Unter welchen Bedingungen werden Rohstoffe gewonnen, Produkte hergestellt und in den Handel gebracht? Diese Frage stellen nicht nur Verbraucher*innen, sondern sie ist heute gesetzlich verankert. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten seit 2024 zur systematischen Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.
Dabei zeigt die Praxis: Eine verantwortungsvolle Beschaffung steht nicht im Widerspruch zur wirtschaftlichen Profitabilität. Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent gestalten, minimieren operative Rohstoffrisiken, sichern sich stabile Lieferbeziehungen und stärken ihre Position im Wettbewerb um ESG-konformes Kapital sowie um die besten Nachwuchskräfte. Die Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist heute eine fundamentale Erwartungshaltung des Marktes.
Der Weg zur strukturierten Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen keinen perfekten, sondern einen nachweisbar bemühten und systematischen Ansatz. Die Umsetzung im Betrieb erfolgt in der Regel über einen etablierten, vierstufigen Prozess:
- Die Risikoanalyse als Fundament: Unternehmen identifizieren systematisch menschenrechtliche und ökologische Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren direkten Zulieferern. Bei konkreten Hinweisen auf Verstöße muss diese Analyse auch auf tiefere Stufen der Wertschöpfungskette ausgeweitet werden
- Prävention und partnerschaftliche Abhilfe: Aus den Ergebnissen werden konkrete Maßnahmen abgeleitet. Hierzu gehört die vertragliche Verpflichtung von Lieferanten ebenso wie deren frühzeitige Einbindung und Unterstützung, um Missstände partnerschaftlich zu beheben
- Verbindliche Verhaltensregeln vereinbaren: Die ILO-Kernarbeitsnormen, anerkannte Sozialstandards wie SA8000 ("Social Accountability") und die UN-Menschenrechtsnormen werden als feste und nicht verhandelbare Bestandteile in alle Einkaufs- und Lieferverträge integriert
- Kontrolle und standardisierte Berichterstattung: Die Einhaltung der vereinbarten Standards wird durch unabhängige Audits vor Ort überprüft. Die Ergebnisse fließen künftig in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, sobald die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vollständig in nationales Recht überführt ist.
Verschiedene Beispiele aus der Praxis zeigen, wie Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen den Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht begegnen, welche Lösungsansätze sie entwickeln und wie sie diese in der betrieblichen Praxis umsetzen.
Praxisbeispiele
Gemeinsam wirksamer: Multi-Stakeholder-Ansätze nutzen
Branchenweite Verbesserungen lassen sich effektiver im Verbund erzielen. Brancheninitiativen und Multi-Stakeholder-Organisationen helfen, Auditierungsaufwand zu bündeln, doppelte Prüfungen zu vermeiden und Standards tief in die Lieferkette zu tragen – besonders für KMU ein entscheidender Hebel zur effizienten Compliance-Umsetzung.
Praxisbeispiele und Orientierungshilfen zur Umsetzung des LkSG finden Sie auf den Seiten des BMAS sowie bei econsense und dem UN Global Compact.
Für öffentliche Auftraggeber gibt es Unterstützung bei der "Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung" (KNB). Sie bietet Schulungen zu dem Thema an und stellt auf ihrer Homepage wichtige Informationen bereit.