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Startseite Grundlagen Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) Über den NAP Monitoring

Monitoring

Bedeutung und Ziele des Monitorings

Die Bundesregierung prüfte in den Jahren 2018 bis 2020 in einer nach wissenschaftlichen Standards durchgeführten Erhebung, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen. Der Nationale Aktionsplan setzt als Erkenntnisziel für das NAP -Monitoring festzustellen, inwiefern im Jahr 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. Diese Gruppe umfasst insgesamt rund 7.400 Unternehmen. Die Bundesregierung überprüfte den Umsetzungsstand in zwei Erhebungsphasen im Herbst 2019 und im Frühjahr 2020. Von dem Ergebnis der Auswertung war abhängig, welche Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen die Bundesregierung im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte unternimmt.

Der damalige Koalitionsvertrag sagte dazu: "Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen." (S. 158)

Mit den Erhebungen hat die Bundesregierung die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) beauftragt, die im Mai 2018 die EU-weite Ausschreibung des Auftrags gewonnen hat. Ernst & Young führte ein Konsortium mit den Konsortialpartnern Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright an.

Der Bundesregierung kam es entscheidend darauf an, den Monitoringprozess transparent und wissenschaftlich-methodisch fundiert zu gestalten. Der Auftragnehmer entwickelte für die Evaluierung des Umsetzungsstandes der Kernelemente durch die Unternehmen eine Bewertungsmethodik. Das Bewertungssystem berücksichtigte, dass die Anforderungen an die Ausgestaltung und Umsetzung der Kernelemente durch die Unternehmen angemessen sind. Die Auswertungen erfolgten anonymisiert und unter Anwendung der geltenden Datenverarbeitungsgesetzgebung.

Innerhalb der Bundesregierung wurde der Monitoringprozess durch den Interministeriellen Ausschuss (IMA) Wirtschaft und Menschenrechte verantwortet, dem neben dem federführenden Auswärtigen Amt neun weitere Ministerien angehören.

Die Partizipation der unterschiedlichen Stakeholdergruppen wurde durch die Einbindung der AG Wirtschaft und Menschenrechte sowohl bei der Konzeption des Monitorings als auch an den wesentlichen Stufen des Prozesses gewährleistet. Die AG ist ein Multi-Stakeholder-Gremium des Nationalen CSR-Forums der Bundesregierung unter Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. Sie begleitete die Konzeption und Umsetzung des Monitorings aktiv. Darüber hinaus stellten das Auswärtige Amt als Auftraggeber des Monitorings und das Durchführungskonsortium um EY die Herangehensweise und die Zwischenergebnisse des Monitorings in einer Dialogveranstaltung einer breiteren Öffentlichkeit vor.

Die Bundesregierung hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zusammengestellt. Die Fragen und Antworten werden kontinuierlich erweitert und aktualisiert.

Zwischenbericht: Erste Erkenntnisse und weiteres Vorgehen

Im Herbst 2018 fanden erste Interviews mit 30 Unternehmen statt ("explorative Phase"). Eine statistische Repräsentativität der Ergebnisse wurde in dieser Phase nicht angestrebt. Zudem gab es Gespräche mit neun Vertreterinnen und Vertreten von Stakeholdergruppen, d.h. Sozialpartner, Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen. Als Arbeitsgrundlage für das Vorgehen in dieser Phase diente der so genannte "Inception Report" vom September 2018.

Die Interviews lieferten wertvolle Erkenntnisse, wie die umfassenden Unternehmensbefragungen der Jahre 2019 und 2020 gut ausgestaltet werden können. Der erste Zwischenbericht zum NAP-Monitoring [PDF, 1 MB] vom Juli 2019 stellt die Befunde und die Methodik für die quantitativen Erhebungen ausführlich dar. Das beinhaltet auch den Fragebogen. Eine Zusammenfassung zu Beginn des Zwischenberichts erlaubt einen schnellen Überblick. Dem Zwischenbericht habe alle zehn Ressorts des Interministeriellen Ausschuss (IMA) Wirtschaft und Menschenrechte nach intensiven Beratungen zugestimmt. Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte des Nationalen CSR-Forums wurde in der Entwurfsphase des Zwischenberichts eingebunden.

Erhebungsphasen 2019-2020 des NAP-Monitorings

In den Jahren 2019 und 2020 bildeten repräsentative Stichproben von Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit Sitz in Deutschland die Basis der Erhebungen. Im Rahmen der ersten quantitativen Befragung, die am 31. Oktober 2019 endete, konnten rund 460 Fragebögen ausgewertet werden, so dass die Zwischenergebnisse – mit gewissen Bandbreiten – repräsentativ sind. EY hat die Daten im Einklang mit den methodischen Vorgaben der Bundesregierung analysiert. Zentrales Ergebnis ist, dass 17 bis 19 Prozent der Unternehmen darlegen konnten, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen ("Erfüller"). EY hat zudem neun bis zwölf Prozent der Unternehmen identifiziert, die die Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber insgesamt gute Praktiken zeigen ("Unternehmen auf gutem Weg"). Der zweite Zwischenbericht [PDF, 9 MB] vom Februar 2020 erläutert die Befunde und methodischen Aspekte umfassend. Er wurde mit Verbänden, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Rahmen der AG Wirtschaft und Menschenrechte diskutiert.

Vom 2. März bis 29. Mai 2020 lief die abschließende quantitative Monitoring-Erhebung. Es handelte sich, wie vorgesehen, um die zweite Befragungsrunde. Von den insgesamt gut 7.400 Unternehmen, die im Fokus des NAP-Monitorings stehen, wurden im Jahr 2020 rund 2.200 Unternehmen per Zufallsstichprobe eingeladen, den Fragebogen auszufüllen. Aufgrund der schwierigen Situation vieler Unternehmen in Deutschland und weltweit sowie der Belastung ihrer Ressourcen durch die COVID-19-Pandemie war der Befragungszeitraum bis Ende Mai verlängert worden. Um repräsentative Ergebnisse zu ermöglichen, sind mindestens 365 Antworten nötig. Dieses Quorum konnte erreicht werden. Am 11. August 2020 wurden der Bundesregierung nunmehr die Ergebnisse der Befragung 2020 im Einzelnen präsentiert: Das Ziel, dass die Hälfte der Unternehmen diese Kernelemente angemessen umsetzen, wurde nicht erreicht. Demnach erfüllen 13 bis 17 Prozent der Unternehmen die Anforderungen des NAP vollständig. 83 bis 87 Prozent der Unternehmen erfüllen sie nicht. Innerhalb der letzten Gruppe befinden sich 10 bis 12 Prozent der Unternehmen auf einem guten Weg zur Erfüllung des NAP. Weitere rund 1 Prozent haben einen hinreichenden Umsetzungsplan bis spätestens Ende 2020. Aus wissenschaftlichen, statistischen Gründen können die Ergebnisse nur als Bandbreite angegeben werden.

Auswertung des Monitorings und Umgang mit den Ergebnissen

Entscheidend für die Beurteilung, ob der Umsetzungsstand den Zielwert des NAP erreicht hat, ist das Ergebnis der Erhebung 2020. Der Erhebungsbericht wurde am 11. August 2020 im zuständigen Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt, der anschließend über den Entwurf beriet. Dabei wurden die Ergebnisse auch mit den Stakeholdern (Sozialpartner, Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen) diskutiert. Der Bericht ist hier [PDF, 2 MB] abrufbar.

Die Bundesregierung hat zudem zum Abschluss des Monitoringprozesses bzw. zum Ende der Laufzeit des aktuellen NAP einen aktualisierten Statusbericht [PDF, 818 KB] erstellt, in den die Ergebnisse des NAP-Monitorings ebenso wie Informationen über die Umsetzung der rund 50 Maßnahmen, zu denen sich die Bundesregierung im NAP verpflichtet hat, eingeflossen sind.

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