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Lieferkettengesetz: These trifft Praxis – Unternehmen berichten

FAQ

Lieferkettengesetz

Im Trilog über die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive hat die EU eine vorläufige Einigung erreicht. Ziele des europäischen Lieferkettengesetzes sind ein ambitionierter Schutz von Menschenrechten und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten sowie europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Die wichtigsten Themen im Überblick

Neuigkeiten

Aktuelles
Lieferkettengesetz
Meldung

Eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten beschließt heute das Gesetzesvorhaben für einen ambitionierten globalen Schutz von Menschenrechten und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten.

Aktuelles
Umsetzungshilfen
Meldung

Der Branchendialog Automobilindustrie veröffentlicht Empfehlungen für die angemessene Verwendung freiwilliger Nachhaltigkeitszertifizierungen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt.

Aktuelles
Umsetzungshilfen
Meldung

Das Lieferkettengesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeiter*innen. Damit sind auch Zulieferbetriebe der Automobilbranche betroffen. Bei der Suche nach Umsetzungstipps und Praxisbeispielen können sie – und andere Unternehmen – auf die Ergebnisse des Branchendialogs Automobilindustrie zurückgreifen.

Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterstützen. Hier werden vielseitige Umsetzungshilfen veröffentlicht, zum Beispiel Leitfäden, Praxisbeispiele, Beratungs- und Schulungsangebote.

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