Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wird in Deutschland die 17. UEFA-Europameisterschaft ausgetragen. Unter dem Motto der Bundesregierung "Heimspiel für Menschenrechte" soll das Turnier neue Maßstäbe bei der Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen setzen - sozial, ökologisch und ökonomisch.
Verantwortung von Staat und Wirtschaft für nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten
Die Aktivitäten der Bundesregierung
Nationaler Aktionsplan
Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die Bundesregierung erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten verankert.
Lieferkettengesetz
Mit dem neuen Lieferkettengesetz werden erstmals für Unternehmen in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten verbindlich geregelt.
Europa
Einen Überblick über verschiedene Richtlinien und Gesetzesinitiativen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Lieferketten auf europäischer Ebene finden Sie hier.
Internationales
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Internationalen Organisationen sowie in multilateralen Foren für nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten ein, um international gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Umsetzungshilfen
Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterstützen. Hier werden vielschichtige Umsetzungshilfen veröffentlicht, zum Beispiel Leitfäden, Praxisbeispiele, Beratungs- und Schulungsangebote.
Kurzfilm: Heimspiel für Menschenrechte
Lieferkettengesetz: These trifft Praxis – Unternehmen berichten
Auch knapp ein Jahr nach seinem Inkrafttreten trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Vorbehalte in der deutschen Wirtschaft. Doch ein Blick in die Praxis zeigt: Viele Unternehmen arbeiten seit Jahren daran, ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten nachzukommen. So können vielen Vorbehalten positive Beispiele aus der Praxis entgegengestellt werden.
Neuigkeiten
BMAS-Handlungsanleitung zum LkSG "Auf einen Blick: die Risikoanalyse"“ veröffentlicht
Das LkSG gibt Unternehmen eine klare Orientierung, wie sie auf Menschenrechte und Umweltbelange achten können. Erstmals wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang der Lieferkette einhalten müssen. Die Handlungsanleitung gibt einen Überblick, was Unternehmen bei der Durchführung der Risikoanalyse beachten sollten und welche Fragen dabei helfen ein Risikomanagementsystem zu etablieren.
EU-Länder einigen sich auf europäische Lieferkettenrichtlinie
Eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten beschließt heute das Gesetzesvorhaben für einen ambitionierten globalen Schutz von Menschenrechten und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten.
Wie Unternehmen Nachhaltigkeitszertifizierungen sinnvoll nutzen können
Der Branchendialog Automobilindustrie veröffentlicht Empfehlungen für die angemessene Verwendung freiwilliger Nachhaltigkeitszertifizierungen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt.