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NAP

Erarbeitungsprozess

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist innerhalb der Bundesregierung für die Durchführung der NAP-Branchendialoge zuständig und koordiniert die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA).

Im Vorfeld der Dialoge führte das BMAS eine Reihe von Veranstaltungen durch, um alle Stakeholder in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen:

  • Im November 2017 fand in Berlin die Dialogveranstaltung "Möglichkeiten und Grenzen von NAP-Branchendialogen" statt. Ziel der Veranstaltung war es, mit Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft in einen Dialog zur konkreten Ausgestaltung der NAP-Branchendialoge zu treten.
  • Von November 2018 bis Mai 2019 wurden branchenübergreifende Herausforderungen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen von vier NAP-Fachveranstaltungen diskutiert. Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft tauschten sich im Rahmen der Fachveranstaltungen zu Herausforderungen und möglichen Lösungsansätzen aus:

  • Im Auftrag des BMAS wurde die wissenschaftliche Studie "Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten" erstellt. Die Studie ermittelt, welche menschenrechtlichen Risiken in den Wertschöpfungsketten von Branchen der deutschen Wirtschaft vorliegen. Darauf basierend erfolgt eine kriteriengeleitete Eingrenzung auf elf bedeutsame Fokusbranchen. Die Studie ist eine Grundlage für Gespräche des BMAS mit den Sozialpartnern, Unternehmen und relevanten Stakeholdern der jeweiligen Branchen, um das gemeinsame Interesse für die Durchführung von Branchendialogen zu eruieren.

Für weitere Informationen zu den geplanten NAP-Branchendialogen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter branchendialoge@bmas.bund.de.

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