Bund, Länder und Kommunen unterliegen der Verantwortung, bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten.
Staatliche Subventionen unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle, u.a. einer Nachhaltigkeitsprüfung. Die Bundesregierung wird prüfen, ob diese Regelungen den Anforderungen des NAP gerecht werden.
Unternehmen im öffentlichen Eigentum tragen eine besondere Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte. Zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung haben der Bund, zahlreiche Bundesländer und Kommunen bestimmte Verhaltensrichtlinien eingeführt.