Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert die Bundesregierung erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Der Aktionsplan soll einen Beitrag leisten, Menschenrechte zu stärken und die Globalisierung sozial zu gestalten.
Mit dem NAP sollen die 2011 beschlossenen VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden. Der NAP konkretisiert die Erwartungen der Bundesregierung sowohl an staatliche Institutionen als auch an Unternehmen in Bezug auf den Schutz von Menschenrechten in Liefer- und Wertschöpfungsketten. Der Aktionsplan wurde in einem Konsultationsprozess unter Beteiligung zahlreicher Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft erarbeitet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen über den NAP, das Engagement der Bundesregierung und das Konzept der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Außerdem erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Abhilfe und Wiedergutmachung es für Personen gibt, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind.
Über den NAP
Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) setzt die Bundesregierung die 2011 beschlossenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen um. Was sind die Inhalte, Hintergründe und Ziele des Aktionsplans? Welche Pflichten ergeben sich daraus für den Staat und die Wirtschaft?
Engagement der Bundesregierung
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschreibt die menschenrechtliche Schutzpflicht des Staates. Diese umfasst sowohl die Verantwortung, in eigenen Aktivitäten Menschenrechte zu schützen, als auch die Aufgabe, Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht zu unterstützen. Was bedeutet das konkret?
Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
Wenn Unternehmen Menschenrechte verletzen, stehen die Staaten in der Pflicht, für eine zugängliche Abhilfe und wirksame Wiedergutmachung zu sorgen, sofern solche Verletzungen in ihrem Hoheitsgebiet und/oder unter ihrer Jurisdiktion vorkommen. Welche Arten von Beschwerdemechanismen gibt es? An welche Institutionen können Betroffene sich wenden?
Nationaler Aktionsplan
Zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020