Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist innerhalb der Bundesregierung für die Durchführung der NAP-Branchendialoge zuständig und koordiniert die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA).
Im Vorfeld der Dialoge führt das BMAS eine Reihe von Veranstaltungen durch, um alle Stakeholder in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen:
- Im November 2017 fand in Berlin die Dialogveranstaltung "Möglichkeiten und Grenzen von NAP-Branchendialogen" statt. Ziel der Veranstaltung war es, mit Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft in einen Dialog zur konkreten Ausgestaltung der NAP-Branchendialoge zu treten.
Von November 2018 bis Mai 2019 wurden branchenübergreifende Herausforderungen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen von vier NAP-Fachveranstaltungen diskutiert. Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft tauschten sich im Rahmen der Fachveranstaltungen zu Herausforderungen und möglichen Lösungsansätzen aus:
- 1. NAP-Fachveranstaltung zum Thema Rohstoffbeschaffung / Einkauf an Rohstoffbörsen am 15. November 2018
- 2. NAP-Fachveranstaltung zu betrieblichen und branchenweiten Beschwerdemechanismen am 23. Januar 2019
- 3. NAP-Fachveranstaltung zu kartellrechtlichen Fragen bei Branchenkooperationen am 28. März 2019
- 4. NAP-Fachveranstaltung zur Anpassung von Einkaufsverträgen und -prozessen am 23. Mai 2019
- Das BMAS wird eine wissenschaftliche Studie zu menschenrechtlichen Herausforderungen in Branchen der deutschen Wirtschaft veröffentlichen. Auf Grundlage der Studie wird das BMAS mit den Sozialpartnern, Unternehmen und relevanten Stakeholdern der jeweiligen Branchen Gespräche aufnehmen, um das gemeinsame Interesse für die Durchführung von NAP-Branchendialogen zu eruieren.