Immer mehr Unternehmen haben den Anspruch, bei ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit für die Achtung von Arbeitsnormen und Menschenrechten einzustehen, sich ebenso für den Umweltschutz und die Bekämpfung von Korruption einzusetzen. Die Bundesregierung verfolgt seit 2010 eine systematische CSR-Politik, die insbesondere auch auf Empfehlungen des Nationalen CSR-Forums beruht, einem "Multi-Stakeholder"-Gremium mit Vertretern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Ministerien, Gewerkschaften und Wissenschaft. Der Aktionsplan von 2010 wurde umgesetzt.
Im Jahr 2018 haben die Stakeholder des Nationalen CSR-Forums im Berliner CSR-Konsens die Verantwortung in der Lieferkette und die Umsetzung unternehmerischer Sorgfalt in den Mittelpunkt gestellt.
Mit dem "Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten" hat das Gremium Anforderungen an nachhaltiges Lieferkettenmanagement definiert und dargelegt, was als gute Unternehmenspraxis gelten kann. Auf EU-Ebene sind Richtlinien zur CSR-Berichterstattung und zur Vergabe als verbindliche Rechtsrahmen entstanden. Die EU-Mitteilung "Die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" von 2011 war der Ausgangspunkt für diese Gesamtentwicklung auf europäischer Ebene.
Wesentlicher Bestandteil der CSR-Strategie der Bundesregierung ist der CSR-Preis. Seit 2013 werden Unternehmen prämiert, die nachhaltiges Handeln in ihre Geschäftstätigkeit integrieren. Mit dem CSR-Preis sollen herausragende Beispiele gesellschaftlicher Verantwortung honoriert werden und zur Nachahmung motivieren: Ausgezeichnet werden Unternehmen, die vorbildlich faire Geschäftspraktiken und eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik umsetzen, natürliche Ressourcen sparsam nutzen, Klima und Umwelt schützen, sich vor Ort engagieren und Verantwortung auch in der Lieferkette übernehmen. 2025 wurde der CSR-Preis der Bundesregierung das fünfte Mal verliehen.