Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind keine fernliegenden Phänomene, sondern auch in Deutschland Realität. Betroffen sind zumeist ausländische Arbeitnehmer*innen. Gegen diese Missstände muss systematisch vorgegangen werden. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung entsprechend verpflichtet, „im Rahmen der Erwerbsmigration Arbeitnehmerrechte [zu] schützen und Missbrauch konsequent [zu] bekämpfen“ (Z. 434 f.). Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) bekennt sich die Bundesregierung zu der Verantwortung, jeglichen Formen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vorzubeugen, diese Missstände wirksam zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.
Der NAP A/Z zielt darauf ab, (1) menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherzustellen, (2) Ordnung am Arbeitsmarkt zu gewährleisten, (3) die Attraktivität Deutschlands als Zielland für Arbeitsmigration zu stärken sowie (4) Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ausbeuterischer Praktiken einzudämmen.
Der Aktionsplan wird einen entscheidenden Beitrag leisten, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland weiter einzudämmen und perspektivisch zu beseitigen.
Die Broschüre finden Sie auf der BMAS-Website.
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen über den NAP A/Z sowie verschiedene Unterstützungsangebote für Ihr Unternehmen, damit auch Sie ein Zeichen gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit setzen können.
Verantwortung zeigen. Vertrauen gewinnen. Gemeinsam gegen Arbeitsausbeutung. Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen profitiert.