Inwieweit kommen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten der im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nach? Diese zentrale Frage leitet das NAP-Monitoring. Bis zum Ende der Frist am 31. Oktober haben 465 Unternehmen an der Erhebung 2019 teilgenommen. Damit ist die von der Bundesregierung auf Grundlage einer etablierten statistischen Methodik festgelegte Mindestanzahl von auswertbaren Unternehmensantworten erreicht; es werden repräsentative Ergebnisse erzielt. Die Daten werden nun im Einklang mit dem Vorgehen, das der Zwischenbericht [PDF, 952KB] erläutert, ausgewertet. Ziel ist, Anfang 2020 einen Ergebnisbericht zur Erhebung 2019 zu veröffentlichen.
Die Bundesregierung wird die Befragung im Frühjahr 2020 wiederholen. Im Sommer 2020 wird der Endbericht veröffentlicht. Das Monitoring zum Nationalen Aktionsplan soll ermitteln, ob bis zum kommenden Jahr mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. Hierzu gehört auch, dass die Unternehmen, wenn sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht umsetzen, darlegen können sollten, warum dies nicht geschehen ist ("Comply or Explain"-Mechanismus). Der Endbericht 2020 zum Monitoring wird folglich eine wesentliche Grundlage für die Beratungen der Bundesregierung darüber sein, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um den weltweiten Menschenrechtsschutz im wirtschaftlichen Kontext zu stärken.
Mit den Erhebungen hat das federführende Auswärtige Amt die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die im Mai 2018 die EU-weite Ausschreibung des Auftrags gewonnen hat. Ernst & Young führt ein Konsortium mit den Konsortialpartnern Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright an.
Eine Beratung von Unternehmen zum NAP und seinem Monitoring bietet der NAP-Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an. Das Unterstützungsangebot für Unternehmen ist kostenfrei, vertraulich und individuell: www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit.
Von 2018 bis 2020 wurde der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Das NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art.
Monitoring
- Abschlussbericht NAP-Monitoring [PDF, 818KB]
- Wichtige Fragen und Antworten zum NAP-Monitoring [PDF, 168KB]
- Das NAP-Monitoring auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
- Zwischenbericht Erhebungsphase 2020 [PDF, 1MB]
- Zwischenbericht Erhebungsphase 2019 [PDF, 8MB]
- Zwischenbericht Explorative Phase 2018 [PDF, 5MB]
- Zusammenfassung des Zwischenberichts Explorative Phase 2018 [PDF, 952KB]
- English summary of the Interim Report on NAP Monitoring [PDF, 496KB]
- Inception Report
- Ministerschreiben [PDF, 286KB]
- Fragebogen des NAP-Monitorings [PDF, 358KB]
- Questionnaire for the NAP Monitoring [PDF, 775KB]