NAP

Kooperation mit Stakeholdern

In ihrem Einsatz zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) legt die Bundesregierung großen Wert auf den Einbezug verschiedener Stakeholder-Gruppen bestehend aus Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften.

Zentrale Anlaufstelle sind dabei beispielsweise die Arbeitsgruppen Wirtschaft und Menschenrechte des Nationalen CSR-Forums der Bundesregierung sowie der Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten. Die folgenden Seiten geben einen Einblick über die Aktivitäten der verschiedenen Stakeholder und deren Einsatz für die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten.

AG "WiMR" des CSR-Forums

Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte wurde im nationalen CSR-Forum der Bundesregierung gebildet.

Nationales CSR-Forum der Bundesregierung

Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung ist ein Multi-Stakeholder-Gremium, bestehend aus Vertretern von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Die ehemalige Steuerungsgruppe zur Erarbeitung des NAP, in der verschiedene Stakeholder und Ressorts vertreten waren, wurde in das CSR-Forum integriert.

Das CSR-Forum berät die Bundesregierung rund um das Thema Unternehmensverantwortung. Es begleitet zum Beispiel die Aktivitäten des Interministeriellen Ausschusses für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) zur Umsetzung des NAP und spricht der Bundesregierung Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des NAP-Prozesses aus.

Das BMAS fungiert als Geschäftsstelle des CSR-Forums und seiner AGs.

Arbeitsgruppe "Wirtschaft und Menschenrechte"

Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung kann zu bestimmten Themen die Bildung von Arbeitsgruppen beschließen. Dazu zählt die Arbeitsgruppe "Wirtschaft und Menschenrechte" (AG WiMR).

Vorsitzender der AG WiMR ist der stellvertretende Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Michael Windfuhr. Das Gremium ist damit beauftragt, die Aktivitäten des IMA zur Umsetzung des NAP zu begleiten sowie Handlungsempfehlungen vorzulegen. In der Arbeitsgruppe sind Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorgansiationen und Vertreter von thematisch relevanten Stiftungen und Vereinen vertreten. Die AG WiMR trifft sich alle zwei Monate alternierend zum IMA, diskutiert über die Umsetzung einzelner Maßnahmen zum NAP und spricht dem IMA Handlungsempfehlungen aus. Die Empfehlungen werden im Konsens getroffen.

Berliner CSR-Konsens

Der Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten wurde 2018 vom Nationalen CSR-Forum der Bundesregierung beschlossen. Es handelt sich um ein Multi-Stakeholder-Gremium, welches die Bundesregierung in Fragen der Unternehmensverantwortung berät. Der Konsens ist das erste einvernehmlich beschlossene Dokument aller für CSR relevanten Stakeholder in Deutschland, das die Anforderungen an ein verantwortliches Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten in einer globalisierten Wirtschaft beschreibt. Gerade darum bietet der Berliner CSR-Konsens Unternehmen aller Größen branchenübergreifend eine wichtige Orientierung.

Beteiligt an seiner Entwicklung waren Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kammern und Organisationen der Zivilgesellschaft. Der Berliner CSR-Konsens unterstreicht wesentliche Führungs- und Managementprinzipien und beschreibt die zentralen Elemente eines verantwortungsvollen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Ziel ist es, Unternehmen branchenübergreifend Orientierung zu geben, wie die unternehmerische Verantwortung im Hinblick auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfalt angemessen ausgeübt werden kann.

Die Verantwortung für die nachhaltige Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten liegt nicht allein bei Unternehmen. Diese Herausforderung ist gesellschaftlicher Natur und betrifft eine Vielzahl beteiligter und betroffener Akteure wie Regierungen, staatliche Verwaltungen, Verbände, Kammern, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.

Der Berliner CSR-Konsens legt mit Blick auf die Verantwortung dieser Akteure dar, was Sozialpartner, Kammern und Zivilgesellschaft beitragen können, um eine verantwortungsvolle Gestaltung nachhaltiger Liefer- und Wertschöpfungsketten zu befördern.

Darüber hinaus macht der CSR-Konsens deutlich, welche Erwartungen Sozialpartner, Kammern und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung stellen.

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