Internationales

G7-Präsidentschaft 2015

Die G7 Staats- und Regierungschefs haben sich in der Abschlusserklärung des G7-Gipfels in Elmau am 7.-8. Juni 2015 ausdrücklich zur Verantwortung in Lieferketten bekannt und folgende Vorhaben beschlossen:

  1. KMU bei der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Sorgfaltspflicht und eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements verstärkt zu unterstützen.
  2. Konsumenten in die Lage zu versetzen, Produktlabel in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit zu vergleichen.
  3. Multi-Stakeholder-Bündnisse in G7-Ländern und Partnerländern für eine freiwillige Umsetzung von Standards zu stärken.
  4. Entwicklungsländer bei der Verfolgung nachhaltiger Exportstrategien zu unterstützen.
  5. Die Einrichtung eines Vision-Zero-Fonds (internationaler Präventionsfonds) bei der Internationalen Arbeitsorganisation ILO für Arbeitsschutz und Prävention in ärmeren Produktionsländern zu unterstützen.
  6. Eine wirksame Arbeit der Nationalen Kontaktstellen für die Umsetzung der OECD-Leitlinien sicherzustellen, um außergerichtliche Beschwerdemechanismen zu stärken.

Unterstützung der UN-Leitprinzipien

Die G7 Staats- und Regierungschefs unterstützen nachdrücklich die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und begrüßen die Bestrebungen zur Erstellung substanzieller Nationaler Aktionspläne. In Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien rufen sie die Privatwirtschaft dringend auf, ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachzukommen.

Menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen gehören zu den ganz großen globalen Herausforderungen unserer Zeit. Es freut mich, dass die G7-Staats- und Regierungschefs die Initiative von Bundesminister Gerd Müller und mir aufgegriffen haben. Mit ihrer Unterstützung für einen Vision-Zero-Fund bei der Internationalen Arbeitsorganisation ILO setzen die G7 ein starkes Zeichen. Denn wir müssen alles dafür tun, um tragische Unfälle wie Rana Plaza vor zwei Jahren künftig zu vermeiden und gerade in ärmeren Produktionsländern stärker auf Prävention zu setzen. Die Regierungen und Unternehmen in den G7-Staaten müssen dabei Vorbilder und Vorreiter sein. Sie haben eine Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch in Schwellen- und Entwicklungsländern. Mit Mitteln des Fonds können wir insbesondere ärmere Länder dabei unterstützen, in den Arbeitsschutz zu investieren oder Unfallversicherungen aufzubauen.

Vision Zero Fund

Die G7-Arbeits- und Entwicklungsminister haben auf Grundlage von Elmau konkrete Beschlüsse zur nachhaltigeren Gestaltung globaler Lieferketten gefasst. Im Mittelpunkt stand dabei die konkrete Ausgestaltung des "Vision Zero Fund" - eines globalen Fonds zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Vermeidung schwerer Arbeitsunfälle in ärmeren Produktionsländern.

Vision Zero Fonds startet in Myanmar

Am 17. Juni 2016 fiel der Startschuss für den Vision Zero Fonds in Myanmar. Im Pilotland Myanmar werden gezielt Projekte zum Aufbau von Arbeitsinspektionen, öffentlichen Strukturen für den Arbeitsschutz, Unfallversicherungen sowie nachhaltige Initiativen auf betrieblicher Ebene gefördert.

Für die Startphase ist er mit acht Millionen US-Dollar ausgestattet, die von der deutschen Bundesregierung, der United States-Regierung und der Europäischen Kommission bereitgestellt wurden.

Der Vision Zero Fonds soll weltweit für mehr Arbeitsschutz entlang der globalen Lieferketten sorgen und die Öffentlichkeit sensibilisieren. Spätestens der Einsturz der Rana Plaza-Textilfabrik im April 2013 hat gezeigt, unter welchen Bedingungen die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilindustrie, aber auch in anderen Produktionszweigen in Herstellerländern oft arbeiten: Einsturzgefährdete Gebäude, giftige Chemikalien, niedrige Arbeitslöhne, geringe soziale Absicherung. Die ILO schätzt, dass jährlich 2,3 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter durch arbeitsbedingte Krankheiten oder Unfälle ihr Leben verlieren. Weitere 160 Millionen leiden unter arbeitsbedingten Krankheiten, 313 Millionen unter schweren Verletzungen. Neben dem menschenrechtlichen Aspekt hat dies auch deutliche ökonomische Auswirkungen: Jährlich gehen damit vier Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts verloren.

Am 13. Februar 2017 hat Staatssekretärin a.D. (2016-2017) Yasmin Fahimi Spitzenvertreter der Regierung und der Sozialpartner aus Myanmar zu einem Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfangen. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Themen Arbeitsschutz, Unfallprävention und Sozialpartnerschaft. Seit der Auftaktveranstaltung des Fonds im Juni 2016 kann Myanmar eine positive Entwicklung des Arbeitsschutzes im Textilsektor sowie in Bereichen der Landwirtschaft verzeichnen.

Seit Juli 2017 gibt es eine zweite Projektrunde des Vision Zero Fonds in Äthiopien, die im Rahmen des G20-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft 2017 in Hamburg initiiert wurde.

OECD-Beschwerdeverfahren

Des Weiteren haben sich die G7-Minister auf konkrete Schritte zur Stärkung außergerichtlicher Beschwerde- und Vermittlungsverfahren bei Verstößen gegen die OECD-Leitlinien für Multinationale Unternehmen geeinigt. Die G7 Minister verständigten sich darauf, bis möglichst 2018 ihre für solche Verfahren zuständigen nationalen Kontaktstellen durch Peer-Reviews der OECD prüfen zu lassen. Eine Mehrzahl der G7-Länder legte sich bereits auf konkrete Termine für das Prüfverfahren fest. Deutschland sieht für seine Nationale Kontaktstelle 2017 vor. Durch die Peer-Reviews sollen die Kontaktstellen in den G7-Ländern weiter optimiert werden und eine Beispielfunktion für ihre weltweite Verbreitung erfüllen.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben der G7-Staaten ist, ein gemeinsames Verständnis von Sorgfaltspflicht (due diligence) und nachhaltigem Lieferkettemanagement in der Praxis zu entwickeln. Multinationalen Unternehmen, die in G7-Ländern aktiv sind oder ihren Hauptsitz haben, sollen durch proaktive, gemeinschaftliche Maßnahmen zusammen mit den einschlägigen internationalen Organisationen und Sozialpartnern unterstützt werden. Dazu gehören u.a. Hilfsangebote, den gestiegenen Transparenzanforderungen gerecht zu werden sowie der Austausch bewährter Praktiken, die Förderung branchenspezifischer Initiativen sowie die Achtung international anerkannter Prinzipien und Standards zu fördern. Kleine und mittlere Unternehmen sollen unter Anerkennung ihrer besonderen Herausforderungen und Klärung ihrer diesbezüglichen Bedürfnisse gestärkt werden.

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