Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Yasmin Fahimi, nahm heute an der ersten Jahreskonferenz des Deutschen Global Compact Netzwerks in Berlin teil. Die Veranstaltung steht unter dem Motto "Nachhaltige Lieferketten – Treiber Gesetzgebung".
In ihrer Rede zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bekräftigte sie, dass der im Dezember 2016 vom Kabinett verabschiedete NAP eine gute Grundlage für eine ambitionierte Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland ist. Der Aktionsplan setzt zwar auf Freiwilligkeit, hat aber durchaus verbindliche Elemente. Die Erwartungen an Unternehmen sind im NAP klar formuliert und Unternehmen werden aufgefordert, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umzusetzen - und zwar alle.
, so Fahimi. Darüber hinaus enthält der NAP einen Folgeprozess mit klaren Zielvorgaben, die bis 2020 erreicht werden müssen.
Der NAP war am 21. Dezember 2016 nach einem zweijährigen, umfangreichen Prozess im Kabinett beschlossen worden. Mit seinem Beschluss beginnt die Umsetzungsphase. Die Bundesregierung hat sich dabei zur Bereitstellung von umfangreichen Unterstützungsangeboten für Unternehmen verpflichtet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt als federführendes CSR-Ressort eine wichtige Rolle im Umsetzungsprozess und wird u.a. den Stakeholder-Prozess koordinieren. So sieht der NAP vor, dass die ehemalige NAP-Steuerungsgruppe in das Nationale CSR-Forum integriert wird. Das CSR-Forum wird die Umsetzungsmaßnahmen des NAP begleiten und Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung erarbeiten.