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CSR in der EU

Die Strategie der EU-Kommission zeigt klar: Die europäische Wirtschaft muss ihre wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit forcieren.

iStock

Ausgehend von der Nachhaltigkeitsdiskussion in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts (Göteborg 2001) verfolgt die EU seit gut zwanzig Jahren (Grünbuch CSR) ein klares Ziel: nachhaltige Entwicklung ins Zentrum der Politik und gesellschaftliche Unternehmensverantwortung ins Zentrum jeder Geschäftsstrategie zu rücken.

CSR nützt den Unternehmen und der Gesellschaft

Deutlich wurde dies besonders bei der im Oktober 2011 erschienenen Mitteilung "Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)". Die darin enthaltene überarbeitete Definition von gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility, kurz CSR) definiert CSR als "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft".

Damit hatte die EU-Kommission einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Sie revidierte ihr früheres Verständnis, indem sie auf das Element Freiwilligkeit verzichtete und die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft in den Vordergrund stellte. Die EU-Kommission suchte damit den Anschluss an das weiterentwickelte CSR-Verständnis anderer internationaler Rahmenwerke wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den überarbeiteten OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Weitere Kernaussagen der EU-CSR-Strategie von 2011 sind:

  • Bei der Entwicklung von CSR sollten Unternehmen weiterhin selbst federführend sein.
  • Behörden sollten aber eine unterstützende Rolle spielen und dabei eine "intelligente Kombination aus freiwilligen Maßnahmen und nötigenfalls ergänzenden Vorschriften einsetzen" (z.B. zur Förderung von Transparenz, Schaffung von Marktanreizen und Sicherstellen von Rechenschaftspflicht von Unternehmen).
  • Unternehmen müssen nötige Flexibilität erhalten, damit sie innovativ sein und ein auf ihr Umfeld abgestimmtes Konzept entwickeln können.

Der intelligente Mix aus Freiwilligkeit und Verbindlichkeit wurde durch die EU-Kommission mit den Richtlinien zur CSR-Berichterstattung und zum europäischen Vergaberecht umgesetzt. Die zentrale Motivation hinter der CSR-Strategie der EU ist die Überzeugung: CSR nützt den Unternehmen. Doch CSR ist ebenso ein Plus für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft, denn es steht für mehr Stabilität, Nachhaltigkeit und Innovation. Den dafür notwendigen Dialog über eine gemeinsame Wertebasis und Ziele fördert die EU unter anderem durch ein von ihr einberufenes Multistakeholderforum, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft und Unternehmen diskutieren.

Die Strategie der EU-Kommission hat unter anderem zum Ziel, die Sichtbarkeit von CSR und die Vermittlung von "Good Practices" zu fördern sowie das Vertrauen in die Wirtschaft und die Selbstregulierung von Unternehmen zu verbessern. Als einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel fördert und fordert die EU die Berichterstattung und Offenlegung von CSR-relevanten Informationen.

Mehr Sichtbarkeit für Verantwortung und Nachhaltigkeit

Bereits die sogenannte CSR-Berichterstattungsrichtlinie definierte die Umrisse einer verpflichtenden Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen für bestimmte Unternehmen. Betroffen davon sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse, z.B. börsennotierte Gesellschaften, Banken und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie sollen in ihren Lageberichten etwa Informationen über ihre Konzepte in Bezug auf die Aspekte Umwelt, soziale und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Die EU-Kommission verdeutlichte in ihrer CSR-Strategie 2011-2014, dass soziale und ökologische Erwägungen verstärkt in das öffentliche Auftragswesen einfließen sollen. Das reformierte EU-Vergaberecht sieht unter anderem vor, die Vergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele nutzen zu können, etwa soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu fördern. Dies kommt auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen, und setzt Anreize für Unternehmen, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten (z.B. die ILO-Kernarbeitsnormen).

Neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeits–berichterstattung: Berichtspflicht wird deutlich erweitert

In Zukunft werden sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsbericht­erstattung von Unternehmen tiefgreifend ändern. Dies ergibt sich aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Diese gilt für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und wird in den folgenden Jahren sukzessive auf alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU ausgeweitet.

Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen.

Zentrale Elemente sind unter anderem:

  • Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht
  • Berichterstattung im Sinne der sogenannten “doppelten Wesentlichkeit”
  • Externe Prüfung des Berichts
  • Verankerung im Lagebericht der Unternehmen
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat

Lieferketten-Gesetzesinitiative der EU

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Der Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Ziel ist es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden.

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen des Anwendungsbereichs künftig Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Unternehmen müssen dabei in angemessener Weise sowohl die vorgelagerte (z.B. Rohstoffabbau) als auch die nachgelagerte Kette (Verwendung, Verwertung, Entsorgung) im Blick haben.

Am 1. Dezember 2022 hat der Rat seine Verhandlungsposition ("allgemeine Ausrichtung") zur Richtlinie festgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden.

Nach der Billigung durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat im Frühjahr 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie am 25. Juli 2024 in Kraft getreten.

Die Verhandler*innen der EU-Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments haben am 21. Juni 2022 im Trilog einen politischen Kompromiss zur CSRD gefunden. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen werden sich tiefgreifend ändern.

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