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Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

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Startseite Umsetzung Praxisbeispiele für faire Lieferketten MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft

MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft

Callcenter zur Bestellungsannahme.

Bildschön / BMAS

Ein Blick in die Druckerei.

Bildschön / BMAS

Ingrid Davis, Leiterin Marketing & Produktmanagement und Beauftragte Corporate Social Responsibility bei der MVG, und Geschäftsführer Dr. Stefan Breuer.

Bildschön / BMAS

Die MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft ist eine 100 % Tochtergesellschaft des Hilfswerks Misereor. Mit der Gründung der MVG vor 42 Jahren wurde die wirtschaftliche Tätigkeit von Misereor ausgegliedert und damit von der gemeinnützigen eindeutig abgegrenzt. Das Unternehmen bietet seine Leistungen in den Bereichen Lettershop und Fulfillment sowie der Produktion von Medien und nachhaltigen Merchandising-Artikeln inzwischen auch vielen weiteren Kunden an. Im Jahr 1997 wurde die Tätigkeit der MVG außerdem um den Geschäftsbereich des Versandhandels mit Fair-Trade-Produkten erweitert. Als Tochter eines Entwicklungshilfswerks seien Maßnahmen, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen, „schon immer ein Teil der DNA“ des Unternehmens gewesen, so Ingrid Davis, Leiterin Marketing & Produktmanagement und Beauftragte Corporate Social Responsibility bei der MVG.

„Anders als größere Unternehmen können wir mit rund 25 Mitarbeitern keine eigenen Kontrollmechanismen etablieren oder regelmäßig Produktionsstätten vor Ort besuchen. Dafür fehlen uns die wirtschaftlichen und personellen Kapazitäten“, erläutert Ingrid Davis die aus ihrer Sicht größte Herausforderung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt. Außerdem habe die MVG durch den im Vergleich zu größeren Unternehmen geringeren Umsatz weniger Möglichkeiten, Entscheidungen der Lieferanten zu beeinflussen.

Menschenrechtliche Kontrollmechanismen sind dem Einkauf vorgelagert

Die MVG wählt daher ihre Zulieferer so aus, dass menschenrechtliche Kontrollmechanismen dem Einkauf bereits vorgelagert sind. Soweit möglich bezieht sie Produkte direkt von fairen Handelshäusern wie GEPA oder mit Fair Trade-Zertifizierungen, die sicherstellen sollen, dass grundlegende Arbeits- und Sozialstandards in der Produktion geachtet werden. Zudem ist in den Lieferantenbedingungen, die alle Geschäftspartner unterzeichnen müssen, die Achtung der Menschenrechte als Bedingung für eine Zusammenarbeit festgehalten.

Gibt es – trotz der vorherigen Sorgfalt in der Lieferantenauswahl – Zweifel an der Einhaltung menschenrechtlicher Standards, werden diese überprüft und das Produkt gegebenenfalls ausgelistet. So geschehen vor einigen Jahren, als die Herstellung eines sehr beliebten Produkts aus dem "Non Food"-Bereich nach China verlagert und die Produktionsbedingungen dadurch für die MVG nicht mehr nachvollziehbar waren.

Zum Leistungsspektrum der MVG gehört auch, für Großkunden Aktionsartikel, Werbemittel und Give-Away-Artikel nach deren Vorstellungen und Design zu gestalten und zu produzieren. Klassische Werbemittel seien jedoch oft noch nicht mit Zertifizierungen zu fairen Handelsbedingungen verfügbar, erklärt Ingrid Davis. Ist das der Fall, bezieht die MVG vorzugsweise Produkte, die in der EU hergestellt wurden, da bei diesen die Produktionsbedingungen nachvollziehbarer und die menschenrechtlichen Risiken geringer seien, als wenn Lieferanten Produkte aus Asien importieren. Gibt es ein Produkt nicht aus EU-Herstellung, muss der Vertragspartner die Herkunft und Produktionsbedingungen offenlegen. Vertragspartner müssen garantieren, dass sie Einblick in die Lieferkette des Produkts haben und dass bei der Herstellung menschenrechtliche Sorgfalt gewahrt wird.

Steckbrief MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH

  • Branche: Medien- und Versandhandel
  • Besonderer Fokus auf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht:
    • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (NAP-Kernelement 1)
    • Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen (NAP-Kernelement 3)

Maßnahmen, um die Achtung der Menschenrechte am Unternehmensstandort in Deutschland sicherzustellen: "Inhouse"-Callcenter und Datenschutzzertifizierung

Am Unternehmensstandort in Aachen hat die MVG auch das Callcenter zur Annahme von Bestellungen intern angegliedert. „Wir wissen, dass wir dadurch einen sehr viel besseren Kundenservice bieten können“, so Ingrid Davis. Zum anderen habe die MVG dadurch die volle Kontrolle über die Arbeitsbedingungen der Callcenter-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie deren Entlohnung. Die Anforderungen, die durch den stark saisonalen Charakter der Callcenter-Tätigkeit entstehen, können unter anderem durch ein hohes Maß an Flexibilität vonseiten der Beschäftigten bewältigt werden.

Die Bereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, hier mitzuziehen, war immer gegeben – sicher auch, weil in unserem Unternehmen schon immer ein nachhaltiges Leitbild besteht, mit dem sich die Beschäftigten identifizieren.

Weil die MVG für ihre Kunden auch Mailings und Versandaktionen durchführt, verarbeitet das Unternehmen tagtäglich viele Kundendaten. Die MVG ist sich ihrer besonderen Verantwortung für die Sicherheit der Daten bewusst und ist daher durch den Deutschen Direktmarketingverband (DDV) für die Bereiche Datenverarbeitung und Lettershop freiwillig datenschutzzertifiziert.

Der Code of Conduct kodifiziert die Unternehmenskultur

2015 hat die MVG gemeinsam mit dem Betriebsrat einen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlichen Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie verbindliche Führungsgrundsätze verabschiedet. „Darin haben wir vor allem festgehalten, was ohnehin schon im Unternehmen gelebt wird“, erklärt Dr. Breuer. Im Code of Conduct ist auch eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte enthalten. Er sei gerade auch für neue Mitarbeiter ein hilfreiches Instrument, um sich mit der „sehr besonderen“ Unternehmenskultur der MVG auseinanderzusetzen.

Die MVG ist sich bewusst, dass mit dem ethisch motivierten Geschäftsmodell, das sich stark auf die Auswahl der Zulieferer und der vertriebenen Produkte auswirkt, im Wettbewerb mit anderen Unternehmen sowohl Vor- als auch Nachteile einhergehen.

Auf der einen Seite bringe die Auswahl nachhaltiger und fair gehandelter Produkte im Vergleich zu konventionellen Artikeln höhere Preise mit sich, die manche Kunden abschrecken. „Andererseits hätten wir viele Aufträge ohne unsere klare Positionierung zu Nachhaltigkeit und Menschenrechten nicht bekommen“, wägt Ingrid Davis ab. Letztlich zeige die über 40-jährige Unternehmensgeschichte, dass die nachhaltige Grundausrichtung dem wirtschaftlichen Erfolg nicht entgegenstehe.

Hinweis

Die Inhalte der Texte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt das BMAS daher keine Gewähr.

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