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Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

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Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

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Fortführung des Branchendialogs Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ Minimierung negativer Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur
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Fünf Jahre Branchendialog Automobilindustrie Arbeitsbereiche Handlungsanleitungen Praxisbeispiele aus dem Branchendialog Automobilindustrie
Über die Dialoge Branchenübergreifende Fachveranstaltungen Erarbeitungsprozess
Multi-Stakeholder-Initiativen Dialogreihe #FaireLieferketten Praxisbeispiele für faire Lieferketten

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„Transparenz ist keine Schwäche“ „Wir wollen die Höfe nicht komplett umkrempeln“ „Wir orientieren uns nicht an Quartalen, sondern in Generationen" „Gehen Sie Schritt für Schritt zum Erfolg" „Wir investieren geschäftliche Erlöse in unser Umfeld“ Lieferkettengesetz: These trifft Praxis adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall
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Startseite Grundlagen Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) Engagement Bundesregierung Staatliche Schutzpflicht

Staatliche Schutzpflicht

Die erste Säule der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterstreicht, dass die menschenrechtliche Schutzpflicht beim Staat liegt. Der Staat hat die völkerrechtliche Verpflichtung, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten.

Staaten müssen den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen gewähren, die in ihrem Hoheitsgebiet und/oder ihrer Jurisdiktion von Dritten, einschließlich Wirtschaftsunternehmen, verübt werden. Dies setzt voraus, dass sie durch wirksame Politiken, Gesetzgebung, sonstige Regelungen und gerichtliche Entscheidungsverfahren geeignete Maßnahmen treffen, um solche Verletzungen zu verhüten, zu untersuchen, zu ahnden und wiedergutzumachen.

In der Umsetzung bedeutet das: Es liegt in der Pflicht von Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, damit Unternehmen die Menschenrechte achten. Bereits begangene Verstöße gilt es aufzuklären, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Wiedergutmachung für die Opfer zu leisten. Neben der staatlichen Schutzpflicht heben die Leitprinzipien auch explizit eine eigenständige Verantwortung privater Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte hervor. Wie diese ausgestaltet sein soll und wie die Bundesregierung Unternehmen dabei unterstützt, ihre Verantwortung wahrzunehmen, ist wesentlicher Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).

Die Basis des Menschenrechtsschutzes: rechtliche Grundlagen

Der Grundpfeiler für den Schutz der Menschenrechte in Deutschland ist das Grundgesetz. Darin bekennt sich der Staat zu "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" (Artikel 1, Absatz 2). Aufbauend auf diesem Fundament hat Deutschland zahlreiche internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert und in nationales Recht überführt. Dazu zählen beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die meisten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, wichtige europäische Verträge zum Menschenrechtsschutz wie die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder die Europäische Sozialcharta. Auch als Mitglied des Europarats und der Vereinten Nationen bindet sich Deutschland in das internationale Menschenrechtssystem ein.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte setzt die Bundesregierung die VN-Leitprinzipien seit 2016 um. Entsprechend den Empfehlungen der Vereinten Nationen und angesichts der wesentlichen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene in den vergangenen Jahren wird der NAP derzeit überarbeitet.

Der im August 2021 veröffentlichte NAP-Statusbericht [PDF, 818 KB] beschreibt das bisher Erreichte. Dazu gehört ein verbesserter Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel im Inland, Förderung von Transparenz in der Unternehmensberichterstattung oder die Verbesserung der Gleichberechtigung im Wirtschaftskontext. Ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring auf methodischer Grundlage während der NAP-Umsetzung brachte zutage, dass die Umsetzung der NAP-Empfehlungen durch Wirtschaftsunternehmen noch Defizite aufweist. Damit legte der NAP die Grundlage für die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das ab 2023 für Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verpflichtend regelt.

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