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Lieferkettengesetz: These trifft Praxis

Auch knapp ein Jahr nach seinem Inkrafttreten trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Vorbehalte in der deutschen Wirtschaft. Kritiker beklagen hohe Aufwände und Kosten bei der Umsetzung, sie befürchten Wettbewerbsnachteile und bezweifeln die Wirksamkeit des Gesetzes.

Doch ein Blick in die Praxis zeigt: Viele Unternehmen arbeiten seit Jahren daran, ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachzukommen. Sie berichten von den Vorteilen gleicher Wettbewerbsbedingungen, von den positiven Effekten ihres Engagements, von hilfreichen Unterstützungsangeboten und der Kraft der Kooperation.

So kommt es, dass vielen Vorbehalten positive Beispiele aus der Praxis entgegengestellt werden können. Einige davon werden auf dieser Seite vorgestellt:

 

Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verschafft deutschen Unternehmen einen Nachteil im internationalen Wettbewerb. Es zwingt unsere Wirtschaft in die Knie, indem es sie mit absurden Anforderungen erdrückt, während die internationale Konkurrenz unbehelligt vorbeiziehen kann.

"Ich persönlich verbinde Nachhaltigkeit und Menschenrechte nicht mit Wettbewerbsnach­teilen“. Im Gegenteil: Wer seinen Kunden das eigene Handeln gut erkläre, könne sogar einen Vorteil daraus ziehen. Im Interview erklärt Ahlers, warum er einen fairen Wettbewerb auf euro­päischer Ebene begrüßt – und weshalb das LkSG in seinen Augen noch strenger sein dürfte.

Kein positiver Einfluss?

Das deutsche Lieferkettengesetz kann die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen entlang der globalen Lieferkette nicht verbessern. Im Gegenteil führt es zu Entlassungen und Armut, weil Unternehmen vor den Anforderungen kapitulieren und sich aus Risikogebieten zurückziehen.

„Mit den Maßnahmen, die wir getroffen haben, haben wir definitiv die Situation in vielen Beschaf­fungsländern verbessert.“ Im Gespräch berichtet er, welche Maßnahmen dabei entscheidend waren – und vor welch schwierigen Entscheidungen das Unternehmen steht, wenn sich die Rahmenbedin­gungen in einem Produktionsland verschlechtern.

Große Last für kleinere Unternehmen?

Das Lieferkettengesetz ist eine Zumutung, insbesondere für jene Unternehmen, die über keine Konzernstrukturen verfügen. Diese haben keine Chance, den vielfältigen Anforderungen des LkSG nachzukommen So trage ausgerechnet der Mittelstand die größte Last.

"Natürlich ist das ein großer Aufwand. Aber es ist machbar.“ Das Textilunternehmen mit 370 Mitar­beitenden orientiert sich an den Anforderungen des LkSG, obwohl es gar nicht müsste. Heckmann-Kipouros erklärt, warum sie eine Ausweitung des Gesetzes auf kleinere Unternehmen begrüßen würde – und auf welche Unterstützung diese zählen können.

Im Alleingang unmöglich?

Das Lieferkettengesetz ist der Versuch, die deutschen Unternehmen für faire Arbeits- und Lebensbedingungen entlang ihrer Lieferketten verantwortlich zu machen, obwohl sie allein darauf kaum Einfluss nehmen können. Einzelne Unternehmen haben keine Chance, die aufgezwungenen Sorgfaltspflichten aus eigener Kraft zu bewältigen.

"Einzelne Unternehmen haben die Verantwortung für ihre Lieferkette, allerdings auch begrenzte Einflussmöglichkeit.“ Deshalb ist der Energieversorger Teil des Branchendialogs Energiewirtschaft. Kammbach und Gohde berichten über die ersten Schritte der Multi-Stakeholder-Initiative, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die menschenrechtliche und ökologische Lage in den Lieferketten der Branche gemeinschaftlich zu verbessern.

Hinweis

Die Ausführungen der Unternehmen wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt das BMAS daher keine Gewähr.

Weitere Informationen

Praxisbeispiele