Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten in einem festen Rahmen verankert. Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen. In diesem Kontext hat sie verschiedene Umsetzungshilfen zusammengestellt, welche Unternehmen erforderliches Know-How an die Hand geben und bei konkreten Herausforderungen Hilfestellungen bieten. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Umsetzungshilfen
