Am 12. Februar 2025 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) im Bundeskabinett verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung unter Federführung des BMAS erstmals eine nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vorgelegt.
Eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie erfordert gemeinsames Handeln. Deshalb richtet die Bundesregierung mit den NAP A/Z klare Erwartungen an Unternehmen, Behörden und Sozialpartner, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Wirkungsmöglichkeiten für faire Arbeitsbedingungen einzusetzen - alle sind gefordert, ihren Beitrag zu leisten.
Es geht dabei um vier Leitziele:
- Die Sicherstellung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen,
- die Gewährleistung von Ordnung am Arbeitsmarkt,
- die Stärkung der Attraktivität Deutschlands als Zielland für Arbeitsmigration sowie
- die Eindämmung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ausbeuterischer Praktiken.
Die Broschüre finden Sie auf der BMAS-Website.
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
Nicht nur die mediale Berichterstattung, sondern auch der Blick in die Ermittlungsstatistiken zeigt, dass Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit am deutschen Arbeitsmarkt zur Realität gehören. Davon betroffen sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer*innen. Gemäß dem aktuellen „Bundeslagebild Menschenhandel“ (2024) des Bundeskriminalamts ist die Anzahl der Verfahren bei Arbeitsausbeutung erneut angestiegen. Etwa 1.400 Opfer wurden 2022-2024 im Bereich Arbeitsausbeutung registriert.
Indem der NAP A/Z verschiedene Maßnahmen gegen prekäre, ausbeuterische oder erzwungene Beschäftigungsverhältnisse zu einer kohärenten Strategie bündelt, leistet dieser einen wichtigen Beitrag, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland weiter einzudämmen und langfristig zu überwinden. Mit dem NAP A/Z stärkt Deutschland seinen Einsatz für gute und faire Arbeit, erhöht die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt, beseitigt Wettbewerbsverzerrungen und bleibt ein attraktives Ziel für faire Arbeitsmigration.
Hierbei ist Prävention der Schlüssel zum Erfolg. Um den vielschichtigen Formen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit effektiv zu begegnen, verfolgt der NAP A/Z einen präventions- und arbeitsmarktorientierten Ansatz - den sogenannten „Labour Approach“. So adressiert der NAP A/Z Arbeitsausbeutung mit dem Ziel, ausbeuterische und erzwungene Beschäftigungsverhältnisse bereits in der Entstehung zu verhindern und entsprechende Risiken durch zielgerichtete Maßnahmen zu minimieren.
Mit insgesamt 83 Maßnahmen fokussiert sich der NAP A/Z auf die Förderung und Ausweitung gezielter, niedrigschwelliger Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitskräfte, die grenzüberschreitende Vernetzung und internationale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt sowie die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden, Sozialpartnern und Unternehmen für bestehende Missstände.
Seit Frühjahr 2025 wird der Nationale Aktionsplan umgesetzt und zusammen mit den Ländern, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt. Nach aktuellen Stand sind 8 Prozent der Maßnahmen bereits umgesetzt. Bei 52 Prozent hat die Umset-zung bereits begonnen, bei 24 Prozent ist die Umsetzung in Vorbereitung und bei 16 Prozent ist die Umsetzung noch offen (November 2025).