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Home Grundlagen Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) Über den NAP Entwicklung des NAP

Entwicklung des NAP

Die deutsche Bundesregierung hat die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Jahr 2014 gestartet.

Unter Federführung des Auswärtigen Amtes (AA) beteiligten sich an dem Entwicklungsprozess des Aktionsplans das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Diese sechs Ministerien bildeten die Ende 2014 einberufene Steuerungsgruppe gemeinsam mit je einem Vertreter aus folgenden Verbänden und Institutionen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Forum Menschenrechte, Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und econsense, Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft, waren als beratende Mitglieder beteiligt.

Die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans erfolgte in zwei Phasen: einer Konsultations- und einer Erstellungsphase. Nach der Eröffnungskonferenz im November 2014, an der Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beteiligt waren, arbeitete das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem National Baseline Assessment heraus, wie sich der Stand der Umsetzung der Leitprinzipien in Deutschland darstellt und welche Umsetzungslücken sich daraus ergeben. Die Ergebnisse des Berichts wurden in einer Plenumskonferenz im Mai 2015 im Austausch mit zentralen Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft diskutiert und zentrale Handlungsfelder identifiziert, zu denen anschließend Expertenanhörungen durchgeführt wurden. Die Erkenntnisse aus den Anhörungen wurden in einer dritten Plenumskonferenz Ende 2015 zusammengeführt und die Konsultationsphase damit abgeschlossen. Zu Jahresbeginn 2016 begann die Bundesregierung mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans. Nach einem rund zweijährigen Prozess, der auch umfangreiche Anhörungen von Anspruchsgruppen außerhalb der Regierung beinhaltete, hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2016-2020 am 21. Dezember 2016 verabschiedet.

Die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ist eine fortlaufende Aufgabe. Entsprechend bildet der NAP den Ausgangspunkt eines Prozesses, der kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Laufende Umsetzungsmaßnahmen der Bundesregierung, die der NAP mandatierte, werden daher fortgesetzt. Parallel hat die Bundesregierung mit den Vorbereitungen für eine Überarbeitung des NAP begonnen. Eine Grundlage hierfür ist der im August 2021 veröffentlichte Statusbericht, der einen Überblick über die Schritte gibt, die die Bundesregierung ergriffen hat, um die im NAP verankerten Ziel und Maßnahmen mit Leben zu füllen. Übergeordnetes Ziel der NAP-Überarbeitung bleibt, einen effektiven Beitrag dazu zu leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung im Sinne der Agenda 2030 sozial zu gestalten. Die Überarbeitung des NAP soll gewährleisten, dass dieses umfassende Politikprogramm zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien im Einklang steht mit den Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Zudem geht eine effektive Umsetzung der VN-Leitprinzipien über das neue Gesetz hinaus, etwa indem die Stärkung der staatlichen Schutzpflicht, die Sicherung von Politikkohärenz mit anderen Handlungsfeldern (z.B. der Außenwirtschaftsförderung und dem Umwelt- und Klimaschutz), der Zugang der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen zu Abhilfe und die Befähigung von Unternehmen zur Ausübung ihrer Sorgfaltspflichten abgebildet werden. Wie bisher wird auch die Überarbeitung des NAP in einem inklusiven Prozess mit den Stakeholdern erfolgen.

Begleitende Gremien in der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

Mehrere Gremien sind an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans beteiligt. Die Bundesregierung hat einen Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) unter Federführung des Auswärtigen Amtes eingesetzt. Seine Aufgabe ist, die Umsetzung und Kohärenz der ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen und die Weiterentwicklung des NAP-Prozesses voranzutreiben.

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der IMA durch das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beraten. Das CSR-Forum ist ein Multi-Stakeholder-Gremium, das die Bundesregierung rund um das Thema Unternehmensverantwortung berät.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den begleitenden Gremien.

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