Die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 2011 im Konsens angenommenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights) basieren auf drei Säulen. Dazu gehören erstens die staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte, zweitens die unternehmerische Verantwortung zu deren Achtung sowie drittens der Zugang zu effektiver Abhilfe für Betroffene.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die VN-Arbeitsgruppe die Staatengemeinschaft aufgefordert, Nationale Aktionspläne (NAPs) zu erarbeiten. Seit 2013 entwickeln verschiedene Länder NAPs. Die Entstehungsprozesse, Inhalte und Strukturen unterscheiden sich dabei deutlich nach Ambitionsniveau und Schwerpunkten.
Welche Staaten setzen die VN-Leitprinzipien aktuell um?
Auf internationaler Ebene haben aktuell 40 Staaten einen NAP verabschiedet. In vielen weiteren läuft derzeit ein formaler Prozess zur Entwicklung eigener Richtlinien. In einer Reihe von Staaten, die bereits NAPs verabschiedet haben, werden diese einer Überprüfung (Review) unterzogen, um eine überarbeitete Neuauflage vorzubereiten. Aufgrund globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten sind deutsche Unternehmen direkt von den unterschiedlichen Regularien betroffen.
Analyse Nationale Aktionspläne Wirtschaft und Menschenrechte – Europäische Staaten und USA im Vergleich.
Deutsches Institut für Menschenrechte: Nationale Aktionspläne Wirtschaft und Menschenrechte
Für die weltweite Annäherung von Wettbewerbsbedingungen („Global Level Playing Field") und einen effektiven Menschenrechtsschutz ist es der Bundesregierung ein zentrales Anliegen, dass möglichst viele Staaten die VN-Leitprinzipien mit qualitativ hochwertigen Politikprogrammen umsetzen. Dazu gehört, im internationalen Dialog das gemeinsame Verständnis von Sorgfaltspflichten zu vertiefen und grenzüberschreitendes, nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu fördern. Die Bundesregierung verpflichtet sich, die Erarbeitung von NAPs auch in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv zu fördern, etwa durch Unterstützung Nationaler Menschenrechtsinstitutionen.