Am 6. Mai 2022 diskutierten der damalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Staatssekretärin Lilian Tschan mit Vertreter*innen der anderen G7-Staaten, der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner, internationaler Organisationen sowie mit renommierten Expert*innen über den Mehrwert eines verbindlichen internationalen Standards zu Wirtschaft und Menschenrechten und entsprechende Erfolgsfaktoren.
Die deutsche Präsidentschaft – vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – sprach sich klar für einen verbindlichen internationalen Standard für unternehmerische Sorgfaltspflichten aus. Die G7-Staaten waren sich einig, ihre Anstrengungen zur Achtung der Menschenrechte in Wertschöpfungsketten auch auf internationaler Ebene auszubauen. Betont wurden in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von mehr Konsistenz, Kohärenz und Koordination, um die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umzusetzen.