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Fortführung des Branchendialogs Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ Minimierung negativer Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur
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Startseite Umsetzung Branchendialoge Automobilindustrie Arbeitsbereiche

Arbeitsbereiche

Die Durchführung des Branchendialogs erfolgt in mehreren Arbeitsbereichen.

Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Praxis

Im Multi-Stakeholder-Prozess wurden Handlungsanleitungen zur Integration von Anforderungen an Sorgfaltspflichten in betriebliche Managementprozesse erarbeitet.

Innerhalb der Arbeitsgruppe "Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Praxis" beteiligten sich alle Mitglieder des Branchendialogs an einem Wissens- und Erfahrungsaustausch zu guter Praxis und Herausforderungen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Eine wissenschaftliche Begleitstudie flankierte den Prozess, um Hürden bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu identifizieren. In zwei weiteren Themenschwerpunkten widmeten sich die Mitglieder besonders schwierigen Rahmenbedingungen und Anforderungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten.

Als Fokusthemen für gemeinsame Maßnahmen wählte der Branchendialog die Einbindung von Stakeholdern bzw. Rechteinhabenden sowie Managementansätze für die tiefere Lieferkette. Jedes Unternehmen im Branchendialog erarbeitete zu einem dieser Fokusthemen einen individuellen oder kollektiven Maßnahmenplan und tauschte sich im Multi-Stakeholder-Kreis dazu aus.

Themenschwerpunkt Sorgfaltspflichten in politisch sensiblen Kontexten

Unternehmen sind zum Teil mit Situationen in ihren Wertschöpfungsketten befasst, in denen Staaten ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichend nachkommen oder selbst Menschenrechte verletzen. Mitunter besteht ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlich bedeutsamen Beziehungen und potenziellen Verstößen gegen Menschenrechte. Im Rahmen des Themenschwerpunktes konnten Erfahrungen und Empfehlungen zum Umgang mit menschenrechtlichen Risiken in bestimmten Regionen gesammelt werden, welche den Mitgliedern intern zur Verfügung gestellt werden.

Themenschwerpunkt Wirksamkeitsindikatoren und Prozessvorschlag

Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein fortwährender Prozess, den es als Unternehmen regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern gilt. Innerhalb des Themenschwerpunktes wurde durch einen Dienstleister eine Praxisanleitung "Wirksamkeit bei Präventions- und Abhilfemaßnahmen" veröffentlicht. Das Thema Wirksamkeitsmessung ist ein relevantes Thema, zu dem sich die Mitglieder auch im Rahmen der Maßnahmenpläne weiterhin beschäftigen.

Die Praxisanleitung ist unter folgendem Link abrufbar:

Praxisanleitung für Präventions- und Abhilfemaßnahmen [PDF, 2 MB]

Achtung der Menschenrechte in Rohstoffwertschöpfungsketten und -liefernetzwerken

Rohstofflieferketten sind für die Automobilindustrie mit erheblichen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Risiken verbunden. Die Lieferketten sind häufig komplex und umfassen viele Sublieferanten mit einigen sehr großen Unternehmen an wichtigen Schlüsselstellen. Beides verringert mitunter das Einflussvermögen einzelner Unternehmen und somit die Wirksamkeit von individuellen Maßnahmen. Ein gemeinsames Auftreten in der Lieferkette steigert die Möglichkeiten, weitreichende Veränderungen in der Lieferkette und somit auch für potenziell Betroffene zu erreichen.

Im Fokus des Branchendialogs standen die beiden Rohstoffe Kupfer und Lithium. Verantwortungsvoller Kupfer- und Lithium-Abbau sind u.a. wichtig für eine nachhaltige Dekarbonisierung der deutschen Automobilindustrie und somit für deren langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Nachfrageprognosen erwarten etwa eine 18-fache Steigerung des Bedarfs an Lithium und eine zehnfache Steigerung des Bedarfs an Kupfer durch eine umfassende Umstellung auf Elektroantriebe.

Pilotprojekt Kupfer: Nutzen und Grenzen von freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards als Teil menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten am Beispiel der Kupfer-Lieferkette

Das Projekt verfolgte das Ziel, Unternehmen dabei zu unterstützen Nachhaltigkeitsstandards angemessen in die eigenen Sorgfaltsprozesse zu integrieren und zusätzlich notwendige Maßnahmen zu ermitteln. Dies erfolgte am Beispiel der Kupfer-Lieferkette.

Im ersten Schritt wurden, unterstützt von einem Dienstleister, Kriterien und eine Methodik zur Bewertung und zum Vergleich von Standardsystemen entwickelt. Darauf aufbauend hat die Projektgruppe eine Analyse in Auftrag gegeben, inwieweit freiwillige Nachhaltigkeitsstandards zur Prävention von menschenrechtlichen Risiken in der Kupferlieferkette beitragen können und welche zusätzlichen Maßnahmen nötig sind. Diese hat der Dienstleister in einem Leitfaden für ergänzende Maßnahmen zusammengetragen.

In Form einer "Entscheidungshilfe zur angemessenen Integration von Standards in Sorgfaltspflichtenprozesse" stellt die Projektgruppe ihre gebündelten Erkenntnisse für Unternehmen zur Verfügung.

Die Publikationen sind unter folgenden Links in englischer Sprache abrufbar:

Entscheidungshilfe zur angemessenen Integration von Standards in Sorgfaltspflichtenprozesse

Practical guide: Integrating standards in human rights due diligence [PDF, 496 KB]

Analyseraster zur Eignungsbewertung freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards (Analytical Framework to assess the fitness of voluntary sustainability standards for human rights due diligence)

Leitfaden für ergänzende Maßnahmen

Guidance note “Beyond audits in copper supply chains: Using leverage to prevent and address copper-specific salient human rights issues” [PDF, 701 KB]

Pilotprojekt Lithium: Verbreitung und Bekanntmachung länderübergeordneter Qualitäts- und Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen Lithiumabbau

Das Projekt verfolgte das Ziel, gemeinsam erarbeitete länderübergeordnete Qualitäts- und Handlungsempfehlungen im Austausch mit externen Akteuren bekannt zu machen und zu verbreiten. Ein Erfahrungsaustausch im Branchendialog begleitete die Einforderung der Umsetzung der Empfehlungen durch die Unternehmen der deutschen Automobilindustrie. Über den Dialog mit externen Stakeholdern – insbesondere Unternehmen der Lithium-Lieferkette sowie staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren der Abbauregionen – wurde für die Qualitätsempfehlungen geworben, ausgewählte inhaltliche Aspekte vertieft und Einfluss aufgebaut.

Die Erarbeitung der länderübergeordneten Qualitäts- und Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen Lithiumabbau erfolgte in einem zweistufigen Prozess. Die Veröffentlichung der finalen Version und eine gemeinsame, öffentliche Positionierung des Branchendialog Automobilindustrie und der beteiligten Mitglieder fand im September 2023 statt.

Die länderübergeordneten Qualitäts- und Handlungsempfehlungen zum verantwortungsvollen Lithiumabbau sind unter folgendem Link in deutscher, englischer und spanischer Sprache abrufbar:

Die deutsche Fassung dieser Qualitäts- und Handlungsempfehlungen ist maßgeblich. Die übersetzten Versionen dienen lediglich der Information.

Einrichtung eines unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus

Beschwerdemechanismen helfen Unternehmen dabei, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und Abhilfe für Betroffene zu gewährleisten. Der Aufbau eines effektiven Beschwerdemechanismus ist daher Teil der individuellen Verantwortung aller Unternehmen. In der Praxis ist dieses Kernelement aber mit besonderen Herausforderungen verbunden, wenn es um die tiefere Lieferkette geht. Ein branchenweiter Mechanismus bietet das Potenzial, Ressourcen zu bündeln und einen effektiven Zugang für Betroffene entlang der gesamten Lieferkette zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurde im Branchendialog ein Konzept für einen unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus am Beispiel Mexikos entwickelt, da hier viele Unternehmen der deutschen Automobilindustrie vertreten sind und besondere menschenrechtliche Risiken identifiziert wurden.

Pilotprojekt: Aufbau und Pilotierung eines unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus in der Automobilindustrie in Mexiko

Die Umsetzung des im Branchendialog konzipierten Beschwerdemechanismus erfolgte in gleichberechtigter Zusammenarbeit mit mexikanischen Partnern. Ein Multi-Stakeholder-Board bestehend aus drei deutschen Automobilunternehmen, Vertreter*innen der mexikanischen und deutschen Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Regierungen, wurde installiert. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellte eine anteilige Finanzierung für den Start zur Verfügung.

Die Pilotierung des sogenannten „Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos“ (MRDH) lief von Mai 2024 bis Dezember 2025. In diesem Zeitraum fand eine weitreichende Informationskampagne statt, die über 100.000 Menschen in Mexiko auf den Mechanismus hinwies. Es kam zu 120 Einreichungen auf dem Online-Beschwerdeportal des MRDH. 17 Beschwerden wurden nach der Verfahrensordnung für zulässig erklärt und sieben davon konnten gelöst werden.

Der übergreifende Beschwerdemechanismus nahm dabei die gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette der beteiligten Unternehmen in Mexiko in den Blick. Er wirkte ergänzend zu den betriebseigenen Beschwerdemechanismen, um menschenrechtliche Schutz- und Rechenschaftslücken zu schließen. Eine wissenschaftliche Evaluierungsstudie liefert Erkenntnisse zu den Stärken und den Herausforderungen des Ansatzes und leitet Empfehlungen für die Weiterentwicklung von unternehmensindividuellen und unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismen ab.

Wissenschaftliche Evaluierung

Ein Forschungsteam um Prof. Dr. Ulla Gläßer und Mareike Standow, Wissenschaftlerinnen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), evaluierte den unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus MRDH von April bis August 2025. Die Ergebnisse und Empfehlungen finden sich in folgender englischsprachigen Studie:

Zentrale Verfahrensdokumente des MRDH (englischsprachig) als separater Annex 2 der Studie:

Kartellrecht

Der Branchendialog Automobilindustrie wird durch die Kanzlei BUNTSCHECK kartellrechtlich begleitet. Die Kanzlei unternahm eine kartellrechtliche Prüfung des Vorhabens, das den Aufbau eines unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus der Automobilindustrie in Mexiko vorsieht. Die Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass der Aufbau des UBM durch den Branchendialog kartellrechtlich unbedenklich ist.

Das kartellrechtliche Memorandum ist unter folgendem Link abrufbar:

Kartellrechtliche Bewertung des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus der Automobilindustrie [PDF, 284 KB]

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