Die Bundesregierung wird bei der Durchführung der Dialoge eine aktive Rolle einnehmen. Sie schafft die Rahmenbedingungen für eine effektive Durchführung und stellt die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. Sie gewährleistet, dass die Dialoge den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen und die internationale Anschlussfähigkeit gegeben ist. Die Bundesregierung wird nur in den Branchen Dialoge initiieren, in denen die relevanten Stakeholder bereit sind, den Prozess konstruktiv und lösungsorientiert zu begleiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist innerhalb der Bundesregierung für die Durchführung der NAP-Branchendialoge zuständig und koordiniert die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA).
Kontakt
Für weitere Informationen zu den geplanten NAP-Branchendialogen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter branchendialoge@bmas.bund.de.