CSR Allgemein

Übersicht: CSR Allgemein

CSR-Grundlagen

Übersicht: CSR-Grundlagen

Nachhaltigkeit und CSR Historie Globale Herausforderungen
CSR-Politik

Übersicht: CSR-Politik

CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Welt
Corporate Digital Responsibility
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Sustainable Development Goals (SDGs) Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Übersicht: Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Über den NAP

Übersicht: Über den NAP

Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International
Engagement Bundesregierung

Übersicht: Engagement Bundesregierung

Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern
Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP
Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

Übersicht: Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

Über den NAP A/Z

Übersicht: Über den NAP A/Z

Internationale Rahmenbedingungen Ziele und präventiver Ansatz des­­ ­NAP A/Z Entwicklung des NAP A/Z Die vier Handlungsfelder des NAP A/Z
Unterstützungsangebote für Unternehmen
Internationale Foren und Prozesse

Übersicht: Internationale Foren und Prozesse

G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 G7-Präsidentschaft 2022 Alliance 8.7
Internationale Rahmenwerke
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Übersicht: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Übersicht: EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Fragen & Antworten zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) EU-Zwangsarbeitsverordnung Weitere EU-Gesetzgebung

Übersicht: Weitere EU-Gesetzgebung

EU-Konfliktmineraleverordnung EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Branchendialoge

Übersicht: Branchendialoge

Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

Übersicht: Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

Mitglieder und Dialogvereinbarung
Branchendialog Energiewirtschaft

Übersicht: Branchendialog Energiewirtschaft

Fortführung des Branchendialogs Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ Minimierung negativer Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur
Automobilindustrie

Übersicht: Automobilindustrie

Fünf Jahre Branchendialog Automobilindustrie Arbeitsbereiche Handlungsanleitungen Praxisbeispiele aus dem Branchendialog Automobilindustrie
Über die Dialoge Branchenübergreifende Fachveranstaltungen Erarbeitungsprozess
Multi-Stakeholder-Initiativen Dialogreihe #FaireLieferketten Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Übersicht: Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Lieferkettengesetz: These trifft Praxis adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall
CSR in der Praxis

Übersicht: CSR in der Praxis

CSR-Management

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Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger
CSR-Management nach Unternehmensbereichen

Übersicht: CSR-Management nach Unternehmensbereichen

Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation
Branchen

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Brancheninitiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoffindustrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus
CSR-Impulse von Unternehmen

Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen

Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz
Umsetzungshilfen für Unternehmen

Übersicht: Umsetzungshilfen für Unternehmen

Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Förderungen Leitfäden

Übersicht: Leitfäden

Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden
Rückblick

Übersicht: Rückblick

CSR-Preis 2025

Übersicht: CSR-Preis 2025

„Wir orientieren uns nicht an Quartalen, sondern in Generationen" „Gehen Sie Schritt für Schritt zum Erfolg" „Wir investieren geschäftliche Erlöse in unser Umfeld“
CSR-Netwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013
CSR-Self-Check Veröffentlichungen zum CSR-Preis
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Kommunikation

Transparente Kommunikation schafft Glaubwürdigkeit

Eine transparente Kommunikation ist in der Wirtschaft keine rein ethische Selbstverpflichtung mehr, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Kritische Anspruchsgruppen prüfen Werbeaussagen von Unternehmen heute ungeschönt über soziale Medien, Bewertungsplattformen und digitale Communities. Passt das proklamierte Image nicht zur betrieblichen Realität, drohen rasanter Vertrauensverlust und erhebliche Reputationsschäden. Glaubwürdigkeit entsteht erst dort, wo sich Worte und Taten nachweisbar decken.

Wie die EU-Gesetzgebung irreführende Werbung verbietet

Um Verbraucher*innen wirksam vor unbegründeten Umweltschutz-Versprechungen zu schützen, hat die Europäische Union die Spielregeln verschärft. Die wegweisende Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) zur Stärkung der Verbraucher*innen für den grünen Übergang verbietet irreführendes Greenwashing im Binnenmarkt konsequent. Nach dem Ende der nationalen Übergangsfristen schränkt die Richtlinie die werbliche Nutzung von Nachhaltigkeitsaussagen ein:

  • Verbot vager Begriffe: Bezeichnungen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimaschonend“ dürfen in der Produktwerbung nicht mehr ohne konkreten, wissenschaftlich fundierten Nachweis verwendet werden.
  • Einschränkung der Klimaneutralität: Unternehmen dürfen Produkte nicht mehr als „klimaneutral“ oder „CO₂-reduziert“ bewerben, wenn diese Behauptung im Wesentlichen auf dem Zukauf von Kompensationszertifikaten beruht.
  • Strikte Siegel-Kontrolle: Die Verwendung von Nachhaltigkeits- und Gütesiegeln ist nur noch zulässig, wenn diese auf staatlich anerkannten Systemen basieren oder von unabhängigen Prüfstellen verifiziert wurden.
  • Zukunftsversprechen belegen: Werbliche Aussagen über künftige Umweltleistungen müssen an einen verbindlichen, öffentlich zugänglichen und unabhängig geprüften Umsetzungsplan gekoppelt sein.

Validierte Daten als Fundament der Glaubwürdigkeit

Erfolgreiche Nachhaltigkeitskommunikation basiert nicht auf Marketing-Ideen, sondern auf belastbaren Fakten. Durch die gesetzlichen Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verfügen Unternehmen künftig über ein standardisiertes Datenfundament nach den europäischen ESRS-Richtlinien. Diese geprüften Kennzahlen bilden die verbindliche Grundlage für sämtliche externe Botschaften – von der Pressemitteilung bis zur Produktverpackung. Der Leitgedanke lautet: Was das Nachhaltigkeitsmanagement nicht schwarz auf weiß belegen kann, sollte von der Kommunikationsabteilung nicht beworben werden.

Neue Wege für den Stakeholder-Dialog

Die Kommunikationsabteilung übernimmt in diesem anspruchsvollen Umfeld die Rolle des Vermittlers zwischen der Unternehmensführung, den Beschäftigten, den Geschäftspartnern und der Zivilgesellschaft. Ein zeitgemäßer Dialog stützt sich auf drei strategische Säulen.

Den Einstieg bildet eine systematische Stakeholder-Analyse, um die Erwartungen und das Informationsbedürfnis der wichtigsten Anspruchsgruppen präzise zu erfassen. Darauf aufbauend müssen alle bestehenden Werbematerialien konsequent auf ihre rechtliche Konformität im Sinne der EmpCo-Vorgaben überprüft werden.

Gleichzeitig gilt es, die Beschäftigten aktiv einzubinden. Nur wenn die Belegschaft die Nachhaltigkeitsstrategie versteht und im Alltag mitträgt, wird die Kommunikation nach außen authentisch.

Schließlich erfordert eine glaubwürdige Positionierung den aktiven Dialog mit Kritiker*innen. Anstatt kritischen Fragen in sozialen Netzwerken auszuweichen, suchen verantwortungsvolle Unternehmen die konstruktive Auseinandersetzung mit Verbraucher*innen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), um gemeinsam an tragfähigen Lösungen zu arbeiten.

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