Staaten müssen den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen in ihrem Hoheitsgebiet gewährleisten. Staaten sind somit auch verpflichtet, den Schutz der Menschenrechte durch Wirtschaftsunternehmen einzufordern.
Die Bundesregierung wird Nachhaltigkeitsaspekte wie die menschenrechtliche Sorgfalt in der öffentlichen Beschaffung, in der Förderung von Unternehmen sowie bei Unternehmen im öffentlichen Eigentum stärken.
Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans hat die Bundesregierung einen Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) eingesetzt. Die Arbeitsgruppe "Wirtschaft und Menschenrechte" des Nationalen CSR-Forums der Bundesregierung begleitet die Aktivitäten des IMA.
Von 2018 bis 2020 wird der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Das NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art.