CSR Allgemein

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Unternehmerische Sorgfaltspflicht

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Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z)

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Über den NAP A/Z

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Internationale Foren und Prozesse

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

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Fragen & Antworten zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
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EU-Konfliktmineraleverordnung EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Branchendialoge

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Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie

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Branchendialog Energiewirtschaft

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Fortführung des Branchendialogs Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ Minimierung negativer Auswirkungen des Bauxitabbaus in Guinea Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur
Automobilindustrie

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Fünf Jahre Branchendialog Automobilindustrie Arbeitsbereiche Handlungsanleitungen Praxisbeispiele aus dem Branchendialog Automobilindustrie
Über die Dialoge Branchenübergreifende Fachveranstaltungen Erarbeitungsprozess
Multi-Stakeholder-Initiativen Dialogreihe #FaireLieferketten Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Übersicht: Praxisbeispiele für faire Lieferketten

Lieferkettengesetz: These trifft Praxis adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall
CSR in der Praxis

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CSR-Management nach Unternehmensbereichen

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Drei Jahre Lieferkettengesetz – es wirkt

Beispiele aus der Praxis und Studien zeigen, was sich mit dem Lieferkettengesetz bereits verändert hat

Arbeiter*innen in einer Textilfabrik in Kambodscha, 2022

GIZ-Projekt IGS

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, kurz: Lieferkettengesetz) in Kraft getreten. Knapp drei Jahre später zeigt sich deutlich: Es wirkt. Rückmeldungen aus zahlreichen Ländern verdeutlicht, wie das Lieferkettengesetz Verbesserungen beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt angestoßen hat. Gleichzeitig bestätigen deutsche Unternehmen und ihre Zulieferer, dass das Gesetz mehr Transparenz, höhere Resilienz und fairere Wettbewerbsbedingungen schafft.

Konkrete Fortschritte für Menschenrechte und Umweltschutz vor Ort

Costa Rica: Bessere Arbeitsbedingungen im Bananensektor

Beschwerden nach dem LkSG führten in Costa Rica laut einem Bericht der NGO Oxfam u.a. dazu, dass Arbeitsvermittler*innen abgeschafft wurden und die Beschäftigten nun direkte Arbeitsverträge erhalten. Arbeiter*innen erhielten Entschädigungszahlungen wegen unregelmäßiger Lohnabrechnungen. Außerdem wurde der Einsatz von Pestiziden während der Arbeitszeit verboten.

Hier finden Sie weitere Informationen im Artikel: “Lieferkettengesetz wirkt auf Plantagen in Costa Rica”

Pakistan: Wirksame Beschwerdemechanismen führen zu sicheren Arbeitswegen

Nach einer Beschwerde der Mitarbeiterin Saba Tahir über den internen Beschwerdemechanismus des pakistanischen Textilzulieferers Kohinoor Mills Limited zu unsicheren Transportwegen und sexueller Belästigung wurde ein sicherer Transportdienst für Arbeiter*innen eingeführt und das Thema sexuelle Belästigung systematisch aufgearbeitet.

Es ist bestärkend zu wissen, dass unsere Stimmen gehört werden und Schritte unternommen werden, um für alle einen besseren Arbeitsplatz zu schaffen.

Vietnam: Gemeinsame Investitionen für weniger Emissionen und geringere Kosten

Die Zusammenarbeit zwischen einem einkaufenden EU-Unternehmen und einem Textilzulieferer in Vietnam zeigt, wie gemeinsame Verantwortung wirkt: Beide Partner investierten in den Austausch des alten Kohlekessels durch einen Biomassekessel. Das LkSG setzt dafür Anreize, indem es Kooperationen zur Prävention identifizierter Risiken fördert – hier führte dies zu konkreten Verbesserungen im Zulieferbetrieb. So werden jährlich rund 1.500 Tonnen CO₂ eingespart, Betriebskosten um 30 Prozent gesenkt. Im Ergebnis profitieren die Beschäftigten von besserer Luftqualität und sichereren Arbeitsbedingungen.

Sierra Leone: Höhere Einkommen – weniger Korruption

In Kakaokooperativen in Sierra Leone wurden z.B. Beschwerdemöglichkeiten geschaffen, Frauen gezielt gefördert, umweltfreundlichere Anbaumethoden eingeführt und lokale Antikorruptionsmaßnahmen umgesetzt. In der Folge erhalten Bäuer*innen ein höheres Einkommen und Arbeitsbedingungen wurden verbessert.

Auch die deutsche Wirtschaft und ihre Zulieferer gewinnen

Das LkSG wirkt vor Ort– aber auch deutsche Unternehmen profitieren nach Untersuchungen von Wirtschaftsverbänden von transparenteren und stabileren Lieferketten, die z.B. krisenbedingte Störungen im Produktionsablauf reduzieren. 84 Prozent der betroffenen Unternehmen haben bereits konkrete Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt, denn ein gestärktes Risikomanagement erhöht die Widerstandsfähigkeit globaler Wertschöpfungsketten.

Die Ergebnisse der Jaro-YouGov-Studie (2025) mit 1.350 Befragten aus der deutschen Wirtschaft bestätigen das. Viele Unternehmen nutzen das LkSG gezielt zur Stärkung interner Prozesse und für eine vorausschauende Vorbereitung auf kommende EU-Regelungen:

  • Mehr als 50 Prozent der befragten Großunternehmen investieren durch das LkSG stärker in Menschenrechte und Umweltschutz
  • Mehr als 50 Prozent der befragten Unternehmen sehen Wettbewerbsvorteile durch das LkSG
  • 56 Prozent der befragten Unternehmen befürworten eine EU-weite Harmonisierung durch die CSDDD

Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD)-Gesetze – eine Reaktion auf den globalen Wachstumsmarkt

Sorgfaltspflichtengesetze sind längst kein deutsches Alleinstellungsmerkmal mehr. Es gibt die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie und zahlreiche staatliche Initiativen weltweit, die daran arbeiten, menschenrechtliche und ökologische Due Diligence (auf Englisch: Human Rights and Environmental Due Diligence oder HREDD) verbindlich zu verankern. Thailand erarbeitet ein umfassendes Sorgfaltspflichtengesetz, Südkorea und Indonesien haben entsprechende Entwürfe in ihre Parlamente eingebracht, und Taiwan plant ab 2026 verpflichtende Risikoanalysen und Beschwerdemechanismen. Die Schweiz hat einen Gesetzesentwurf für 2026 angekündigt. Auch China stärkt Transparenzanforderungen durch die Einführung des Konzepts der „doppelten Wesentlichkeit“ in die Unternehmensberichterstattung.

Wachstumsmarktprognosen zeigen, dass nachhaltige Finanzierungen weltweit von 7,95 Billionen US-Dollar im Jahr 2025 auf voraussichtlich 38,19 Billionen US-Dollar bis 2034 anwachsen werden. Dieses Wachstum verdeutlicht, dass HREDD zunehmend zu einem global tragfähigen Business Case wird. Damit steigt international auch die Erwartung an Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle verantwortungsvoll und zukunftsfähig auszurichten. Studien untermauern das Potenzial unternehmerischer Sorgfalt, die sich global zum langfristig vorteilhaften Wettbewerbsfaktor entwickelt.

Praxisnahe Unterstützung für Unternehmen

Wenn verbindliche Sorgfaltspflichten eingeführt werden, müssen Unternehmen zunächst in neue Prozesse, Risikoanalysen und die Zusammenarbeit mit Lieferanten investieren. Damit dieser Einstieg gut gelingt, unterstützt die Bundesregierung Unternehmen mit einem breiten Spektrum praxisnaher Angebote: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte bietet kostenlose Erstberatung zum LkSG, die Responsible Business Helpdesks (RBH) stärken Zulieferer in Partnerländern durch Rechtsberatung, Trainings und Vernetzung. Ergänzend gibt es verschiedene Formate, die den Austausch erprobter Lösungsansätze entlang globaler Lieferketten ermöglichen und damit insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg erleichtern. Hierzu zählen die durch das BMAS initiierten Formate Dialogreihe #FaireLieferketten und Branchendialoge Energiewirtschaft und Automobilindustrie sowie weitere Multi-Stakeholder-Initiativen wie das Bündnis für nachhaltige Textilien oder Forum Nachhaltiger Kakao.

Die Erfahrungen der letzten drei Jahre zeigen, dass das LkSG nachweisbar Verbesserungen in globalen Lieferketten angestoßen hat – von Arbeits- und Brandschutzmaßnahmen über Beschwerdemöglichkeiten bis hin zu mehr Umweltschutz. Auch die Unternehmen selbst profitieren von den transparenteren und robusteren Strukturen. Mit der Umsetzung des Das EU-Lieferkettengesetz ist eine gute Grundlage um den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu bieten– und den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima in weltweiten Lieferketten wirkungsvoll voranzutreiben.