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1. NAP-Fachveranstaltung zum Thema Rohstoffbeschaffung / Einkauf an Rohstoffbörsen

Am 15.11.2018 fand in Berlin die erste NAP-Fachveranstaltung zum Thema Rohstoffbeschaffung und Einkauf an Rohstoffbörsen statt. Ziel der Veranstaltung war es, gemeinsam mit den rund 100 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft branchenübergreifende menschenrechtliche Herausforderungen bei der Beschaffung von Rohstoffen zu diskutieren und mögliche Lösungsansätze zu entwickeln.

1. NAP-Fachveranstaltung.

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Rohstoffe wie Mineralien, Öl, Kaffee oder Baumwolle stehen am Anfang einer Vielzahl von Liefer- und Wertschöpfungsketten in unterschiedlichen Branchen. „Gleichzeitig sind der Abbau und die Weiterverarbeitung von Rohstoffen oft mit nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte verbunden“, wie Sabine Baun, Unterabteilungsleiterin im BMAS, in ihrer Begrüßungsrede deutlich machte. Im Anschluss gab Dr. Gudrun Franken von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) einen Überblick über zentrale Herausforderungen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsanforderungen bei der Rohstoffbeschaffung.

Beispielsweise bestehe für viele Unternehmen eine Herausforderung darin, die Bestandteile ihrer Produkte und damit verbundene menschenrechtliche Risiken zu identifizieren. Dies führe dazu, dass wirkungsvolle Maßnahmen zur Risikominimierung oft nur schwer umgesetzt werden können. Gerade bei der Rohstoffbeschaffung aus Krisen- und Konfliktgebieten sei die Informationsgewinnung aufgrund der Sicherheitslage oftmals schwierig.

Am Nachmittag stand der gemeinsame Erfahrungsaustausch zu drei Themen im Fokus: der Einkauf von Rohstoffen über Börsen, die Rohstoffbeschaffung aus Krisen- und Konfliktregionen sowie die Potenziale von Brancheninitiativen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen wurden hier zentrale Herausforderungen beleuchtet und Lösungsansätze diskutiert.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden in die weitere Ausgestaltung von Branchendialogen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) einfließen. Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen.

Im Vorfeld der Dialoge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischen November 2018 und Mai 2019 vier NAP-Fachveranstaltungen durch. Die Veranstaltung schafft einen Rahmen, um unter Einbeziehung aller Stakeholder branchenübergreifende Fragen aus der Unternehmenspraxis aufzugreifen und Empfehlungen für die geplanten NAP-Branchendialoge der Bundesregierung zu entwickeln.

Schauen Sie sich hier den Videobericht der Veranstaltung vom 15. November 2018 in Berlin.

Bei inhaltlichen Fragen zu den kommenden Veranstaltungen sowie den NAP-Branchendialogen wenden Sie sich bitte an branchendialoge@bmas.bund.de.