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Startseite Umsetzung Branchendialoge Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

iStock/Minerva Studio

Der Lebensmitteleinzelhandel und die Ernährungsindustrie spielen eine wichtige Rolle im Alltag der Menschen. Die Branche versorgt Verbraucher*innen mit Nahrungsmitteln und zählt zu den größten Arbeitgebern in der Bundesrepublik. Als bedeutender Importeur und Exporteur von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen handelt sie außerdem auf globalen Märkten. Ihre internationalen Lieferketten bergen mitunter erhebliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken – von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen und fehlendem Arbeitsschutz bis hin zu Umweltschäden.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Der neue Branchendialog mit dem Lebensmitteleinzelhandel und der Ernährungsindustrie sorgt für mehr Fairness. Bürgerinnen und Bürger wollen sicher sein, dass ihre Produkte aus dem Supermarkt nicht auf Ausbeutung beruhen. Dafür arbeiten wir eng mit Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zusammen.

Um solche systemischen Missstände gemeinschaftlich anzugehen, haben sich auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Akteure zu einem Branchendialog zusammengeschlossen: Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte. Im Multi-Stakeholder-Format erarbeitet der Branchendialog Maßnahmen, die zu einer fairen Wertschöpfung beitragen. Der Prozess wird durch eine vom BMAS beauftragten Geschäftsstelle bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt. Die Arbeit erfolgt unter Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts.

Als Unterstützungsangebot des BMAS hilft der Branchendialog Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten. Grundlage hierfür sind die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) spielen ebenfalls eine Rolle.

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