Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein fortwährender Prozess, den es als Unternehmen regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern gilt. Innerhalb des Themenschwerpunktes wurde durch einen Dienstleister eine Praxisanleitung "Wirksamkeit bei Präventions- und Abhilfemaßnahmen" veröffentlicht.
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