CSR Allgemein

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Unternehmerische Sorgfaltspflicht

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Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

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Über den NAP A/Z

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Internationale Rahmenbedingungen Ziele und präventiver Ansatz des­­ ­NAP A/Z Entwicklung des NAP A/Z Die vier Handlungsfelder des NAP A/Z
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Internationale Foren und Prozesse

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

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EU-Konfliktmineraleverordnung EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Branchendialoge

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Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

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Mitglieder und Dialogvereinbarung
Branchendialog Energiewirtschaft

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Fortführung des Branchendialogs Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ Minimierung negativer Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur
Automobilindustrie

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Fünf Jahre Branchendialog Automobilindustrie Arbeitsbereiche Handlungsanleitungen Praxisbeispiele aus dem Branchendialog Automobilindustrie
Über die Dialoge Branchenübergreifende Fachveranstaltungen Erarbeitungsprozess
Multi-Stakeholder-Initiativen Dialogreihe #FaireLieferketten Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Übersicht: Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Lieferkettengesetz: These trifft Praxis adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall
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CSR-Management nach Unternehmensbereichen

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Home Grundlagen CSR Allgemein Corporate Digital Responsibility

Corporate Digital Responsibility

Digitalisierung verantwortungsvoll und nachhaltig gestalten

Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz haben große Auswirkungen auf Unternehmen. Die Verarbeitung großer Datenmengen, der Energiebedarf digitaler Infrastrukturen und der Einsatz automatisierter Systeme erfordern neue Ansätze im Umgang mit Beschäftigten sowie zum Schutz von Verbraucher*innen und der Umwelt. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, digitale Technologien verantwortungsvoll, sicher und nachhaltig einzusetzen.

Das Konzept der Corporate Digital Responsibility (CDR) setzt genau hier an: Es versteht sich als freiwilliges Engagement, das über die gesetzlichen Mindestpflichten hinausgeht. CDR entwickelt das Konzept der Unternehmensverantwortung weiter und gibt Orientierung, wie Unternehmen den digitalen Wandel nach dem Motto „Verantwortung schafft Vertrauen“ gezielt mit ökologischen und sozialen Standards verbinden können.

Die Kernfelder einer ganzheitlichen CDR-Strategie

Eine zukunftsfähige digitale Unternehmensverantwortung überträgt ethische Standards auf den gesamten digitalen Raum. CDR ist ein Querschnittsthema und wirkt sich auf verschiedene Bereiche im Unternehmen aus. Die Anforderungen reichen von Beschäftigtendatenschutz über Verbraucherschutzmaßnahmen (z.B. transparenter und fairer Umgang mit Daten) bis hin zu Weiterbildungen für Beschäftigte.

Übersicht der zentralen Handlungsfelder:

  • Datenschutz, Verbraucherschutz und digitale Selbstbestimmung: Wie transparent machen Unternehmen ihren Umgang mit Daten und wie stärken sie die informationelle Selbstbestimmung?
  • Ökologische IT und Ressourceneffizienz: In welchem Maße lassen sich der hohe Energie-, Rohstoff- und Wasserbedarf von Rechenzentren, Cloud-Diensten und digitalen Anwendungen senken, um die eigenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen?
  • Faire Arbeitswelt und Weiterbildung: Wie werden Mitarbeiter*innen beim Wandel der Berufsbilder auf Augenhöhe mitgenommen und durch Schulungsangebote im Umgang mit neuen Technologien befähigt?
  • Verantwortungsvolle Technologie: Wie stellen Betriebe sicher, dass digitale Werkzeuge menschenzentriert, diskriminierungsfrei, sicher und zum Wohl der Gesellschaft eingesetzt werden?

CDR-Initiative der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, soziale und ökologische Leitplanken für die digitale Wirtschaft zu etablieren. Um Unternehmen bei dieser Aufgabe praxisnah zu unterstützen, hat die Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits 2018 gemeinsam mit Vertreter*innen der Wirtschaft die CDR-Initiative ins Leben gerufen. Die Initiative bietet Orientierung, Good Practices und ein starkes Netzwerk, um den digitalen Wandel gezielt zum Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft zu gestalten.

Rechtsrahmen der digitalen Arbeitswelt

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Debatte um unternehmerische Verantwortung weiterentwickelt, so auch der Rechtsrahmen der digitalen Arbeitswelt.

Europäische und nationale Vorgaben, etwa zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit, zur Plattformarbeit oder zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz, bilden einen verbindlichen Rechtsrahmen für die digitale Unternehmensverantwortung.

Ein wichtiges Thema in der aktuellen Debatte ist der verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Mit der europäischen KI-Verordnung besteht ein risikobasierter Rechtsrahmen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen, der schrittweise Anwendung findet.

Eine wirksame Digitalverantwortung nimmt die gesetzlichen Anforderungen als Grundlage, übersetzt sie in die Unternehmenspraxis und kann darüber hinausgehen. Unternehmen können beispielsweise interne KI-Leitlinien entwickeln, Beschäftigte gezielt qualifizieren sowie zusätzliche Verfahren für Transparenz, Folgenabschätzung und menschliche Kontrolle etablieren. Eine vorausschauende KI-Governance stärkt Vertrauen und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Wege zur praktischen Umsetzung im Betrieb

Der Aufbau einer wirksamen Digitalverantwortung gelingt schrittweise. Eine frühzeitige und beschäftigungsorientierte Umsetzung kann für Unternehmen ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein. Es gilt, die CDR-Themen gezielt in die Unternehmensprozesse zu integrieren und klar zu kommunizieren, beispielsweise durch besonders nutzerfreundlich aufbereitete Datenschutzhinweise und klar verankerte Richtlinien für neue Technologien. Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Stärkung der digitalen Handlungskompetenz aller Beschäftigen.

Weitere Informationen

  • Der Quick-Check der CDR-Initiative hilft Unternehmen bei der ersten Bestandsaufnahme und gibt Orientierung für die Entwicklung und Priorisierung erster Maßnahmen einer erfolgreichen CDR.
  • Die Praxisbeispiele sollen verdeutlichen, wie sowohl Konzerne als auch kleinere und mittlere Unternehmen im Bereich Corporate Digital Responsibility bereits vorangehen und Maßstäbe setzen. Lesen Sie hier über die CDR-Impulse von Unternehmen.
  • Die Broschüre „Unternehmerische Digitale Verantwortung“ der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geförderten Mittelstands-Digital-Zentren vermittelt Grundlagen und erste Impulse für die eigene Strategieentwicklung.
  • Der econsense-Leitfaden "Digitalisierung und Unternehmensverantwortung" zeigt, wie digitale Verantwortung in Unternehmen umgesetzt und der digitale Wandel verantwortungsvoll in der eigenen Branche gestaltet werden kann.

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