Die angemessene Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist für jedes Unternehmen ein fortlaufender, langfristiger und individueller Prozess. Gleichzeitig stellen sich dabei aber ähnliche Fragen: Was sind erste sinnvolle Schritte, um entsprechende Prozesse einzuführen? Welche Herausforderungen ergeben sich dabei? Wie kann man diesen Herausforderungen begegnen?
Die folgenden Beispiele zeigen, wie Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen den Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht begegnen, welche Lösungsansätze sie entwickeln und wie sie diese in der betrieblichen Praxis umsetzen.
Mit den Portraits beabsichtigt die Bundesregierung keine Bewertung, ob die dargestellten Unternehmen und ihre Maßnahmen den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtsbezogenen Risikomanagements zu zeigen und Unternehmen Inspiration für die eigene Umsetzung zu bieten.
Einen besonderen Einblick in die praktische Umsetzung bietet die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales produzierte Filmreihe zu den fünf Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht. Die Kurzfilme porträtieren Unternehmen, die bei der Achtung von Menschenrechten in Lieferketten vorangehen und Nachhaltigkeit in die unternehmerische Praxis integrieren.
Praxis-Filmreihe zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Eine neue Filmreihe des BMAS über die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht zeigt, wie Unternehmen Nachhaltigkeit in ihre betriebliche Praxis umsetzen.