Faire Arbeits- und Sozialbedingungen, Verantwortung in der Lieferkette, Ressourcenschonung und Umweltschutz – diese Nachhaltigkeitsziele gelten in der globalen Wirtschaft für alle Unternehmen. Die Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten unterscheiden sich jedoch je nach Branche erheblich.
Die folgenden Beiträge geben Unternehmen Orientierung für branchenspezifische Nachhaltigkeitsansätze: Sie erläutern Handlungsbedarf und -möglichkeiten, zeigen Wege zur Umsetzung der UN Sustainable Development Goals auf und verdeutlichen, wie überzeugendes Nachhaltigkeitsmanagement die Zukunftsfähigkeit und Compliance von Unternehmen sichert sowie den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen (ESG) erleichtert.
Gemeinsam stärker: Brancheninitiativen für nachhaltige Lieferketten
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Brancheninitiativen entstanden, die auf eine nachhaltigere Gestaltung von Lieferketten abzielen – durch Produkt- und Rohstoffzertifizierungen, Branchenstandards oder Capacity Building. Studien zeigen: Brancheninitiativen können zu einheitlicheren Nachhaltigkeitsstandards beitragen. Defizite bestehen jedoch bei der Durchdringung früher Wertschöpfungsstufen, wo Menschenrechtsverletzungen besonders häufig auftreten. Im Kontext der europäischen Gesetzgebung gewinnen kollaborative Branchenansätze und Multi-Stakeholder-Initiativen stark an Bedeutung: Sie helfen Unternehmen – insbesondere auch KMU – Synergien zu nutzen, doppelte Auditierungen zu vermeiden und gemeinsam wirksame Abhilfemaßnahmen in tiefen Lieferkettenstrukturen umzusetzen.
Gesetzliche Grundlage: Vom LkSG zur europäischen CSDDD
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2023 in Kraft ist und seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gilt, wurden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Deutschland gesetzlich verankert. Mit dem Inkrafttreten der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) im Jahr 2024 wurde der Grundstein für einen harmonisierten europäischen Standard gelegt. Deutschland passt das nationale Recht derzeit an diese europäischen Vorgaben an.
Das BMAS begleitet Unternehmen aktiv bei dieser Transformation – insbesondere durch die Branchendialoge (z. B. mit dem Lebensmitteleinzelhandel und der Ernährungsindustrie), in denen praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten erarbeitet wurden und weiterhin werden.
Eine vom BMAS in Auftrag gegebene Studie [PDF, 6MB] sowie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen: In den Wertschöpfungsketten nahezu aller volkswirtschaftlich bedeutenden Branchen bestehen weiterhin erhebliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken. Ein konsequentes, dynamisches Risikomanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette bleibt daher eine zentrale gesetzliche und gesellschaftliche Anforderung an Unternehmen.