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Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

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Fortführung des Branchendialogs Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ Minimierung negativer Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur
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„Transparenz ist keine Schwäche“ „Wir wollen die Höfe nicht komplett umkrempeln“ „Wir orientieren uns nicht an Quartalen, sondern in Generationen" „Gehen Sie Schritt für Schritt zum Erfolg" „Wir investieren geschäftliche Erlöse in unser Umfeld“ Lieferkettengesetz: These trifft Praxis adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall
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Startseite Umsetzung Praxisbeispiele für faire Lieferketten Vattenfall

Vattenfall

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Ruht alle Last auf den Schultern der Unternehmen? Kritiker*innen fürchten, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bürde Unternehmen die alleinige Verantwortung für faire Arbeits- und Lebensbedingungen auf. Maxi Kammbach, Sustainability Analyst bei Vattenfall, sagt: Einzelne Unternehmen haben die Verantwortung für ihre Lieferkette, allerdings auch begrenzte Einflussmöglichkeit. Sie berichtet vom Branchendialog Energiewirtschaft, in dem verschiedene Stakeholder gemeinsam nach Lösungen suchen.

Maxi Kammbach, Sustainability Analyst bei der Vattenfall GmbH

Frau Kammbach, Ziel der Branchendialoge ist es, in Industrien mit „besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen“ Ressourcen und Kompetenzen zu bündeln. Bitte beschreiben Sie die besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen in der Energiewirtschaft.

Maxi Kammbach: In der Energiewirtschaft gibt es viele lange und komplexe Lieferketten, bei denen es über die Tier-2, also das zweite Glied in der Beschaffungskette hinausgehend, oft an Transparenz über die Herkunft von Teilprodukten oder Rohstoffen mangelt. In Lieferketten, die ein hohes Risiko für Menschenrechtsverletzungen bergen können, versuchen wir, diese Transparenz aktiv herzustellen und die negativen Auswirkungen auf die Arbeiter*innen und lokalen Gemeinden nachzuvollziehen und zu verbessern. Dieser Prozess ist in vielen Fällen zeit- und ressourcenintensiv, und in einigen Lieferketten extrem herausfordernd.

Welche Bereiche sind das zum Beispiel?

Kammbach: Ein Beispiel ist der Abbau von Rohstoffen in Hochrisikoländern, wie der Abbau von Kupfer in Peru oder die Bauxitförderung in Guinea. Das Bauxit, das in Guinea abgebaut wird, macht circa 60 Prozent des Aluminiums aus, das in Europa verarbeitet wird. Als Endverbraucher von Produkten, die aus Aluminium hergestellt werden, ist es eine Herausforderung nachzuvollziehen, ob die darin enthaltenen Materialien mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen. Außerdem haben wir in der Regel geringe Einflussmöglichkeiten, um auf Verbesserungen hinzuwirken.

Wie versuchen Sie, Einfluss zu nehmen?

Kammbach: Wenn wir als Energieunternehmen versuchen, durch Audits oder andere Kontrollmaßnahmen die Arbeitsbedingungen vor Ort festzustellen und durch Korrekturmaßnahmen zu verbessern, wenden wir uns zunächst an unsere direkten Lieferanten. Um ähnliche Kontrollen in tieferliegenden Gliedern der Wertschöpfungskette durchzuführen, arbeiten wir mit unseren direkten Lieferanten zusammen und prüfen, ob die Informationen und Zertifikate zuverlässig und glaubwürdig sind. Auch in der tieferliegenden Wertschöpfungskette wollen wir genauer hinsehen und verstehen, wie die Rechteinhaber*innen betroffen sind und wie ihre Lage verbessert werden kann. Allerdings stellt mangelnde Transparenz hier eine erhebliche Hürde dar.

Die Lieferketten in der Energiewirtschaft sind komplex und oft intransparent. Wir müssen gemeinsam an Lösungen arbeiten, die Menschenrechtslage in Lieferketten zu verstehen und zu verbessern.

Nicht zuletzt kann es sogar passieren, dass man durch Nachforschungen zu Menschenrechtsverletzungen einzelne Personengruppen in Gefahr bringt. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht geboten.

Inwiefern kann der Branchendialog Energiewirtschaft, der Anfang 2023 ins Leben gerufen wurde, dabei helfen diese Probleme zu lösen?

Kammbach: Zu einem Teil ist der Branchendialog eine Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen, der durch die Teilnahme von Unternehmen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NROs) einen erheblichen Mehrwert bietet. In diesem Austausch kommen ganz verschiedene Perspektiven zusammen. Die NROs setzen den Fokus auf die Perspektive der Rechteinhaber*innen, zum Beispiel im Rohstoffabbau am Anfang der Wertschöpfungskette. Aus Unternehmenssicht ist der Rohstoffabbau am anderen Ende der Kette, dazwischen kommen in der Regel fünf bis sechs weitere Schritte wie zum Beispiel die Rohstoffverfeinerung, die Herstellung von Komponenten und Baugruppen. Und je weiter der jeweilige Schritt von uns entfernt ist, desto schwieriger wird es für uns, die Auswirkungen zu verstehen. Hier können die NROs durch ihre lokalen Kontakte und Erfahrungsberichte einen erheblichen Beitrag leisten.

Spitzentreffen des Branchendialogs Energiewirtschaft am 13. September mit Staatssekretärin Lilian Tschan

Bei so unterschiedlichen Blickwinkeln ist es vermutlich nicht einfach, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Kammbach: Einen Konsens zu finden, braucht Zeit, das stimmt. Gleichzeitig ist es beeindruckend, wie gut es funktioniert hat, zum Beispiel bei der Publikation über “potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang unserer Lieferketten”, die wir gemeinsam erarbeitet haben. Das war ein sehr partizipativer Prozess mit vielen Diskussionsrunden und Abstimmungsschleifen, bei dem es den verschiedenen Stakeholdern des Branchendialogs gelungen ist, Konsens herzustellen und eine, wie ich finde, gute Publikation zu erarbeiten.

Die Publikation gibt einen Überblick über die weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft, sowie über die potenziell damit verbundenen menschenrechtlichen Risiken.

Die Identifizierung von Risiken ist das eine. Präventions- und Abhilfemaßnahmen das andere. Was ist hier geplant?

Kammbach: Die Identifizierung der Risiken in der Lieferkette und das Schaffen eines gemeinsamen Verständnisses waren ein wichtiger erster Schritt, um nun weitergehend an Maßnahmen zu arbeiten. Für die Entwicklung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen haben wir zwei Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit verschiedenen Schwerpunktthemen beschäftigen: eine mit dem Bauxitabbau in Guinea, die andere mit Großinfrastrukturprojekten.

Da wir die Arbeit in den Gruppen gerade erst angefangen haben, wäre es zu früh, über konkrete Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu sprechen. Zunächst ist das Ziel, nachzuvollziehen, ob eine Verbindung zwischen der Rohstoffförderung in Guinea und den Lieferketten besteht. Im nächsten Schritt sollen die negativen Auswirkungen auf die Betroffenengruppen ermittelt und dann auf dieser Grundlage Maßnahmen definiert werden. Uns ist wichtig, mit diesen Maßnahmen echte Wirkung und konkrete Verbesserungen für die Betroffenen und für die Rechteinhaber*innen entlang der Lieferkette zu erzielen.

Eine abschließende Frage: Auf EU-Ebene wird derzeit über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) diskutiert. Wie blicken Sie auf dieses europäische Lieferkettengesetz?

Kammbach: Grundsätzlich begrüßen wir, dass es eine europäische Lösung geben wird. Ein positiver Effekt des LkSG war die Schaffung eines Level Playing Field, also: gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Außerdem erhöht sich der positive Einfluss in der Lieferkette und die Hebelwirkung, da sich jedes Unternehmen, das unter das LkSG fällt, um seine Sorgfaltspflichten bemüht. Mit der CSDDD sehen wir das Level Playing Field auch auf europäischer Ebene hergestellt.

Als international agierendes Unternehmen begrüßen wir zudem, dass die CSDDD zu einer Angleichung der nationalen Gesetze zu Menschenrechten und unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette führt. Wir erhoffen, dass dadurch Prozesse vereinheitlicht und Bürokratieaufwand vermieden werden kann.

Auch wenn noch nicht klar ist, wie die CSDDD im Detail ausgestaltet wird, hat uns das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf die kommende europäische Direktive vorbereitet. Mit den Maßnahmen, die wir bereits jetzt zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette treffen, sind wir zuversichtlich, die Anforderungen der europäischen CSDDD ohne große zusätzliche Anstrengungen erfüllen zu können.

Auch der LkSG-Beauftragte der Vattenfall GmbH, Hans-Eckhart Gohde, ist der Ansicht, dass Unternehmen durch Kooperation mehr Wirkungsmacht bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes haben:

Frau Kammbach, herzlichen Dank für das Gespräch.