Innerhalb der Bundesregierung bearbeiten verschiedene Ministerien und übergreifende Gremien das Thema CSR. Die übergreifende Federführung liegt jedoch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die CSR-Aktivitäten der Bundesregierung sind jedoch kein "politischer Alleingang", sondern eng verzahnt mit der Arbeit von Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Zusammensetzung und Aufgabe
Von besonderer Bedeutung ist das Nationale CSR-Forum, das 2009 vom Arbeitsministerium ins Leben gerufen wurde. Es setzte sich zu Beginn aus 41 hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft und Vertretern der beteiligten Bundesministerien zusammen. Die Mitgliedschaft ist auf Institutionen und Gruppen bezogen, nicht auf einzelne Personen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Nationalen CSR-Forums gehören die Beratung der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der nationalen CSR-Strategie sowie die Entwicklung von Empfehlungen zu einzelnen Themen. Startpunkt war der Empfehlungsbericht von 2010, auf dessen Grundlage die Bundesregierung im gleichen Jahr den Nationalen Aktionsplan CSR im Bundeskabinett verabschiedete. Das Forum hat 2016 die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte eingesetzt, die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte begleitet. Die Arbeitsgruppe tagt alle zwei Monate.