Aktivitäten der Bundesregierung
Die Bundesregierung unterstützt eine Reihe von Initiativen, die sich mit Nachhaltigkeit und Menschenrechten in globalen Lieferketten beschäftigen.
Die Bundesregierung unterstützt eine Reihe von Initiativen, die sich mit den Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte in globalen Lieferketten beschäftigen. Wichtige Initiativen für Verantwortung in globalen Lieferketten sind auf dieser Webseite unter Umsetzung für Unternehmen zu finden. An dieser Stelle werden die Themen der öffentliche Vergabe, der Umsetzung der OECD-Leitlinien und der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsstandards.
Öffentliche Vergabe
Die Bundesregierung hat das deutsche Vergaberecht anlässlich des gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts modernisiert (Bundesgesetzblatt I Nr. 8, Bundesgesetzblatt I Nr. 16). Das EU-Vergaberecht sieht unter anderem vor, die Vergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele nutzen zu können, etwa soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu fördern. Dies kommt auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen, und setzt Anreize für Unternehmen, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten (z.B. die ILO-Kernarbeitsnormen). Bei dem umgesetzten EU-Vergaberecht handelt es sich um die Richtlinie für die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie für die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU). Die Bundesregierung hat diese Richtlinien im April 2016 in deutsches Recht umgesetzt.
Weitere Initiativen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
Interministerieller Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB)
Der durch Kabinettbeschluss vom 25. August 2021 etablierte IMA nöB fungiert als zentrales Koordinierungs- und Entscheidungsgremium für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung auf Bundesebene. Ziel ist es, Beschaffungsprozesse übergreifend nachhaltiger zu gestalten und so einen gesamtwirtschaftlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Der Ausschuss erarbeitet hierzu Hilfestellungen sowie verbindliche Beschlüsse und Empfehlungen zur Standardisierung der Beschaffung.
Den Vorsitz teilen sich das Bundesministerium des Innern (BMI), zuständig für Steuerung und Koordinierung, und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), zuständig für die rechtlichen Vorgaben. Alle Bundesministerien sind stimmberechtigte Mitglieder. Die inhaltliche Arbeit erfolgt in Unterarbeitsgruppen, die Themen wie Dokumentation, nachhaltige Dienstleistungen, Büroverbrauchsmaterial, Mobilität, Monitoring sowie die Einführung eines einheitlichen CO₂-Schattenpreises bearbeiten. Die Ergebnisse werden auf der Website des IMA nöB veröffentlicht.
Neben der ressortübergreifenden Kooperation arbeitet der IMA nöB eng mit Partnern wie dem Umweltbundesamt und der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zusammen und bezieht externe Stakeholder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft sowie Kommunen und Ländern mit ein. Grundlage ist das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021, welches die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen konkretisiert.
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB)
Informieren, aufklären, Ideen entwickeln: Seit 2011 ist die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) die zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung und zur Unterstützung der Länder und Kommunen, wenn es um nachhaltige öffentliche Beschaffung geht. Die KNB ist dem Beschaffungsamt des BMI zugeordnet und hat drei Aufgabenbereiche: die Beratung öffentlicher Auftraggeber, Nachhaltigkeit im BeschA und die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Bund-Länder-Fortbildungsinitiative nachhaltige Beschaffung (FoBi).
Ziel der FoBi ist es, Nachhaltigkeit in der Beschaffung durch Fortbildungen voranzubringen und dem Anspruch „Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal“ gerecht zu werden. Die Aufgabe der Geschäftsstelle ist u. a. die Planung und Koordinierung der FoBi-Aktivitäten in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Bundesländern.
Mit Hilfe der von der KNB betriebenen Informationsplattform (www.nachhaltige-beschaffung.info) werden Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Die Website bietet neben aktuellen Kurzmeldungen auch eine umfassende Informationssammlung mit Leitfäden und Praxisbeispielen sowie die Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren. Die KNB bietet darüber hinaus zum Thema Menschenrechte Schulungen und die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen IKT-Beschaffung an. Ergänzt wird das Angebot der KNB durch Fortbildungen oder Beratungen per Telefonhotline (0228 99610 2345) oder E-Mail (nachhaltigkeit@bescha.bund.de).
Informationen des Umweltbundesamtes (UBA)
Auf der Internetseite www.beschaffung-info.de bündelt das Umweltbundesamt Informationen zum Thema umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Den wesentlichen Bestandteil der Internetseite bildet die Rubrik "Produkte und Dienste". In dieser werden Informationen zu umweltbezogenen Produkteigenschaften, Umweltkennzeichen, Ausschreibungsempfehlungen, Praxisbeispiele und Literaturhinweise für die jeweiligen Produkte zur Verfügung gestellt. Folgende Bereiche werden dargestellt: Reinigung/Hygiene, Büro, Büromaterial, Gebäudeinnenausstattung, Weiße Ware, Fahrzeugwesen, Garten- und Landschaftsbau, Energieversorgung, Bauwesen und gute Praxisbeispiele.
Die Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich am Umweltzeichen Blauer Engel - soweit es für die einzelnen Produkte vorhanden ist. Die Seite informiert öffentliche Auftraggeber auch umfassend über vergaberechtliche Aspekte einer umweltfreundlichen Beschaffung, über konkrete Produktkennziffern und relevante Veranstaltungstermine. Darüber hinaus kann ein vierteljährlicher Email-Infodienst abonniert werden.
Weitere Informationen
- Veröffentlichung der Reform im Bundesgesetzblatt I Nr. 8, 23.02.16
- Veröffentlichung der Reform im Bundesgesetzblatt I Nr. 16, 14.04.16
- BMWE - Reform des Vergaberechts
- BMWE - Strategische Beschaffung
- Richtlinie vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU)
- Richtlinie vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU)
- Richtlinie vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU)
Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen enthalten anerkannte Empfehlungen für verantwortliches unternehmerisches Verhalten in den Bereichen Informationspolitik, Menschenrechte, Beschäftigungspolitik einschließlich Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Steuern. Bislang haben sich neben den 34 OECD-Mitgliedstaaten elf Nicht-Mitgliedstaaten (Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Ägypten, Lettland, Litauen, Marokko, Peru, Rumänien und Tunesien) den OECD-Leitsätzen verpflichtet.
Nationale Kontaktstellen
Ein Kernelement der Leitsätze sind die Nationalen Kontaktstellen. Alle Teilnehmerländer der OECD-Leitsätze sind dazu verpflichtet, Nationale Kontaktstellen (NKS) einzurichten, um die Leitsätze bekannt zu machen, über deren Inhalte zu informieren und ihre Einhaltung zu fördern. Zudem sollen die NKS bei Beschwerden und Hinweisen auf Verstöße gegen die Leitsätze ein Forum zur Vermittlung zwischen den betroffenen Parteien bereitstellen.
Die deutsche NKS ist seit 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelt. Alle Entscheidungen und Aktivitäten der NKS werden im Ressortkreis der Bundesministerien abgestimmt (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Ein Arbeitskreis der Ressorts mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen unterstützt die NKS bei der Arbeit und berät sie.
Vermittlung bei möglichen Verstößen gegen die OECD Leitsätze
Besondere Bedeutung kommt den Nationalen Kontaktstellen bei Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen die OECD-Leitsätze zu. Jede natürliche Person oder Organisation mit einem Interesse an der fraglichen Angelegenheit kann eine Beschwerde wegen eines vermeintlichen Verstoßes eines Unternehmens gegen die Leitsätze bei der NKS einreichen. Ergibt sich im Rahmen einer ersten Evaluation, dass der Fall eine eingehendere Prüfung rechtfertigt, bietet die NKS im Rahmen einer Mediation ihre Vermittlung mit dem Ziel an, gemeinsam mit den Parteien eine Lösung zu finden. Bei erfolgreicher Einigung veröffentlicht die NKS einen Abschlussbericht mit Verlauf und Lösung des Verfahrens. Konnte keine Einigung erreicht werden, veröffentlicht die NKS eine abschließende Erklärung zu dem Verfahren mit einer Beurteilung zum vermeintlichen Verstoß gegen die Leitsätze.
Einzelheiten zur Arbeit der deutschen NKS sind abrufbar auf der Website der NKS, ebenso ein Leitfaden zum Beschwerdeverfahren. Auf der Website sind ferner Jahresberichte der NKS und Übersichten über alle abgeschlossenen Beschwerdefälle veröffentlicht.
Weitere Informationen
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen enthalten anerkannte Empfehlungen für verantwortliches unternehmerisches Verhalten, u.a. in den Bereichen Menschenrechte, Beschäftigungspolitik, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und Verbraucherinteressen. Nationale Kontaktstellen (NKS) werden eingerichtet, um die Leitsätze bekannt zu machen, über deren Inhalte zu informieren und ihre Einhaltung zu fördern. Die deutsche NKS ist seit 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelt. Hier finden Sie Informationen über die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze.
Bessere Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsstandards
Immer mehr Verbraucher*innen achten beim Einkauf auf eine umweltfreundliche und sozial gerechte Herstellungsweise. Entsprechend rasant wächst die Zahl der Nachhaltigkeitssiegel. Doch wie unterscheiden sich die einzelnen Produktsiegel voneinander? Was bewerten Umwelt- und Sozialsiegel genau und wer garantiert, dass ein Siegel auch glaubwürdig ist?
Hilfe für Verbraucher*innen
Um diese und weitere Fragen rund um Nachhaltigkeitssiegel zu beantworten, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Onlineportal Siegelklarheit ins Leben gerufen: ein übersichtliches und leicht zu bedienendes Analysewerkzeug für Nachhaltigkeitssiegel, das von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betrieben wird. Auf www.siegelklarheit.de lassen sich Siegel nach Produktgruppen ordnen und miteinander vergleichen. Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen glaubwürdige Siegel auf Produkten dann besser und schneller. International hohe Umwelt- und Sozialstandards werden hierdurch weiter vorangetrieben.
Hilfe für Beschaffungsverantwortliche
Neben den Verbraucher*innen sollen die Bewertungsergebnisse aber auch von öffentlichen Beschaffer*innen genutzt werden, um auf dieser Grundlage fundierte und strategische Kauf- und Managemententscheidungen treffen zu können. Denn Schätzungen zufolge beträgt der Wert von Waren und Dienstleistungen, die in Deutschland öffentlich beschafft werden, jährlich bis zu 500 Milliarden Euro (OECD-Studie 2019). Der öffentliche Sektor kann somit eine wichtige Vorbildfunktion für ökologisch und sozial verantwortliches Wirtschaften einnehmen. Der Kompass Nachhaltigkeit (www.kompass-nachhaltigkeit.de) unterstützt Praktiker*innen aller Verwaltungsebenen mit nützlichen Informationen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in jeder Phase der Beschaffung. Mit dem integrierten Gütezeichenfinder lassen sich zu den jeweiligen Nachhaltigkeitskriterien passende Gütezeichen miteinander vergleichen und, Textbausteine für die Vergabeunterlagen sowie qualifizierte Anbieter*innen finden. Darüber hinaus bietet das Portal viele kommunale Praxisbeispiele für Ausschreibungen, Ratsbeschlüsse, Leitfäden, Dienstanweisungen und weitere Dokumente – praktisch sortiert nach Bundesländern sowie auf einer interaktiven bundesweiten Karte. Der Kompass Nachhaltigkeit ist ein Kooperationsprojekt von Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Weitere Informationen
Die Analyse auf Siegelklarheit und dem Gütezeichenfinder erfolgt durch eine einheitliche Bewertungs- und Vergleichsmethodik, die die Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern entwickelt hat, das Sustainalbe Standards Comparisson Tool (SSCT). Damit werden Nachhaltigkeitsstandards nach ihrem inhaltlichen und systemischen Anspruch bewertet und besonders glaubwürdige Siegel ausgezeichnet.