Die Anforderungen an Unternehmen, die Menschenrechte entlang ihrer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Auch die Bundesregierung hat diese Erwartung gegenüber Unternehmen mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) unterstrichen. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsanforderungen ist dabei für jedes Unternehmen ein individueller, fortlaufender und langfristiger Prozess, bei dem sich viele praktische Fragen stellen.
Um die menschrechtliche Lage entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern, wird die Bundesregierung Branchendialoge zum NAP durchführen. Die Dialoge sollen Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung bieten und sie bei der Umsetzung der NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen.
Die deutsche Wirtschaft ist durch ihre starke wirtschaftliche Einbindung in weltweite Beschaffungs- und Absatzmärkte in besonderem Maße mit menschenrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Vor dem Hintergrund weltweit steigender menschenrechtlicher Sorgfaltsanforderungen leisten die Dialoge daher auch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.