CSR Allgemein

Übersicht: CSR Allgemein

CSR-Grundlagen

Übersicht: CSR-Grundlagen

Nachhaltigkeit und CSR Historie Globale Herausforderungen
CSR-Politik

Übersicht: CSR-Politik

CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Welt
Corporate Digital Responsibility
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Sustainable Development Goals (SDGs) Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Übersicht: Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Über den NAP

Übersicht: Über den NAP

Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International
Engagement Bundesregierung

Übersicht: Engagement Bundesregierung

Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern
Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP
Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

Übersicht: Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

Über den NAP A/Z

Übersicht: Über den NAP A/Z

Internationale Rahmenbedingungen Ziele und präventiver Ansatz des­­ ­NAP A/Z Entwicklung des NAP A/Z Die vier Handlungsfelder des NAP A/Z
Unterstützungsangebote für Unternehmen
Internationale Foren und Prozesse

Übersicht: Internationale Foren und Prozesse

G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 G7-Präsidentschaft 2022 Alliance 8.7
Internationale Rahmenwerke
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Übersicht: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Übersicht: EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Fragen & Antworten zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) EU-Zwangsarbeitsverordnung Weitere EU-Gesetzgebung

Übersicht: Weitere EU-Gesetzgebung

EU-Konfliktmineraleverordnung EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Branchendialoge

Übersicht: Branchendialoge

Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

Übersicht: Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

Mitglieder und Dialogvereinbarung
Branchendialog Energiewirtschaft

Übersicht: Branchendialog Energiewirtschaft

Fortführung des Branchendialogs Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ Minimierung negativer Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur
Automobilindustrie

Übersicht: Automobilindustrie

Fünf Jahre Branchendialog Automobilindustrie Arbeitsbereiche Handlungsanleitungen Praxisbeispiele aus dem Branchendialog Automobilindustrie
Über die Dialoge Branchenübergreifende Fachveranstaltungen Erarbeitungsprozess
Multi-Stakeholder-Initiativen Dialogreihe #FaireLieferketten Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Übersicht: Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Lieferkettengesetz: These trifft Praxis adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall
CSR in der Praxis

Übersicht: CSR in der Praxis

CSR-Management

Übersicht: CSR-Management

Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger
CSR-Management nach Unternehmensbereichen

Übersicht: CSR-Management nach Unternehmensbereichen

Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation
Branchen

Übersicht: Branchen

Brancheninitiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoffindustrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus
CSR-Impulse von Unternehmen

Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen

Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz
Umsetzungshilfen für Unternehmen

Übersicht: Umsetzungshilfen für Unternehmen

Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Förderungen Leitfäden

Übersicht: Leitfäden

Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden
Rückblick

Übersicht: Rückblick

CSR-Preis 2025

Übersicht: CSR-Preis 2025

„Wir orientieren uns nicht an Quartalen, sondern in Generationen" „Gehen Sie Schritt für Schritt zum Erfolg" „Wir investieren geschäftliche Erlöse in unser Umfeld“
CSR-Netwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013
CSR-Self-Check Veröffentlichungen zum CSR-Preis
Meldungen Termine und Veranstaltungen Newsletter

Übersicht: Newsletter

Newsletter-Abmeldung Newsletter-Archiv
Kontakt Mediathek

Übersicht: Mediathek

Bildergalerien Videos Downloads
Grundlagen

Übersicht: Grundlagen

CSR Allgemein

Übersicht: CSR Allgemein

CSR-Grundlagen
CSR-Politik
Corporate Digital Responsibility
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Sustainable Development Goals (SDGs)
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Übersicht: Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Über den NAP
Engagement Bundesregierung
Unternehmerische Sorgfaltspflicht
Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

Übersicht: Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

Über den NAP A/Z
Unterstützungsangebote für Unternehmen
Internationale Foren und Prozesse

Übersicht: Internationale Foren und Prozesse

G7-Präsidentschaft 2015
G20-Präsidentschaft 2017
G7-Präsidentschaft 2022
Alliance 8.7
Internationale Rahmenwerke
Gesetze

Übersicht: Gesetze

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Übersicht: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Hintergrund und Entwicklung
Umsetzung durch Unternehmen
Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Übersicht: EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Fragen & Antworten zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD)
EU-Zwangsarbeitsverordnung
Weitere EU-Gesetzgebung

Übersicht: Weitere EU-Gesetzgebung

EU-Konfliktmineraleverordnung
EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Umsetzung

Übersicht: Umsetzung

Branchendialoge

Übersicht: Branchendialoge

Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie
Branchendialog Energiewirtschaft
Automobilindustrie
Über die Dialoge
Branchenübergreifende Fachveranstaltungen
Erarbeitungsprozess
Multi-Stakeholder-Initiativen
Dialogreihe #FaireLieferketten
Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Übersicht: Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Lieferkettengesetz: These trifft Praxis
adidas AG
Alnatura GmbH
BMW Group
Dibella GmbH
elobau GmbH
Frosta
GEPA – The Fair Trade Company
Haas & Co. Magnettechnik
hessnatur
Mercedes-Benz Group AG
MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft
Porsche AG
Rapunzel
REWE Group
Studiosus
Tchibo
Thomas Becker – Atelier für Schmuck
Vattenfall
CSR in der Praxis

Übersicht: CSR in der Praxis

CSR-Management
CSR-Management nach Unternehmensbereichen
Branchen
CSR-Impulse von Unternehmen
Umsetzungshilfen für Unternehmen

Übersicht: Umsetzungshilfen für Unternehmen

Information und Beratung
Netzwerkbildung und Schulungen
Förderungen
Leitfäden
CSR-Preis

Übersicht: CSR-Preis

Rückblick

Übersicht: Rückblick

CSR-Preis 2025
CSR-Netwerktreffen 2021
CSR-Preis 2020
Netzwerktreffen 2018
CSR-Trends
CSR-Preis 2017
CSR-Preis 2014
CSR-Preis 2013
CSR-Self-Check
Veröffentlichungen zum CSR-Preis
Service

Übersicht: Service

Meldungen
Termine und Veranstaltungen
Newsletter

Übersicht: Newsletter

Newsletter-Abmeldung
Newsletter-Archiv
Kontakt
Mediathek

Übersicht: Mediathek

Bildergalerien
Videos
Downloads
Startseite Service Meldungen Unternehmensübergreifender Beschwerdemechanismus in Mexiko geht nächsten Schritt

Unternehmensübergreifender Beschwerdemechanismus in Mexiko geht nächsten Schritt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt seit 2020 einen Branchendialog mit der Automobilindustrie durch, um die menschenrechtliche Lage entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie zu verbessern und Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht zu unterstützen. In diesem Rahmen besuchte eine Projektgruppe vom 27. Februar bis zum 3. März 2023 Mexiko.

Mexiko ist eine wichtige Region für die deutsche Automobilindustrie – sowohl als Standort für eigene Werke als auch für die vorgelagerte Lieferkette. Gleichzeitig begegnet das Land menschenrechtlichen Risiken, die sich über alle Stufen der Wertschöpfung erstrecken. Derzeit verfügen Unternehmen zum Teil über betriebseigene Beschwerdekanäle, es gibt jedoch bislang keinen wirksamen Mechanismus, der die gesamte Lieferkette abdeckt.

Hier setzt die Projektgruppe des Branchendialogs mit ihrer Arbeit an. Zusammen mit den Unternehmen Mercedes-Benz, BMW, ZF Friedrichshafen und Robert Bosch, deutschen und mexikanischen Nichtregierungsorganisationen (NROs) sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte hat BMAS in einem zweijährigen Prozess einen unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus (UBM) konzipiert. Dieser soll Ressourcen bündeln, als Frühwarnsystem dienen und den Zugang zu Abhilfe für Betroffene verbessern. Aktuell laufen die Vorbereitungen, damit der Mechanismus ab Herbst 2023 seine Arbeit aufnehmen kann. Perspektivisch soll der UBM zudem auf weitere Unternehmen und Länder ausgeweitet werden.

Ziel der Delegationsreise war es, die Ergebnisse aus der Konzeptphase in die Gespräche vor Ort zu tragen, das Wissen für den lokalen Kontext zu vertiefen und gemeinsam mit den lokalen Akteur*innen die detaillierte Umsetzung zu planen. Dazu hat sich die Projektgruppe unter anderem mit staatlichen Akteur*innen, Vertreter*innen der mexikanischen Standorte deutscher Unternehmen, lokalen Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft ausgetauscht. Die Gruppe kam darüber hinaus mit mexikanischen Institutionen in Kontakt, die Betroffene vertreten. Menschenrechtsorganisationen, Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen internationaler Organisationen steuerten weitere Erkenntnisse bei.

Warum es aus unternehmerischer Perspektive einen übergreifenden Mechanismus braucht, erklärt Oliver Winter, Leiter des Center of Competence "Human Rights Management" (dt.: Managementsystem für Menschenrechte) bei der BMW-Group: “Die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist für die BMW-Group von großer Bedeutung. Während die Abdeckung des eigenen Geschäftsbereichs und ggf. der direkten Vertragspartner noch durch das Unternehmen selber erfolgen kann, benötigt ein wirksamer Beschwerdemechanismus für die tiefere Lieferkette ein gemeinsames Vorgehen aller beteiligten Unternehmen unter Einbezug der relevanten Stakeholdergruppen. Der UBM Mexiko ergänzt die bereits bestehenden Beschwerdemechanismen der BMW-Group und konzentriert sich auf menschenrechtliche Risiken und negative Auswirkungen in den tieferen Wertschöpfungsketten (inkl. Tier-n), speziell im Hinblick auf vulnerable Personengruppen, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer erreichen kann.”

Ein weiterer Vorteil eines branchenübergreifenden Beschwerdemechanismus ist, dass er als Frühwarnsystem hinsichtlich branchenweiter Menschenrechtsprobleme fungieren kann und dabei auch Auswirkungen auf andere Branchen haben kann:

Die IG Metall erwartet von den Unternehmen der Automobilbranche, dass sie sich aktiv in den geplanten unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus einbringen. Dazu zählt, diesen Kanal gegenüber den Rechteinhaber*innen, speziell den Beschäftigten, öffentlich bekannt und barrierefrei zugänglich zu machen sowie ihn in das unternehmerische Compliance-Management zu integrieren. Der Mechanismus kann ein Frühwarnsystem für branchenweite Beschwerdethemen bieten. Speziell betrifft dies die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Entlohnung, Diskriminierung und Beschneidung kollektiver Rechte, z.B. die auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlung. Ein wirksamer Mechanismus im Automobilsektor kann dabei Strahlwirkung auch auf andere Branchen haben. In jedem Fall muss die aktive Einbindung von freien und demokratischen Gewerkschaften in Konzeption und Wirksamkeitskontrolle des Mechanismus obligatorisch sein.

Des Weiteren stärkt ein branchenübergreifender Beschwerdemechanismus die Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmer*innen und anderen potentiell Betroffenen.

Der UBM wird es Rechteinhaber*innen entlang der gesamten Auto-Lieferkette, d.h. vom Rohstoffabbau bis hin zur Fertigung in Mexiko, ermöglichen, sich mit ihren Beschwerden an einen unabhängigen Mechanismus zu wenden. Durch die Orientierung an den UN-Leitprinzipien wird der UBM u.a. legitim, zugänglich, berechenbar und transparent sein und vor allem Rechteinhaber*innen stark einbeziehen. Damit geht der Mechanismus deutlich weiter als bestehende unternehmenseigene Beschwerdesysteme. Das hilft, bestehende Macht- und Informationsungleichgewichte zwischen (potenziell) Betroffenen und Unternehmen abzubauen und das Vertrauen in das Verfahren zu erhöhen. Durch das Projekt können Rechteinhaber*innen in Mexiko besseren Zugang zu Abhilfe erhalten und Unternehmen rechtzeitig präventive Maßnahmen ergreifen. Dafür muss das Pilotprojekt aber auch einen Beitrag hin zu mehr Lieferkettentransparenz leisten, damit Rechteinhaber*innen wissen, in welchen Fällen sie sich an den UBM wenden können.

Im Gegensatz zu reinen Industrieinitiativen ist der UBM von Beginn an in einem Multi-Stakeholder-Prozess entstanden. Bereits während der Konzeption wurden deutsche und mexikanische NROs eingebunden, und auch für den Betrieb ist eine Multi-Stakeholder-Governance-Struktur geplant. Dieses Verfahren erlaubt es, möglichst vielfältige Perspektiven einzubeziehen. Warum die Einbindung von verschiedenen Stakeholdern auch aus mexikanischer Perspektive für die Umsetzung des UBM sinnvoll ist, erläutert Esperanza Gutiérrez, Koordinatorin der sogenannten Núcleo-Gruppe:

Der UBM hält sich an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die darlegen, dass außergerichtliche operative Beschwerdemechanismen ein Mittel für Rechteinhaber*innen sind, ihre Anliegen vorzubringen und angemessene Wiedergutmachung zu erhalten. Der UBM basiert auf einem Multi-Stakeholder-Dialog, der lokale zivilgesellschaftliche Organisationen mit Expertise im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte einschließt. Dies stellt sicher, dass der UBM vom Design bis hin zum Betrieb zugänglich, wirksam, ausgewogen und transparent ist. Vor allem aber werden die Rechteinhaber*innen in den Mittelpunkt aller Bemühungen gestellt. Ein solcher Multi-Stakeholder-Dialog verbessert auch die Fähigkeit des UBM, auf lokale Gegebenheiten zu reagieren, Risiken besser einzuschätzen und rechtzeitig Informationen zu generieren, die zur Verhütung und Minderung potenzieller Menschenrechts­verletzungen benötigt werden.

Die beteiligten Unternehmen wiederum erhoffen sich durch den Multi-Stakeholder-Ansatz eine höhere Wirksamkeit des Beschwerdemechanismus. Jochen Berner, Head of Sustainability Strategy (HES) bei der ZF Friedrichshafen AG:

Die Chance dieses Projekts liegt darin, zusammen mit der Zivilgesellschaft, als Unternehmen einen deutlichen Schritt auf die Rechteinhaber*innen zugehen zu können. Die menschenrechtliche Situation vieler Beteiligter in der automobilen Wertschöpfungskette kann nur verbessert werden, wenn wir gemeinschaftlich und auf Augenhöhe handeln. Der unabhängige Mechanismus kann die Brücke sein, die Sektoren überwindet und Teilhabe ermöglicht. Dies alles sind wichtige Gründe, weshalb ZF sich beteiligt, und die Entwicklung des Projekts aktiv unterstützt.