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Übersicht: CSR Allgemein

CSR-Grundlagen

Übersicht: CSR-Grundlagen

Nachhaltigkeit und CSR

Internationale Rahmenwerke

Historie

Globale Herausforderungen

CSR-Politik

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CSR in Deutschland

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CSR-Politik in Deutschland

CSR-Strategie der Bundesregierung

Nationales CSR-Forum

Aktivitäten der Bundesregierung

CSR in der EU

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EU Green Deal

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

CSR in der Welt

CSR in der Praxis

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CSR-Management

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CSR als Querschnittsaufgabe

Ziele und Zielerreichung

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Tipps für Einsteiger

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CSR-Berichterstattung

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Kriterien guter Berichterstattung

CSR-Impulse von Unternehmen

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Mittlere Unternehmen

Große Unternehmen

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Corporate Digital Responsibility

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CDR-Impuls aus der Wissenschaft

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CSR und COVID-19

Unterstützungsangebote

Übersicht: CSR-Preis

CSR-Netzwerktreffen 2021

Übersicht: CSR-Netzwerktreffen 2021

Programmpunkte und Mitschnitte

Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021

Redner*innen der Konferenz

Informationen zu den Praxis-Workshops

Teilnahmebedingungen

CSR-Preis 2020

Übersicht: CSR-Preis 2020

Die Preisträger*innen

Die Nominierten

Die Stakeholder

Gesamtauswertung

Ablauf und Termine

Über den Wettbewerb

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Ziele

Methodik

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Analyse

Aktionsfelder

Auswertung

Jury

Kategorien

FAQ und Teilnahmebedingungen

Rückblick

Übersicht: Rückblick

Netzwerktreffen 2018

CSR-Trends

CSR-Preis 2017

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CSR-Self-Check

Übersicht:  Wirtschaft & Menschenrechte

NAP

Übersicht: NAP

Über den NAP

Übersicht: Über den NAP

Ziele des NAP

Entwicklung des NAP

Die vier Handlungsfelder des NAP

Originalfassung des NAP

Monitoring

Fragen und Antworten zum NAP

VN-Leitprinzipien

NAP International

Engagement Bundesregierung

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Staatliche Schutzpflicht

Aktivitäten der Bundesregierung

Kooperation mit Stakeholdern

Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Erwartungen der Bundesregierung

Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Mehrwert für Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP

Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung

Lieferkettengesetz

Übersicht: Lieferkettengesetz

Hintergrund und Entwicklung

Umsetzung durch Unternehmen

Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

Redaktionspaket für Multiplikator*innen

Europa

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Gesetzesinitiative in der EU

EU-Verordnung Konfliktmineralien

EU-Holzhandelsverordnung

Internationales

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G7-Präsidentschaft 2015

G20-Präsidentschaft 2017

Alliance 8.7

G7-Präsidentschaft 2022

Umsetzungshilfen

Übersicht: Umsetzungshilfen

Multi-Stakeholder-Initiativen

Branchendialoge

Übersicht: Branchendialoge

Automobilindustrie

Energiewirtschaft

Über die Dialoge

Erarbeitungsprozess

Rolle der Bundesregierung

Praxisbeispiele

Übersicht: Praxisbeispiele

BMW Group

Mercedes-Benz Group AG

Dibella GmbH

GEPA – The Fair Trade Company

Haas & Co. Magnettechnik

MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft

Porsche AG

Rapunzel

REWE Group

Studiosus

Tchibo

Thomas Becker – Atelier für Schmuck

Information, Beratung, Schulung und Vernetzung

Übersicht: Information, Beratung, Schulung und Vernetzung

Information und Beratung

Netzwerkbildung und Schulungen

Leitfäden

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Allgemeine Leitfäden

Branchenspezifische Leitfäden

Eine Initiative von: CSR Allgemein

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Praxisbeispiele

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Praxisbeispiele

Die angemessene Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist für jedes Unternehmen ein fortlaufender, langfristiger und individueller Prozess. Gleichzeitig stellen sich dabei aber ähnliche Fragen: Was sind erste sinnvolle Schritte, um entsprechende Prozesse einzuführen? Welche Herausforderungen ergeben sich dabei? Wie kann man diesen Herausforderungen begegnen?

Die folgenden Beispiele zeigen, wie Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen den Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht begegnen, welche Lösungsansätze sie entwickeln und wie sie diese in der betrieblichen Praxis umsetzen.

Mit den Portraits beabsichtigt die Bundesregierung keine Bewertung, ob die dargestellten Unternehmen und ihre Maßnahmen den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtsbezogenen Risikomanagements zu zeigen und Unternehmen Inspiration für die eigene Umsetzung zu bieten.

Einen besonderen Einblick in die praktische Umsetzung bietet die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales produzierte Filmreihe zu den fünf Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht. Die Kurzfilme porträtieren Unternehmen, die bei der Achtung von Menschenrechten in Lieferketten vorangehen und Nachhaltigkeit in die unternehmerische Praxis integrieren.

Praxis-Filmreihe zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Eine neue Filmreihe des BMAS über die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht zeigt, wie Unternehmen Nachhaltigkeit in ihre betriebliche Praxis umsetzen.

Die einzelnen Unternehmen

BMW Group

Der Ansatz, den die BMW Group zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verfolgt, bindet verschiedene Abteilungen im Unternehmen ein, um Menschenrechtsfragen ganzheitlich in der strategischen Ausrichtung zu berücksichtigen.

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Mercedes-Benz Group AG

Die Mercedes-Benz Group AG hat mit dem Human Rights Respect System (HRRS) einen unternehmenseigenen Menschenrechtsansatz entwickelt, der die Achtung der Menschenrechte an Unternehmensstandorten sowie in den Lieferketten fördert.

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Dibella GmbH

Die Dibella GmbH gilt als Pionierin für Zusammenarbeit und Engagement in der Textil-Lieferkette und entwickelt gemeinsam mit lokalen Partnern Herstellungs- und Arbeitsstandards, die eine sozial faire und ökologische Produktion ermöglichen.

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GEPA – The Fair Trade Company

Die GEPA Fair Trade Company gilt als Pionierin für einen fairen Welthandel. Durch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog und enge Partnerschaften zu Lieferanten ist es dem Unternehmen gelungen, die Wertschöpfungskette nachvollziehbar offenzulegen.

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Haas & Co. Magnettechnik

Das Familienunternehmen Haas & Co. Magnettechnik entwickelte gemeinsam mit Geschäftspartnern Präventivmaßnahmen in der eigenen Lieferkette, um negativen Auswirkungen auf Menschenrechte entgegenzuwirken.

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MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft

Die MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft wählt als kleines Unternehmen seine Zulieferer so aus, dass menschenrechtliche Kontrollmechanismen dem Einkauf vorgelagert sind.

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Porsche AG

Das Ziel der Porsche AG ist es, mit seinem Lieferkettenmanagement neue Standards zu setzen. Mehrstufige Bewertungsmodelle, der Einsatz von Blockchain-Technologien und Künstlicher Intelligenz sowie ein enger Austausch mit Stakeholdern fördern Transparenz und Nachhaltigkeit in der eigenen Lieferkette.

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Rapunzel

Der Bio-Pionier Rapunzel, der seit den 1970er Jahren vegetarische Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft herstellt, hat von Beginn an auch menschenrechtliche Aspekte der Unternehmenstätigkeit mitgedacht.

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REWE Group

Seit 2008 arbeitet die REWE Group mit umfassenden Maßnahmen daran, in den eigenen Lieferketten Fairness sicherzustellen, Kinderarbeit zu verhindern und existenzsichernde Einkommen zu gewährleisten.

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Studiosus

Der Reiseveranstalter Studiosus hat bei seinem Engagement für umweltfreundliches und sozial verträgliches Reisen immer auch die Menschenrechte in Zielländern im Fokus, z.B. bei der Planung der Reiserouten.

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Tchibo

Tchibo hat das Lieferanten-Qualifizierungsprogramm WE entwickelt, um die Einhaltung von Sozialstandards sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen in Fabriken in Schwellen- und Entwicklungsländern dauerhaft zu verbessern.

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Thomas Becker – Atelier für Schmuck

Der Goldschmied Thomas Becker hat für sein Schmuckatelier ein ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept entwickelt, das als einen zentralen Punkt die faire, sozial und ökologisch verträgliche Materialbeschaffung umfasst.

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Hinweis

Die Inhalte der Texte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt das BMAS daher keine Gewähr.