Die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) hat im Jahr 2024 unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) begonnen. Am 12. Februar 2025 wurde der NAP A/Z im Kabinett beschlossen.
Die Broschüre finden Sie auf der BMAS-Website.
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
Die Bekämpfung und Prävention von Arbeitsausbeutung bedarf einer engen Zusammenarbeit und Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren. Um die Reichweite des NAP A/Z zu erhöhen und die Wirksamkeit seiner Umsetzung zu gewährleisten, setzte die Bundesregierung deshalb von Beginn an auf eine frühzeitige Einbindung relevanter Stakeholder mittels agiler Verfahren in den Entwicklungsprozess. So erfolgte die Entwicklung des NAP A/Z in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts sowie unter Einbindung verschiedener nachgeordneter Behörden, der Sozialpartner und der Länder. Ferner wurde verschiedenen Akteuren aus der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben, ihr praxisnahes Erfahrungswissen einzubringen und Erwartungen an den NAP A/Z zu formulieren. Diese bewährte Beteiligungspraxis im Multi-Stakeholder-Format wird auch im Umsetzungsprozess fortgeführt.
Entscheidend für den Gesamterfolg des NAP A/Z ist die enge Kooperation zwischen Bund und Ländern. Aufbauend auf der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ haben sämtliche Länder den NAP A/Z durch die Formulierung von insgesamt 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit unterstützt. Die Maßnahmen der Länder zur Vorbeugung und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit verhalten sich kohärent zu den Maßnahmen der Bundesregierung; sie sind mit Rücksicht auf die föderale Struktur als Annex zum NAP A/Z aufgenommen worden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung parallel zum NAP A/Z einen Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) vorgelegt, der vom BMBFSFJ koordiniert und am 11. Dezember 2024 vom Kabinett verabschiedet wurde. Beide Aktionspläne wurden im Entwicklungsprozess eng miteinander rückgekoppelt und abgestimmt.