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Einsatz für faire Lieferketten und gute Arbeit weltweit

Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil reisen gemeinsam nach Ghana und Côte d’Ivoire

Hubertus Heil und Svenja Schulze bei der Besichtigung einer Deponie für Textilmüll in Accra, Ghana.

photothek.net / Ute Grabowsky

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beginnen am heutigen "Welttag der sozialen Gerechtigkeit" eine Reise zu Menschen, die am Anfang globaler Lieferketten arbeiten. Die Reise führt zunächst nach Ghana und wird von Mittwoch bis Freitag in Côte d’Ivoire fortgesetzt. Begleitet werden die beiden vom neuen Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Gilbert Houngbo. Gemeinsam werden sie sich einen Eindruck davon verschaffen, wie die Umsetzung der neuen gesetzlichen Lieferketten-Regelungen zu besseren Arbeits- und Umweltbedingungen am Anfang globaler Lieferketten führen kann. Neben zahlreichen Gesprächen mit Regierungsvertretern und Sozialpartnern wollen Schulze und Heil sich in Projektbesuchen ein konkretes Bild am Beispiel der Textil- und Kakao-Lieferketten machen.

Globale Lieferketten verbinden uns in Europa mit den Menschen im globalen Süden. Die Art, wie wir produzieren und konsumieren, hat großen Einfluss auf die Arbeits- und Lebensbedingungen in anderen Teilen der Welt. Auch wir in Deutschland tragen Verantwortung dafür, dass entlang der Lieferketten die Menschenrechte und Umweltstandards geachtet werden. Bei der Umsetzung der neuen Regeln kommt es darauf an, dass sie denen helfen, für die sie gemacht wurden: den Menschen am Anfang der Lieferketten, darunter viele Frauen und Kinder. Dafür braucht es eine starke entwicklungspolitische Flankierung, damit sich alle Beteiligten vorbereiten und die Chancen fairer Lieferketten für sich nutzen können. Und es braucht die Bereitschaft zuzuhören und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Dabei eint uns ein gemeinsames Ziel: Gute Arbeit, von der die Menschen leben können.

Kaum ein anderes Land in der Welt profitiert so stark von der arbeitsteilig globalisierten Wirtschaft wie Deutschland. Das sichert Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land. Daraus ergibt sich auch eine besondere Verantwortung: für Menschenrechte, für anständige Arbeitsbedingungen weltweit, für die Globalisierung, die wir fair und nach menschenrechtlichen Standards gestalten wollen. Wer global wirtschaftet, wer global Gewinne macht, muss auch global Verantwortung übernehmen. Diesen Grundsatz schreiben wir mit unserem deutschen Lieferkettengesetz rechtsverbindlich fest und arbeiten auch daran, bald ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene zu schaffen. Damit schaffen wir Verbesserungen für viele Menschen vom Anfang bis zum Ende der Lieferkette.

In der ghanaischen Hauptstadt Accra werden die Minister am Dienstag und Mittwoch unterschiedliche Teile der Textil-Lieferketten besuchen: eine Textilfabrik, die auch nach Europa exportiert; einen der größten Secondhand-Textilmärkte der Welt, auf dem Secondhand-Kleidung aus China, Nordamerika und Europa gehandelt werden; und einen Ort, an dem die vielen Tonnen Textilmüll landen, die nicht weiterverwendet werden können.

In Côte d’Ivoire steht die Kakao-Lieferkette im Fokus der politischen Gespräche, aber auch der Projektbesuche: Dort werden die beiden Minister eine Plantage und eine Kakaokooperative besuchen.

Dass die Reise mit dem ILO-Generaldirektor zusammen stattfindet, ist ein Zeichen des engen Schulterschlusses der Bundesregierung mit dieser wichtigen Organisation, ihrer Arbeit und Zielen. Nur im Zusammenwirken nationaler und multinationaler Akteure hat der Kampf gegen die Ausbeutung von Arbeit und Natur Aussicht auf Erfolg. Leitend sind dabei die Kernarbeitsnormen der ILO, deren Einhaltung einen zentralen Beitrag für menschenwürdige Arbeit gewährleistet. Dabei geht es um die Bekämpfung und das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Förderung und Einhaltung von Arbeitsschutz, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

In den politischen Gesprächen werden drei unterschiedliche Lieferketten-Regulierungen eine Rolle spielen:

  • Erstens das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist: Das Gesetz regelt die Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Umwelt entlang der Lieferkette, z.B. das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Zentral ist dabei, dass Unternehmen gemeinsam mit ihren Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinarbeiten, anstatt sich aus riskanten Märkten zurückzuziehen. Die Bundesregierung unterstützt die Unternehmen sowie ihre Partner vor Ort mit zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung der Anforderungen, damit diese wirksam zu Verbesserungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen vor Ort beitragen.
  • Zweitens die EU-Lieferketten-Richtlinie, die derzeit auf europäischer Ebene verhandelt wird: Zuletzt hatten am 1. Dezember 2022 die EU-Mitgliedstaaten ihre Verhandlungsposition zur Richtlinie festgelegt. Die Bundesregierung hat den Beschluss unterstützt und wird sich aktiv in die weiteren Verhandlungen in Brüssel einbringen, damit die EU-Lieferkettenrichtlinie möglichst bis Ende des Jahres verabschiedet werden kann. Wichtig ist dabei unter anderem eine stärkere Verankerung des Prinzips "Befähigung vor Rückzug". Das heißt: Unternehmen werden ermutigt, sich nicht aus Regionen mit schwachen Standards zurückzuziehen, sondern sich vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern um eine Risikominimierung zu bemühen. Zentral ist außerdem die Stärkung der Rechte der Betroffenen, insbesondere durch einen effektiven Zugang zu Recht.
  • Drittens die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, die bereits erfolgreich verhandelt wurde: Die Verordnung sieht vor, dass Rohstoffe und Produkte nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden dürfen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Der Regelungsbereich umfasst Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie Produkte, die diese Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt werden. Die Verordnung wird voraussichtlich ab Ende 2024 Anwendung finden. Das BMZ setzt sich für die Unterstützung von Kleinbäuerinnen und -bauern ein, damit diese das Gesetz einhalten und noch stärkeren Nutzen aus dem Walderhalt ziehen können.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt große Unternehmen in Deutschland ab 2023 in die Pflicht, auf die Einhaltung von Menschenrechten in ihren globalen Lieferketten zu achten.

Hintergrund

Ghana ist einer der größten Nettoimporteure von Alttextilien und Deutschland einer der Haupt-Exporteure. Allerdings sind ca. 40 Prozent der Ware (15 Millionen Kleidungsstücke pro Woche) für den Weiterverkauf unbrauchbar und werden in der Regel sofort nach Ankunft als Abfall aussortiert und anschließend an Flüssen und Stränden wild entsorgt oder verbrannt. Entwicklungspolitische Aufgabe ist daher neben der Regulierung der Textilprodukte auf EU-Ebene auch die Suche nach sozial- und umweltverträglichen Verwertungsmöglichkeiten und neuen Stoffkreisläufen in Ghana. Zugleich arbeitet Ghana mit deutscher Unterstützung an einer aufstrebenden Textilproduktion mit guten Arbeitsbedingungen inmitten der internationalen Modeindustrie.

Côte d’Ivoire ist der weltweit größte Kakaoproduzent, 60 Prozent des nach Deutschland importierten Kakaos kommt von dort. Jede*r dritte Ivorer*in arbeitet im Kakaoanbau, doch ein großer Teil von ihnen lebt in Armut. Kinderarbeit ist im Sektor weit verbreitet. Gleichzeitig ist der Kakaoanbau wichtige Ursache für die Entwaldung im Land. Innerhalb der letzten 60 Jahre gingen mehr als 80% der ivorischen Waldflächen verloren. Das BMZ fördert in Côte d’Ivoire eine sozial faire und ökologisch nachhaltige Kakaoproduktion und leistet damit einen Beitrag gegen Armut und Hunger, für bessere Einkommen und Löhne und für den Erhalt der Natur. Zudem ist geplant, das Land und die Akteure der Kakaolieferkette bei der Erfüllung der neuen deutschen und europäischen Lieferkettenregulierungen zu unterstützen.

In Ghana und Côte d’Ivoire arbeiten zwischen 80 und 90 Prozent der Beschäftigten – vor allem junge Menschen – in informellen Beschäftigungsverhältnissen mit niedrigen Löhnen und prekären Arbeitsbedingungen. Auch Kinderarbeit ist weit verbreitet. In beiden Ländern sind etwa 20 Prozent der Kinder im Alter von 5-17 Jahren betroffen. Um dem zu begegnen, engagiert sich Deutschland, genauso wie Côte d’Ivoire, Ghana und 23 weitere Länder weltweit, als Pathfinder Country im Rahmen der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterstützten Alliance 8.7. Dieses Bündnis aus ILO, Partnerländern, Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartnern bekämpft weltweit Zwangsarbeit, moderne Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit.