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NAP-Monitoring: Bundesregierung befragt rund 3.300 Unternehmen

Inwieweit kommen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten der im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nach? Diese zentrale Frage leitet das NAP-Monitoring. Am 29. Juli 2019 haben rund 1.800 Unternehmen ein Anschreiben per E-Mail erhalten. Darin bittet der Auftragnehmer EY im Namen der Bundesregierung um die Teilnahme an der Erhebung 2019. Am 15. Oktober 2019 wurde die Stichprobe um zusätzliche 1.500 Unternehmen erweitert. Diese Unternehmen sind eine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtgruppe aller 7.100 in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Bundesregierung fordert die angeschriebenen Unternehmen jedoch ausdrücklich zur aktiven Beteiligung auf.

Schließlich bietet das die Chance, den NAP-Prozess in Deutschland aktiv mitzugestalten: Unternehmerisches Engagement zur Achtung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten kann umfassend dargestellt werden. Zudem können Herausforderungen, die Unternehmen in diesem Zusammenhang wahrnehmen, erläutert werden. Die ausgefüllten Fragebögen können bis zum 31. Oktober 2019 zurückgesandt werden.

Mit den Erhebungen hat das federführende Auswärtige Amt die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die im Mai 2018 die EU-weite Ausschreibung des Auftrags gewonnen hat. Ernst & Young führt ein Konsortium mit den Konsortialpartnern Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright an. Bei Fragen dazu, ob Ihr Unternehmen zur Stichprobe gehört, sowie zu allen technischen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Monitoring-Team von EY unter nap.monitoring@de.ey.com.

Eine Beratung von Unternehmen zum NAP und seinem Monitoring bietet der NAP-Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an. Das Unterstützungsangebot für Unternehmen ist kostenfrei, vertraulich und individuell: www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit.

Die Bundesregierung wird die Befragung im Frühjahr 2020 wiederholen. Im Sommer 2020 wird der Endbericht veröffentlicht. Dieser wird eine wesentliche Grundlage für die Beratungen der Bundesregierung darüber sein, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um den weltweiten Menschenrechtsschutz im wirtschaftlichen Kontext zu stärken.

Das Monitoring zum Nationalen Aktionsplan soll ermitteln, ob im Jahr 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. Hierzu gehört auch, dass die Unternehmen, wenn sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht umsetzen, darlegen können sollten, warum dies nicht geschehen ist ("Comply or Explain"-Mechanismus).

Von 2018 bis 2020 wurde der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Das NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art.