagen und weiterzuverfolgen.

Preiswürdig sind grundsätzlich Unternehmen, die nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen anbieten und grundsätzlich einen nachhaltigen Geschäftszweck verfolgen. Diese Unternehmen zeigen, wie verantwortungsvolle, nachhaltige Geschäftspraktiken auch wirtschaftlich erfolgreich sein können. Sie sind Pioniere einer neuen Wirtschaftsweise.

Die Bundesregierung möchte aber auch Unternehmen unterstützen und motivieren, die diese nachhaltige Grundausrichtung nicht haben. Ermutigt werden sollen auch Unternehmen, die sich erst auf den Weg machen und die eventuell noch eine sehr lange Strecke vor sich haben. Das sind zumeist Unternehmen, die Produkte, Verfahren und Dienstleistungen anbieten, die unsere moderne Lebensweise ermöglichen, dabei aber teilweise gravierende Auswirkungen mit sich bringen. Diese Unternehmen bedienen zumeist einen Massenmarkt. Weil hier kleine Veränderungen große Wirkungen erzielen können, spielen diese Unternehmen eine entscheidende Rolle beim Umbau unserer Gesellschaft hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise.

Was sagt eine Nominierung/Auszeichnung über die Unternehmen aus?

In der Management-Befragung wurde abgefragt, ob es in den Unternehmen in der Breite konkrete Verpflichtungen, Strukturen, Strategien aber auch Maßnahmen gibt, die eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ermöglichen. Unternehmen, die für den CSR-Preis der Bundesregierung nominiert sind, haben Systeme aufgebaut, die z.B. Rechtsverstöße verhindern und aufdecken sollen, die z.B. gute Arbeitsbedingungen und faire Chancen ermöglichen oder z.B. Umweltschäden erschweren und im besten Fall verhindern sollen. Dass diese Systeme eingeführt sind, heißt leider nicht, dass es nicht trotzdem zu Missbrauch, Verstößen, Krisen und Schäden kommen kann. Wichtig ist, dass das Unternehmen darauf adäquat reagiert.

Woraus besteht der Preis?

Die Siegerunternehmen werden auf der Prämierungsveranstaltung ausgezeichnet. Sie erhalten eine Preisskulptur, eine Urkunde und ein digitales Logo. Zudem werden die Preisträger in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden und erfahren so öffentliche Beachtung. Alle teilnehmenden Unternehmen profitieren außerdem davon, dass sie ihre Unternehmensleistung im Vergleich mit anderen einschätzen können. Die Unternehmen erfahren, in welchen Aktionsfeldern sie bereits gute Leistungen erbringen und auf welchen Feldern noch Nachholbedarf besteht.

Wie sieht die Auswertung aus, die alle teilnehmenden Unternehmen erhalten?

Die Auswertung enthält einen Überblick über die Gesamtergebnisse der Befragung und eine Verortung des Unternehmens in der jeweiligen Größenklasse. Dafür wird die Punktzahl des Unternehmens im Vergleich zum Bestwert und zum Durchschnittswert der Größenklasse dargestellt und zwar sowohl für die Gesamtpunktzahl als auch differenziert für die fünf Aktionsfelder.

Werden Informationen über die Siegerinnen und Sieger veröffentlicht?

Ja, die Siegerinnen und Sieger werden im Anschluss an den Wettbewerb in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden. Außerdem sollen sie als gute Beispiele illustrieren, wie verantwortungsvolles Handeln aussieht und umgesetzt werden kann. Diese Beispiele werden z.B. in einem Leitfaden und auf der Webseite veröffentlicht sowie in die weitere Kommunikation des Preises eingebunden.

Zurück zur Übersicht